Verpackungsregeln ab August: Online-Händler als Hersteller
Veröffentlicht: 13.07.2026 um 19:44 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Unternehmen und Privatpersonen müssen sich auf mehrere Fristen und neue Vorschriften einstellen.
E-Rechnung wird zur Pflicht
Der B2B-Sektor erlebt einen grundlegenden Wandel. Seit Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die Ausstellungspflicht folgt in Stufen.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ein Jahr später, ab Januar 2028, gilt das für alle Unternehmen. Technische Basis sind Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD – beide entsprechen der Norm EN 16931.
Grenzüberschreitende Meldungen kommen später. Die EU-ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) plant diesen Schritt für 2030.
Barzahlung bei Handwerkern nicht mehr absetzbar
Wer Handwerker oder haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen will, muss genau hinschauen. Seit Januar 2025 sind Barzahlungen für diese Zwecke gesetzlich ausgeschlossen. Die Begleichung muss unbar erfolgen.
Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten – maximal 4.000 Euro pro Jahr für Dienstleistungen und 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Voraussetzung: Arbeits- und Materialkosten müssen in der Rechnung getrennt ausgewiesen sein.
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Auch Mieter und Wohnungseigentümer profitieren. Voraussetzung: Die Kosten sind in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt. Für das Abrechnungsjahr 2025 müssen Vermieter diese bis zum 31. Dezember 2026 zustellen.
Bei größeren Projekten wie dem Innenausbau gelten besondere Regeln für Abschlagsrechnungen. Sie brauchen einen detaillierten Leistungsblock, die Übersicht bereits gezahlter Abschläge sowie die korrekte Ausweisung von Einbehalten und Steuersätzen.
Neue Verpackungsregeln ab August 2026
Ab dem 12. August 2026 greifen die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsgesetz. Der Herstellerbegriff wird neu definiert – das betrifft vor allem Online-Händler.
Wer gebrandete Verpackungen oder Eigenmarken verwendet, gilt als Hersteller. Damit verbunden sind umfassende Registrierungs- und Mengenmeldepflichten. Kleinstunternehmen sind nicht ausgenommen.
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Parallel rücken Aufbewahrungsfristen in den Fokus der Behörden. Privatpersonen müssen Handwerkerrechnungen zwei Jahre lang aufbewahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Verstöße können Bußgelder von bis zu 500 Euro kosten.
Vorsteuerabzug: Neue Regeln für Stiftungen
Ein BMF-Schreiben vom 1. April 2026 ändert die Regeln für Organisationen wie Stiftungen. Bisher galt bei gemischt genutzten Gegenständen die unentgeltliche Wertabgabe. Jetzt ist eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu prüfen.
Konkret: Wird ein unternehmerisch genutzter Gegenstand – etwa eine Immobilie oder IT-Infrastruktur – später verstärkt für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten verwendet, müssen Unternehmen die Nutzungsanteile präzise dokumentieren. Die Buchführung muss das abbilden.
Bargeldgeschäfte: Identitätsprüfung ab 2027
Ab dem 10. Juli 2027 verschärft die EU-Geldwäscheverordnung die Regeln für Bargeschäfte. Händler müssen bei Barzahlungen ab 3.000 Euro die Identität des Kunden prüfen. Die Daten sind fünf Jahre lang aufzubewahren.
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