ViDA-Reform: EU standardisiert Mehrwertsteuersysteme ab Juli 2028
Veröffentlicht am: 15.08.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission hat Mitte August mit der Verordnung (EU) 2026/1869 einen entscheidenden rechtlichen Rahmen zur Unterstützung der sogenannten ViDA-Reformen (VAT in the Digital Age) erlassen. Die Neuregelung konzentriert sich insbesondere auf die dritte Säule der Reform und zielt darauf ab, administrative Hürden im grenzüberschreitenden Handel abzubauen und die Mehrwertsteuersysteme innerhalb der Union weiter zu digitalisieren.
Erweiterung der Sonderregelungen und digitale Standardisierung
Die neue Verordnung sieht eine signifikante Erweiterung der bestehenden Mehrwertsteuer-Sonderregelungen vor. Ein zentraler Bestandteil ist die Aktualisierung des One-Stop-Shop-Systems (OSS-Union-System). Dieses bewährte Verfahren soll künftig um ein neues System für die Verbringung eigener Waren zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ergänzt werden. Damit reagiert die Kommission auf den Bedarf nach vereinfachten Meldewegen für Unternehmen, die Bestände in mehreren EU-Ländern vorhalten.
Darüber hinaus standardisiert die Verordnung die elektronische Registrierung sowie die Mehrwertsteuer-Erklärungen. Ein wesentliches Merkmal der künftigen Prozesse ist die Nutzung von vorausgefüllten Daten, um die Fehleranfälligkeit zu senken und den Aufwand für Steuerpflichtige zu minimieren.
In diesem Zuge wird auch die Abgabe von sogenannten Nihil-Erklärungen, also Nullmeldungen bei fehlenden Umsätzen, verpflichtend festgeschrieben. Während die Verordnung bereits 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung offiziell in Kraft tritt, ist die Anwendung der wesentlichen Änderungen für den 1. Juli 2028 vorgesehen.
Umsetzungsschritte in Luxemburg und Kroatien
Parallel zu den EU-weiten Vorgaben treiben die Mitgliedstaaten ihre nationalen Gesetzgebungsverfahren voran. In Luxemburg regeln die Gesetzentwürfe Bill 8815 und Bill 8851 die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Geschäfte. Der Zeitplan sieht vor, dass Unternehmen ab dem 1. Januar 2028 elektronische Rechnungen empfangen können müssen.
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Die Verpflichtung zur Ausstellung beginnt für große Unternehmen am 1. Juli 2028. Betroffen sind Betriebe, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: eine Bilanzsumme von mehr als 7,5 Millionen Euro, einen Umsatz von über 15 Millionen Euro oder eine Belegschaft von mehr als 50 Mitarbeitern.
Ab dem 1. Januar 2029 gilt diese Pflicht für alle Unternehmen. Als technischer Standard ist das Peppol-Netzwerk vorgesehen; herkömmliche PDFs werden dann nicht mehr als gültige strukturierte E-Rechnungen anerkannt.
Kroatien plant die Umsetzung der ViDA-Richtlinie zum 1. Januar 2027. Hier wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses die Schwelle für innergemeinschaftliche Fernverkäufe auf 10.000 Euro präzisiert. Wie auf EU-Ebene vorgesehen, soll auch in Kroatien der OSS-Mechanismus für Warenverbringungen zum 1. Juli 2028 eingeführt werden. Eine öffentliche Konsultation zu diesen Plänen läuft bis zum 30. August 2026.
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Strategien in Deutschland, Griechenland und Serbien
In Deutschland wurde ein Aktionsplan vorgestellt, der ein neues Mehrwertsteuer-Meldesystem vorsieht. Dieses soll Meldungen nahezu in Echtzeit auf Rechnungsebene ermöglichen. Der Plan umfasst zudem verlängerte Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungsunterlagen und die Lokalisierung von Daten über Spiegel-Server. Konkrete technische Details stehen hierbei noch aus.
Griechenland setzt auf eine frühere Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Sektor, um die Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen. Für große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 1 Million Euro greift die Pflicht bereits ab dem 2. Februar 2026, alle übrigen folgen zum 10. Oktober 2026. Zur Beschleunigung des Prozesses bietet der Staat Anreize wie eine doppelte Steuerabschreibung und eine hundertprozentige Ausgabenerhöhung bei vorzeitiger Implementierung.
Außerhalb der EU hat Serbien sein E-Rechnungs-Regelwerk mit Wirkung zum 31. Juli 2026 angepasst. Das dortige System SEF generiert künftig automatisch vorläufige Mehrwertsteuer-Erklärungen aus den vorliegenden Rechnungsdaten. Die neuen Regeln für diese vorläufigen Erklärungen gelten für Steuerperioden nach dem 31. Dezember 2026, wobei die Meldefristen jeweils auf den 10. und 12. Tag nach Ende des Zeitraums festgesetzt wurden.
