Verpackungsverordnung, Handelsverband

Verpackungsverordnung: Handelsverband fordert Übergangsfrist bis 2028

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Handelsverband verlangt eine Übergangsfrist bis 2028, während EU-Kommission und Industrie unterschiedliche Wege für die Umsetzung verfolgen.

Verpackungsverordnung: Handelsverband fordert Aufschub bis 2028
Ein aufgeräumtes Industrielager mit gestapelten Kartons und Verpackungsmaterialien in einer hellen, professionellen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Der Handelsverband Deutschland fordert eine EU-weite Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2028 für die Anwendung der europäischen Verpackungsverordnung. Mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Vertriebsverbote und Produktrücknahmen sollen nach den Vorstellungen des Verbandes vorerst ausgesetzt werden, sofern betroffene Unternehmen nachweislich bereits mit den erforderlichen Umsetzungsschritten begonnen haben.

Verband warnt vor Rechtsunsicherheit und fehlenden Standards

Der Handelsverband Deutschland begründet seinen Vorstoß mit erheblichen praktischen Hürden. Bislang fehlten notwendige technische Konkretisierungen, einheitliche Standards sowie verbindliche Bewertungsmethoden für die Wirtschaft.

Der Verband übte deutliche Kritik an der bestehenden Rechtsunsicherheit. Rückendeckung erhält er vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel, der ebenfalls vor den Unwägbarkeiten bei der Umsetzung der Verordnung warnt.

Die europäische Verpackungsverordnung war am 19. Dezember 2024 verabschiedet worden und trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Seit dem 12. August 2026 gilt das Regelwerk unmittelbar in Deutschland.

Seit demselben Stichtag greifen zudem nach Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung spezifische Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen in Lebensmittelkontaktverpackungen: 25 Mikrogramm pro Kilogramm für ein einzelnes PFAS ohne polymere Stoffe, 250 Mikrogramm pro Kilogramm für die Summe der PFAS sowie 50 Milligramm pro Kilogramm für Gesamt-PFAS einschließlich polymerer Verbindungen.

Anzeige

Wer sich mit der rechtssicheren Kennzeichnung von Produkten unter neuen EU-Regeln befasst, findet in diesem Experten-Report wertvolle Unterstützung. Dieser kostenlose Download bietet eine praxisnahe Analyse sowie Checklisten, um gesetzliche Änderungen bei der Produktdeklaration fristgerecht umzusetzen. Neue EU-Chemikalienregeln meistern: Kostenlose Checkliste jetzt anfordern

Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 Milligramm pro Kilogramm, ist ein Nachweis erforderlich. Verpackungen, die vor dem 12. August 2026 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen ohne Auslaufdatum weiter vertrieben werden.

Hohe finanzielle Hürden für den grenzüberschreitenden Onlinehandel

Besonders der grenzüberschreitende Versandhandel sieht sich seit dem 12. August 2026 mit bürokratischen Hürden konfrontiert. Online-Versender müssen sich in jedem Bestimmungsland als Produzent registrieren lassen und dort einen Bevollmächtigten benennen, da keine EU-weite Bagatellgrenze existiert.

Die Bevollmächtigtenpflicht betrifft jeden Händler, der ohne eigene Niederlassung im Zielstaat verpackte Waren an Endkunden versendet, wie dies bei Verkäufen deutscher Firmen nach Frankreich oder Italien der Fall ist.

Für kleine deutsche Händler bedeutet die Registrierung laut Berichten Kosten von über 500 Euro pro Mitgliedstaat. Betroffene Unternehmen stehen vor der Wahl, den grenzüberschreitenden Versand einzustellen, spezialisierte Dienstleister zu beauftragen oder sich in Eigenregie in jedem Land zu registrieren, was meist mehrere hundert Euro pro Jahr und Staat verursacht. Hunderte kleinerer Betriebe haben bereits Lieferstopps in andere EU-Staaten angekündigt.

Anzeige

Die Einhaltung neuer EU-Vorgaben stellt Fachverantwortliche in Deutschland vor immer komplexere Aufgaben bei der Produktkennzeichnung. Dieser Gratis-Ratgeber hilft dabei, den Überblick über aktuelle Reformen zu behalten und die Anforderungen sicher zu erfüllen. Gefahrstoff-Kennzeichnung: Jetzt kostenlose Analyse und Praxistipps sichern

Eine Modellrechnung verdeutlicht die ungleiche Belastung: Bei 100 Paketen mit einem Jahresumsatz von 5.000 Euro nach Frankreich entstehen über 1.500 Euro Aufwand, was Compliance-Kosten von 15 Euro je Sendung entspricht. Bei einem Großkonzern mit 10 Millionen Paketen sinken die Kosten auf 20 Cent je Sendung.

Bewegung bei der Kommission und Gegenwind aus der Industrie

Angesichts der Verwerfungen zeichnen sich auf politischer Ebene Korrekturen ab. Wie am 14. September 2026 bekannt wurde, plant die EU-Kommission eine Änderung zentraler Vorschriften: Künftig soll eine EU-weite Registrierung ausreichen und die Pflicht zur Benennung von Bevollmächtigten entfallen.

Die Brüsseler Behörde bittet die Mitgliedstaaten, Verstöße vorerst nicht zu sanktionieren, und ermuntert sie, die Vorgaben derzeit nicht anzuwenden. Die Bundesregierung drängt ihrerseits auf eine Ausnahme für Händler mit weniger als 10 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr.

Andererseits formiert sich Widerstand gegen eine Aufweichung. Mehrere Industrieverbände und eine Unternehmenskoalition forderten die EU-Institutionen in einem offenen Brief dazu auf, die Verordnung in ihrer verabschiedeten Fassung zeitnah und wirksam umzusetzen. Dies sei notwendig, um Investitionssicherheit für das Recycling und die Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Die Industrie verweist dabei auf den Druck durch geopolitische Spannungen, Handelsmaßnahmen sowie hohe Energie- und Rohstoffkosten.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70112481 |