Virchowbund: Neue Vergleichsdaten für Praxisinhaber ab September
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 21:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Virchowbund baut seine Unterstützung für niedergelassene Mediziner und Praxisgründer weiter aus. Die verbandseigene Praxisberatung wird um wirtschaftliche Vergleichsdaten aus dem Datenbestand des Atlas Medicus ergänzt, wie aus einem Branchenbericht vom 15.09.2026 hervorgeht. Damit erhalten Praxisinhaber und Gründungswillige zusätzliche Kennzahlen, um ihre wirtschaftliche Situation fundierter zu analysieren und einzuordnen.
Wirtschaftliche Orientierung für Praxisinhaber und Gründer
Die Integration der Daten aus dem Atlas Medicus soll Ärzten und Gründern eine verlässliche Orientierung im Praxisalltag und bei unternehmerischen Entscheidungen bieten. Anhand der wirtschaftlichen Kennzahlen lassen sich eigene Praxisergebnisse mit Branchendurchschnitten abgleichen.
Der Verband stellt diese erweiterte Beratung im Rahmen seiner Mitgliedschaft bereit. Die Inanspruchnahme der Beratungsleistungen ist laut dem Bericht vom 15.09.2026 im regulären Mitgliedsbeitrag enthalten, der umgerechnet weniger als 1 Euro pro Tag beträgt.
Informationsangebote zu gesetzlichen Neuerungen
Neben individuellen Beratungsangeboten reagiert der Ärzteverband auch auf aktuelle gesundheitspolitische Entwicklungen. Für die kommenden Wochen kündigte der Virchowbund kostenfreie Webinare zum GKV-Spargesetz an. Die digitalen Informationsveranstaltungen sind für den 21.09.2026 sowie für den 06.10.2026 terminiert, um über die finanziellen und strukturellen Auswirkungen der Vorgaben auf die Praxen zu informieren.
Wer seine Praxis wirtschaftlich sicher aufstellen will, braucht belastbare Vergleichswerte statt Bauchgefühl. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Kennzahlen mit Branchendurchschnitten abgleichen und wo Sie ansetzen sollten. Kostenlosen Praxis-Leitfaden anfordern
Vorgaben bei Krankheitsausfall und Vertretung
Über die wirtschaftliche Beratung hinaus gibt der Virchowbund Handlungsempfehlungen für den Praxisbetrieb in Sondersituationen. Für den Fall einer Erkrankung rät der Verband Vertragsärzten dazu, frühzeitig eine Vertretung in der näheren Umgebung zu organisieren.
Dabei sind feste berufs- und vertragsarztrechtliche Fristen zu beachten:
- Dauert die Vertretung länger als 1 Woche, muss dies der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemeldet werden.
- Eine förmliche Genehmigung durch die KV ist erst dann erforderlich, wenn die Vertretung einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten umfasst.
Bei Krankheit zählen Fristen: Ab mehr als einer Woche Vertretung muss die KV informiert werden, eine Genehmigung wird erst bei mehr als drei Monaten in zwölf Monaten fällig. Die Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch Vertretung, ruhend gestellte Zulassung und Praxisausfallversicherung. Checkliste jetzt herunterladen
Für den Fall eines längerfristigen Ausfalls rät der Verband dazu, die Zulassung ruhend zu stellen. Um die Praxis vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Fehlzeiten zu schützen, verweist der Verband auf den Nutzen einer Praxisausfallversicherung.
Eine solche Police ersetzt bei Krankheit, Unfall sowie behördlich angeordneter Quarantäne sowohl den entgangenen Betriebsgewinn als auch die laufenden Praxis-Fixkosten. Dazu zählen unter anderem Personalausgaben in Form von Gehältern, Mietkosten für die Praxisräume sowie fällige Steuern.
