Versorgungswirtschaft: 135.000 Beschäftigte erhalten 1,25% mehr Gehalt
07.06.2026 - 03:09:35 | boerse-global.de
Zum 1. Juni sind in der Versorgungswirtschaft neue Tarife in Kraft getreten. Rund 135.000 Beschäftigte in kommunalen Versorgungsunternehmen erhalten 1,25 Prozent mehr Gehalt. Die neue Tabelle gilt bis März 2027 und reicht von 2.604,51 Euro in der untersten bis zu 9.922,08 Euro in der höchsten Entgeltgruppe. Hinzu kommt eine Sonderzahlung im November in Höhe des vollen Oktober-Gehalts.
Auch die kommunalen Bauhöfe haben neue Regeln. Seit dem 1. Mai gelten dort die Bestimmungen des TVöD VKA. Facharbeiter mit dreijähriger Ausbildung werden in die Gruppen E5 bis E9b eingestuft, Ingenieure ab E10. Der Stufenaufstieg erfolgt je nach Betriebszugehörigkeit nach ein bis fünf Jahren.
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EU-Lohntransparenz: Deutschland verpasst die Frist
Am 7. Juni ist die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie abgelaufen. Die Bundesregierung hat kein Gesetz verabschiedet. Grund: Uneinigkeit über die konkrete Ausgestaltung. Für Unternehmen bedeutet das ein erhöhtes Klagerisiko.
Denn das Bundesarbeitsgericht hat die Hürden für Entgeltdiskriminierung bereits gesenkt. Reicht ein einzelner männlicher Kollege mit höherem Gehalt aus, um einen Diskriminierungsverdacht zu begründen? Nach aktueller Rechtsprechung: ja. Unternehmen sollten ihre Vergütungsstrukturen daher an objektiven Kriterien ausrichten – Kompetenz, Belastung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen. Der bereinigte Gender-Pay-Gap liegt in Deutschland weiter bei rund 6 Prozent.
Was verdient Deutschland 2026?
Das Bruttomediangehalt liegt in diesem Jahr bei 53.900 Euro. Die Spitzenverdiener: Ärzte mit über 100.000 Euro. Bereichsleiter kommen auf 80.500 Euro, Entwicklungsingenieure auf 75.500 Euro. Im IT-Sektor verdienen Fachkräfte durchschnittlich 66.750 Euro, spezialisierte KI-Engineers rund 77.800 Euro.
Vergütungsberater prognostizieren für 2026 eine allgemeine Gehaltssteigerung von 3,1 Prozent. Das Ost-West-Gefälle bleibt mit rund 15 Prozent bestehen. Auch der Gender-Pay-Gap ist sichtbar: Männer verdienen im Schnitt 55.900 Euro, Frauen 50.500 Euro. Im Vertrieb erhalten 90 Prozent der Leiter eine variable Vergütung – im Mittel 18 Prozent des Gesamteinkommens.
Neue Regeln für Lohnnebenkosten und Vorsorge
Seit Januar 2026 haben sich die Parameter für Lohnnebenkosten verändert. In Nordrhein-Westfalen können Betriebe für Lohnzusatzkosten im Krankheitsfall Zuschlagssätze von rund 58,98 Prozent geltend machen.
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind monatliche Beiträge bis zu 338 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Ein steuerfreier Betrag von bis zu 676 Euro ist möglich. Arbeitgeber müssen mindestens 15 Prozent zuschießen.
Und noch eine Änderung: Das Bundesfinanzministerium hat im März die umsatzsteuerliche Bewertung von Dienstwagen neu gefasst. Grund war eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Die neuen Grundsätze konkretisieren, was bei der Überlassung von Fahrzeugen an Arbeitnehmer zu beachten ist.
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