Verpackungs-Konformität, Millionen

Verpackungs-Konformität: 1,2 Millionen Unternehmen ab 12. August betroffen

08.06.2026 - 23:26:12 | boerse-global.de

Ab Sommer 2026 gelten verschärfte Vorgaben für Verpackungen und Greenwashing. Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen.

Neue EU-Regeln: Unternehmen vor großen Compliance-Herausforderungen
Verpackungs-Konformität - Nahaufnahme einer komplexen Maschinenkomponente mit digitalen Anzeigen für Nachhaltigkeits- und Compliance-Daten, gefertigt aus recycelten Materialien. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Statt reiner Berichterstattung geht es künftig um operative Produkt- und Prozesskonformität. Der EU Omnibus I hat zwar die Schwellenwerte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung angehoben. Doch neue Verordnungen zur Kreislaufwirtschaft und gegen Greenwashing schaffen frische Compliance-Herausforderungen.

Berichtspflichten weichen operativen Anforderungen

Durch den EU Omnibus I sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Umsatz zur Berichterstattung verpflichtet. Branchenexperten sehen darin jedoch nur eine formale Entlastung. Die Zunahme operativer Vorgaben gleicht sie wieder aus.

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Klimatransitionspläne und Normen wie die ISO 53001 gewinnen an Bedeutung für die Marktfähigkeit von Produkten. Besonders im Maschinenbau wird rechtliche Resilienz zum strategischen Wettbewerbsvorteil. Neben der EU-Dual-Use-Verordnung und Lieferkettenpflichten rücken neue Regelungen in den Fokus: die Produkthaftungsrichtlinie und der Cyber Resilience Act, der ab Dezember 2027 greift.

Stichtage für Verpackungen und Greenwashing-Verbot

Zwei zentrale Fristen im Spätsommer 2026 erhöhen den Handlungsdruck. Ab dem 12. August müssen Unternehmen eine Konformitätserklärung für Verpackungen abgeben. Sie bestätigt die Recyclingfähigkeit und den Rezyklatanteil gemäß der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

Für rund 1,2 Millionen betroffene Unternehmen beginnt damit eine neue Ära der Dokumentationspflichten. Deutschland gilt als bisher einziger EU-Mitgliedstaat, der sein nationales Recht rechtzeitig an diese Vorgaben angepasst hat.

Am 27. September tritt die EU-Richtlinie gegen Greenwashing in Kraft. Unter dem Titel „Empowering Consumers for the Green Transition“ verbietet sie vage Umweltbehauptungen wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ – sofern diese nicht präzise belegt werden können. Der Markenverband warnt vor einer massiven Vernichtung bereits produzierter, aber nicht mehr rechtskonform etikettierter Produkte. Einige Handelsunternehmen fordern bereits ab Juni angepasste Verpackungen von ihren Lieferanten.

Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaft beschlossen

Das Bundeskabinett hat Anfang Juni ein Aktionsprogramm zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet. Bis 2029 stehen dafür 260 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Das Programm umfasst zwölf Maßnahmen, darunter ein spezielles Förderprogramm für die Kreislaufwirtschaft, das Ende 2026 starten soll, sowie eine Umsetzungsplattform im Herbst.

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Ein Kernbestandteil ist die Digitalisierung. Der Digitale Produktpass (DPP) soll künftig Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette bereitstellen. Auf der Fachkonferenz DPP4EU wurden im Juni die europäischen technischen Standards vorgestellt. Für Batterien gelten bereits seit 2023 spezifische Anforderungen. Das System soll schrittweise auf Textilien, Elektronik und Möbel ausgeweitet werden.

Prof. Dr.-Ing. Thomas Knothe vom Fraunhofer IPK betont die Rolle von Open-Source-Testsystemen. Sie sollen Unternehmen den technischen Einstieg in diese Datenökosysteme erleichtern.

Neue Risiken in der Lieferkette

Neben stofflichen und ökologischen Vorgaben rückt die Governance digitaler Prozesse in den Vordergrund. Die Integration von Künstlicher Intelligenz bei Zulieferern schafft neue Haftungs- und Audit-Risiken. Unternehmen müssen sicherstellen, dass automatisierte Entscheidungen in der Lieferkette nachvollziehbar und vertraglich abgesichert sind.

Die Sicherstellung der Audit-Fähigkeit und die klare Definition von Entscheidungsrechten gelten als notwendige Schritte. Nur so lässt sich die Konformität der gesamten Lieferkette gewährleisten.

Kritik am Aktionsprogramm kommt vom Entsorgungsverband bvse. Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock bezeichnet die Maßnahmen als teilweise unverbindlich. Er fordert rechtlich durchsetzbare Vorgaben für die öffentliche Beschaffung sowie konkrete Zielwerte für den Einsatz von Sekundärrohstoffen. Nur so ließen sich echte Marktanteile für Recyclingprodukte sichern.

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