Vietnam verschärft Arbeitsschutz: Bis zu 75 Millionen VND Strafe
Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 20:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz wird weltweit strenger. Während Vietnam drakonische Strafen für Unternehmen einführt, plant Deutschland die Rückkehr zur Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag.
Vietnam: Bis zu 75 Millionen VND Strafe pro Unternehmen
Mit dem Dekret 283/2026/ND-CP verschärft Vietnam ab dem 10. September 2026 die Regeln für Arbeitsschutz und Gesundheitsvorsorge massiv. Arbeitgeber müssen ihre Belegschaft künftig jährlich untersuchen lassen, bei gefährlichen Tätigkeiten sogar alle sechs Monate.
Wer die Checks versäumt, zahlt pro Mitarbeiter ein bis drei Millionen VND. Die Obergrenze pro Unternehmen liegt bei 75 Millionen VND. Besonders teuer wird es bei Versäumnissen vor der Versetzung in risikobehaftete Arbeitsbereiche: Hier drohen fünf bis zehn Millionen VND.
Auch fehlende Sicherheitspläne (15 bis 20 Millionen VND) und mangelhafte Desinfektionsmaßnahmen (20 bis 25 Millionen VND) werden sanktioniert. Selbst Arbeitnehmer müssen mit Strafen rechnen, wenn sie vorgeschriebene Schutzausrüstung nicht nutzen.
Parallel erhöhen die Behörden den Druck auf Beitragssünder: In Ho-Chi-Minh-Stadt wurden kürzlich 100 Betriebe wegen ausstehender Sozialversicherungszahlungen verwarnt. Das Dekret sieht hier Strafen von 18 bis 20 Prozent des hinterzogenen Betrags vor.
Deutschland: Attestpflicht ab Tag eins geplant
Die Bundesregierung will 2026 die Nachweispflichten bei Krankschreibungen verschärfen. Arbeitnehmer sollen bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen. Zudem steht die telefonische Krankschreibung aus der Pandemie-Zeit vor dem Aus.
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Der Hintergrund: Der Krankenstand ist drastisch gestiegen. Zwischen Januar und November 2025 lag er bei durchschnittlich 18,6 Tagen pro Kopf – 2021 waren es noch etwa 13 Tage. Umfragen deuten zudem darauf hin, dass sich ein signifikanter Teil der Beschäftigten schon einmal krankgemeldet hat, ohne tatsächlich arbeitsunfähig zu sein.
Die Pläne sorgen für Streit. Während einige Mittelständler die Regelung bereits erfolgreich praktizieren, laufen Gewerkschaften und Sozialverbände Sturm. Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des VdK Baden-Württemberg, warnt vor einem „Bürokratiemonster“ für Arztpraxen. Der DGB Bayern nennt das Vorhaben schlicht „unsinnig“.
Zweifel an Krankschreibung: Arbeitgeber gestärkt
Unabhängig von der Gesetzesreform hat die Justiz die Position der Arbeitgeber bereits gestärkt. Das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 SLa 54/25) entschied: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden, wenn die Krankmeldung in auffälligem Zusammenhang mit betrieblichen Konflikten steht oder unglaubwürdig wirkt.
In solchen Fällen muss der Beschäftigte seine Beschwerden konkret darlegen – sonst droht der Verlust der Entgeltfortzahlung.
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Frankreich setzt auf Prävention statt Sanktion
Einen anderen Weg geht Frankreich: Ab Oktober 2026 dürfen Physiotherapeuten eigenständig präventive Gesundheitsuntersuchungen anbieten. Die 30- bis 45-minütigen Checks richten sich an junge Erwachsene sowie Beschäftigte in der Mitte und am Ende ihrer Karriere. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die langfristige Arbeitsfähigkeit zu sichern.
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