Vermögenswirksame, Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen: Arbeitnehmer verschenken monatlich 40 Euro

Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Viele Beschäftigte nutzen ihre VL-Ansprüche nicht. ETF-Sparpläne können über sieben Jahre höhere Beträge erreichen als Bausparverträge.

Vermögenswirksame Leistungen: So bleibt mehr vom Arbeitgeberzuschuss
Ein minimalistischer Schreibtisch mit einem geschlossenen Laptop und einem Taschenrechner bei Sonnenlicht. Illustration mit AI erstellt.

In der aktuellen Finanzplanung vieler Haushalte bleibt ein erhebliches Potenzial zur Vermögensbildung ungenutzt. Wie aus aktuellen Analysen hervorgeht, verzichten zahlreiche Arbeitnehmer monatlich auf finanzielle Vorteile, indem sie zustehende Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau nicht abrufen.

Insbesondere bei den sogenannten vermögenswirksamen Leistungen (VL) werden hohe Summen verschenkt, die langfristig eine stabile Säule der privaten Vorsorge bilden könnten.

Potenzial der vermögenswirksamen Leistungen

Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten monatliche Zahlungen von bis zu 40 Euro an, die direkt in einen Sparvertrag fließen. Werden diese Leistungen konsequent über einen Zeitraum von sechs Jahren angespart, summiert sich allein der Anteil des Arbeitgebers auf rund 2.900 Euro. Trotz dieses klaren finanziellen Vorteils nehmen viele Beschäftigte ihr Recht auf diese Sonderzahlungen nicht wahr.

Finanzexperten weisen darauf hin, dass die Wahl des Anlageprodukts entscheidend für den späteren Gesamtwert ist. Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Unterschiede: Ein VL-Bausparvertrag mit einer Verzinsung von 0,5 % p.a. führt nach einer Gesamtlaufzeit von sieben Jahren zu einem Kapital von zirka 2.900 Euro.

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Wer sich hingegen für ein ETF-Depot mit einer angenommenen Rendite von 6 % p.a. entscheidet, kann im gleichen Zeitraum mit einem Betrag von etwa 3.700 Euro rechnen.

Staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage

Zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die sogenannte Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 % auf jährliche Einzahlungen von maximal 400 Euro, sofern diese in Fonds oder ETFs investiert werden. Dies entspricht einer jährlichen Zulage von bis zu 80 Euro.

Um für diese staatliche Unterstützung berechtigt zu sein, gelten definierte Einkommensgrenzen. Für das Jahr 2024 lagen diese Grenzen für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro pro Jahr.

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Bei verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich dieser Betrag auf 80.000 Euro. Die Förderung macht die Anlageform insbesondere für Bezieher mittlerer Einkommen attraktiv, da sie die effektive Rendite des Sparplans ohne zusätzliches Risiko erhöht.

Kostenstrukturen und Anbieterauswahl

Bei der Auswahl eines geeigneten VL-Produkts spielen die laufenden Kosten eine wesentliche Rolle, da sie die Nettorendite schmälern können. Ein Blick auf den Markt zeigt unterschiedliche Gebührenmodelle. Bei spezialisierten Anbietern wie Oskar-VL 2 fallen beispielsweise Servicegebühren ab 1,0 % p.a. an. Hinzu kommen die internen Kosten der zugrunde liegenden Exchange Traded Funds (ETFs), die mit etwa 0,14 % p.a. beziffert werden.

Für Arbeitnehmer empfiehlt es sich, zunächst im Arbeitsvertrag oder direkt in der Personalabteilung zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht. Da der Arbeitgeber diese Beträge nur bei Vorlage eines entsprechenden Vertrags überweist, liegt die Initiative beim Angestellten.

Angesichts der Inflationsentwicklung und der Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge raten Fachleute dazu, diese monatlichen Zuschüsse als festen Bestandteil der persönlichen Finanzstrategie zu nutzen.

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