Verpackungsimporte, Pflichten

Verpackungsimporte: Neue Pflichten für Importeure ab 12. August

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 08:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 12. August 2026 gelten für EU-Importeure strengere Verpackungsvorgaben. Zudem drohen harte Strafen durch den EUDR-Entwurf.

EU-Verpackungsregeln ab August: Importeure müssen strengere Auflagen erfüllen
Gestapelte Waren auf einer Palette in einem Lagerhaus als Symbol für die EU-Verpackungsverordnung und Importvorschriften. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab dem 12. August 2026 gelten für Unternehmen, die verpackte Waren in die EU einführen, deutlich strengere Auflagen. Die Verordnung (EU) 2025/40 erweitert die Pflichten zur Marktkonformität erheblich – und die Uhr tickt.

Importeure in der Pflicht

Die Neuregelung macht Importeure künftig allein verantwortlich dafür, dass ihre Verpackungen den EU-Standards entsprechen. Sie müssen umfassende Konformitätsbewertungen durchführen und technische Unterlagen bereithalten, die die Einhaltung der Materialvorgaben belegen. Fehlen Nachweise bei einer Prüfung, drohen Verkaufs- oder Vermarktungsstopps.

Besonders streng sind die Vorgaben beim Gesundheitsschutz: Für Materialien mit Lebensmittelkontakt gelten spezifische Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Die Kennzeichnung muss bereits vor dem Inverkehrbringen stimmen.

Gericht stärkt Systembeteiligungspflicht

Parallel sorgt das Bundesverwaltungsgericht für Klarheit: Anfang August wies es die Klage eines Lebensmittelhändlers ab, der besonders robuste Permanenttragetaschen nicht als Verpackung einstufen wollte. Das Gericht entschied: Entscheidend ist der primäre Verwendungszweck, nicht die Haltbarkeit. Die Taschen – im verhandelten Fall bis 20 Kilogramm belastbar und 35 Liter groß – unterliegen damit den Entsorgungspflichten im Dualen System.

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Harte Strafen durch EUDR-Entwurf

Doch damit nicht genug: Der Referentenentwurf zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sieht empfindliche Sanktionen vor. Bei vorsätzlichem Inverkehrbringen nicht konformer Erzeugnisse drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, bei schweren Umweltschäden sogar bis zu zehn. Bußgelder bis 100.000 Euro sind ebenso geplant wie Strafzahlungen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes.

Verbände kritisieren die Pläne scharf – vor allem das Fehlen einer Bagatellgrenze und die weitreichenden Kontrollrechte der Behörden sorgen für Unmut.

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Für Importeure bedeutet die geballte Regulatorik deutlich mehr Aufwand. Branchenkenner raten, Lieferketten jetzt zu prüfen und die Materialzusammensetzungen lückenlos zu dokumentieren. Wer das verschläft, riskiert nach dem 12. August Lieferunterbrechungen – und im schlimmsten Fall den Marktzugang.

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