Verteidigungsrechte, OLG

Verteidigungsrechte: OLG Naumburg stärkt Zugang zu Messdaten

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mehrere Gerichte präzisieren Anforderungen an Messdaten, beA, Medikamentennachweise und digitale Dokumente im Verkehrs- und Anwaltsrecht.

OLG Naumburg stärkt Verteidigung bei verschlüsselten Messdaten
Ein leerer Gerichtssaal mit dunklen Holzmöbeln und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In einem Beschluss vom 27.07.2026 (Az. 1 ORbs 43/26) hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg die Rechte der Verteidigung in Bußgeldverfahren gestärkt. Das Gericht stellte fest, dass die Verweigerung der Herausgabe einer Token-Datei nebst Passwort bei verschlüsselten Messdaten eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung gemäß § 338 Nr. 8 StPO darstellt. Ein solches Vorgehen verstoße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens.

Verteidigungsrechte bei verschlüsselten Daten

Dem Verfahren lag eine Entscheidung des Amtsgerichts vom 19.11.2025 zugrunde, in der gegen einen Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eine Geldbuße in Höhe von 180 EUR verhängt worden war.

Das OLG Naumburg hob hervor, dass der Zugang zu den zugrunde liegenden Messdaten für eine effektive Verteidigung essenziell sei. In einem obiter dictum merkte das Gericht jedoch an, dass die bloße Nichtspeicherung von Rohmessdaten nach Ansicht des Senats kein Verwertungsverbot begründe.

Auch das OLG München befasste sich in einem Beschluss vom 02.02.2026 (Az. 5 Ws 38/26) mit formalen Anforderungen im Rechtsverkehr. Hierbei ging es um eine Berufungsschrift gegen ein Urteil vom 28.07.2025, die von einer Verteidigerin und ihrem allgemeinen Vertreter gemäß § 53 BRAO einfach signiert und über dessen besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) übermittelt worden war. Das Gericht entschied, dass der Zusatz „i.V.“ die notwendige Verantwortungsübernahme hinreichend dokumentiere und die Schriftform wahre.

Strenge Anforderungen an medizinische Nachweise

Neben technischen Dokumentationen unterliegen auch medizinische Nachweise strengen gerichtlichen Prüfungen. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) entschied am 12.06.2026 (Az. 201 ObOWi 401/26), dass die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG nicht greift, wenn die Dosierung eines verordneten Präparats unklar bleibt. Im vorliegenden Fall wies der Betroffene Werte von 16,8 ng/ml THC, 15,7 ng/ml HO-THC und 342 ng/ml THC-COOH auf.

Zwar lagen Rezepte aus dem Zeitraum zwischen August 2024 und Januar 2025 vor, diese enthielten jedoch keine eindeutige Dosierungsanweisung. Zudem habe lediglich eine Online-Sprechstunde stattgefunden. In der Folge blieb es bei der verhängten Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot.

Parallel dazu thematisiert die juristische Beratungspraxis vermehrt den Erwerb von Substanzen wie Ligandrol (LGD-4033). Diese sind als Selektive Androgenrezeptor-Modulatoren (SARMs) in der Anti-Doping-Gesetz-Anlage gelistet.

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Ein Fachanwalt weist darauf hin, dass die Grenze für eine nicht geringe Menge bei 540 mg der freien Verbindung liegt. Verstöße können nach § 4 AntiDopG mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Digitalisierung und formale Fristen im Straßenverkehr

Der Trend zur Digitalisierung von Nachweisen setzt sich im Behördenalltag fort. Bereits seit dem 06.11.2025 ersetzt ein digitaler Fahrzeugschein über die i-Kfz-App die Mitführpflicht der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Kontrollen innerhalb Deutschlands.

Voraussetzung ist die Nutzung eines eID-Personalausweises. Für das Ausland bleibt das Papierdokument jedoch weiterhin zwingend erforderlich; das Mitführen einer bloßen Kopie kann mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet werden.

Für die Zukunft ist am 02.01.2027 die Einführung der ersten Stufe einer staatlichen Wallet namens „d-you“ geplant. Diese soll unter anderem digital signierte Versicherungsnachweise per QR-Scan ermöglichen, was insbesondere für die rund 3,3 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen in Deutschland relevant ist.

Ungeachtet der Digitalisierung bestehen weiterhin analoge Umtauschpflichten. Zum Stichtag am 19.01.2027 müssen Kartenführerscheine, die zwischen dem 01.01.2002 und dem 31.12.2004 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Die Kosten hierfür liegen zwischen 25 und 30 Euro. Bei Missachtung der Frist droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

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Sorgfaltspflichten der Rechtsbeistände

Rechtsanwälte müssen zudem erhöhte Sorgfaltsmaßstäbe bei der Nutzung technischer Einrichtungen wahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 30.07.2026 (Az. I ZR 31/26), dass ein Anwalt ein Verschulden trifft, wenn eine Einwahl in eine Videoverhandlung über das System Jitsi wiederholt scheitert. Nach einem ersten Misserfolg sei der Anwalt verpflichtet, die Ursache zu klären.

In einem weiteren Beschluss vom selben Tag (Az. I ZB 85/25) stellte der BGH jedoch klar, dass bei einem beA-Ausfall am Ende einer Frist eine Wiedereinsetzung möglich ist, wenn alternative Übermittlungswege unzumutbar sind. Eine pauschale Verpflichtung zur Beherrschung veralteter Ersatzwege könne nicht ohne Weiteres gefordert werden.

Zudem betonen Juristen die Aufklärungspflichten gegenüber Mandanten. Das Landgericht Rottweil urteilte am 06.05.2026 (Az. 1 S 71/25), dass Anwälte bei bestehender Rechtsschutzversicherung über kostenauslösende Tätigkeiten ohne Deckungszusage aufklären müssen.

In dem behandelten Diesel-Masseverfahren wurden Forderungen über 465,06 EUR außergerichtlich und 702,72 EUR für einen Stichentscheid abgewiesen, da die Gebühr auf 1,3 begrenzt wurde.

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