Verpackungsverordnung, PFAS-Verbot

Verpackungsverordnung: PFAS-Verbot und Bußgelder bis 100.000 Euro ab August

30.06.2026 - 15:13:41 | boerse-global.de

Ab August 2026 gelten strenge PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen. Parallel entfällt die Zollfreigrenze für Kleinsendungen aus Drittstaaten.

EU-Verpackungsverordnung: PFAS-Verbot und neue Zollregeln ab Juli
Verpackungsverordnung - Nahaufnahme verschiedener nachhaltiger Verpackungsmaterialien wie recycelter Karton und Biokunststoffe, die EU-Vorschriften symbolisieren. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat Ende Juni eine umfassende Anleitung zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) veröffentlicht. Unternehmen müssen sich auf weitreichende Änderungen bei Lebensmittelkontaktverpackungen und Importregeln einstellen. Besonders die bevorstehenden Chemikalien-Grenzwerte und neue Zollpauschalen für Kleinsendungen erhöhen den Handlungsdruck.

Strengere Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen ab August

Ein zentraler Punkt: Ab dem 12. August 2026 gilt ein Verbot von PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Hersteller müssen dann verbindliche Grenzwerte einhalten und Konformitätserklärungen sowie technische Dokumentationen vorhalten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Die Verordnung führt weitere Pflichten gestaffelt ein. Die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) wird ab 2027 relevant, eine einheitliche Kennzeichnungspflicht folgt im August 2028. Bis 2030 müssen verbindliche Mindestrezyklatquoten erfüllt werden.

Deutschland hat die nationale Umsetzung bereits Mitte Juni 2026 mit dem Verpackungsgesetz (VerpackDG) vorbereitet. Die Herausforderung ist enorm: Die Kunststoff-Recyclingrate in der EU lag 2023 bei 42,1 Prozent – nach Abzug von Fehlwürfen sank sie auf real 33,8 Prozent.

Wegfall der Zollfreigrenze für Kleinsendungen

Parallel zu den Verpackungsvorgaben ändern sich zum 1. Juli 2026 die Einfuhrbedingungen für Waren aus Nicht-EU-Staaten. Die bisherige Freigrenze von 150 Euro entfällt. Für B2C-Sendungen unter diesem Wert wird stattdessen eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warengruppe erhoben.

Die Maßnahme zielt besonders auf den boomenden E-Commerce aus Asien ab. Rund 90 Prozent der etwa 4,6 Milliarden Paketsendungen in die EU stammten 2024 aus China.

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Die neue Pauschale fungiert bis Juli 2028 als Übergangslösung. Ab November 2026 wird zudem die Angabe verpflichtender Produktidentifikatoren (PID) nötig. Logistikdienstleister wie DHL reagieren bereits: Sie erheben zusätzlich zur Zollpauschale eigene Servicegebühren in Höhe von 7,50 Euro.

Maßnahmen gegen Ultra Fast Fashion

Ein weiterer Schwerpunkt der europäischen Ökodesign-Strategie: der Kampf gegen Ultra Fast Fashion. Deutschland, Frankreich und die Niederlande fordern strengere EU-weite Regeln. Frankreich hat Ende Juni 2026 ein nationales Gesetz verabschiedet, das ein Werbeverbot für extrem günstige Modeartikel vorsieht. Ab Anfang 2027 darf dort auch nicht mehr durch Influencer für diese Produkte geworben werden.

EU-weit tritt am 19. Juli 2026 ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte in Kraft – zunächst für große Unternehmen. In Frankreich fallen jährlich etwa 600.000 Tonnen Textilabfall an, pro Einwohner kommen im Schnitt 48 Kleidungsstücke neu auf den Markt.

Herausforderungen für den Mittelstand

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Die EU-Verpackungsverordnung bringt ab August 2026 ein PFAS-Verbot – bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro. Mittelständler, die bereits heute ihre Verpackungen umstellen, vermeiden nicht nur Strafen, sondern sichern sich Wettbewerbsvorteile. Der Report zeigt die 5 kritischen Umsetzungsschritte. PFAS-Compliance-Report jetzt sichern

Die zunehmende Komplexität der Nachhaltigkeitsregulierung stößt in der Wirtschaft auf Kritik. Knapp die Hälfte der Firmenkunden ist laut einer Umfrage unter Bankvorständen mit der Bereitstellung notwendiger Nachhaltigkeitsdaten überfordert. Das führt teilweise zu einer gebremsten Kreditvergabe.

Verbände fordern mehr Rechtssicherheit und einen Abbau bürokratischer Hürden – besonders bei Recyclingmaterialien im Baugewerbe. Auch für Importeure technischer Güter steigen die Anforderungen, etwa durch ergänzende Registrierungspflichten für Batterien und Elektroaltgeräte, die bereits Anfang des Jahres verschärft wurden.

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