Vermögenswirksame, Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen: 480 Euro jährlich ungenutzt lassen

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Viele Angestellte lassen bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber ungenutzt. Über sechs Jahre entgehen so rund 2.900 Euro an VL-Zahlungen.

VL-Zuschüsse: Warum viele Beschäftigte auf den Arbeitgeber-Bonus verzichten
Ein moderner Schreibtisch mit Taschenrechner und Unterlagen zur privaten Vermögensbildung bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein erheblicher Teil der Arbeitnehmer in Deutschland verzichtet auf zusätzliche Gehaltsbestandteile in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL). Aktuellen Marktbeobachtungen zufolge zahlen viele Arbeitgeber monatlich bis zu 40 Euro in entsprechende Verträge ein, doch diese Angebote werden häufig nicht in Anspruch genommen. Dies führt dazu, dass Beschäftigte über die Jahre signifikante Summen bei der privaten Vermögensbildung ungenutzt lassen.

Erhebliche finanzielle Einbußen durch Verzicht

Die finanziellen Konsequenzen bei einer Nichtinanspruchnahme dieser Leistungen sind beträchtlich. Wenn ein Arbeitnehmer den maximalen Arbeitgeberanteil von 40 Euro pro Monat nicht abruft, entgehen ihm pro Jahr direkt 480 Euro.

Auf einen Zeitraum von sechs Jahren hochgerechnet – der üblichen Ansparphase für VL-Verträge – summiert sich dieser Betrag auf etwa 2.900 Euro. Dabei handelt es sich lediglich um die Einzahlungen des Arbeitgebers, ohne Berücksichtigung möglicher Renditen oder staatlicher Förderungen.

Finanzexperten weisen darauf hin, dass die vermögenswirksamen Leistungen ein einfaches Mittel zum Vermögensaufbau darstellen, da die Beträge direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden. Dennoch bleibt das Potenzial in vielen Betrieben ungenutzt, oft aufgrund mangelnder Information oder der Hürde, einen entsprechenden Sparvertrag abzuschließen.

Staatliche Zulagen als zusätzlicher Anreiz

Neben dem Arbeitgeberzuschuss können qualifizierte Arbeitnehmer von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage profitieren. Diese Förderung ist jedoch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Das zu versteuernde Einkommen darf für Alleinstehende 40.000 Euro und für zusammenveranlagte Paare 80.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

Die Höhe der staatlichen Zulage hängt stark von der gewählten Anlageform ab. Bei einem ETF-Sparplan gewährt der Staat eine Zulage von 20 Prozent auf jährliche Einzahlungen von maximal 400 Euro. Dies entspricht einem jährlichen Bonus von bis zu 80 Euro. Wer sich stattdessen für das Bausparen entscheidet, erhält eine Zulage von 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr, was einen staatlichen Zuschuss von höchstens 43 Euro ergibt.

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Renditevergleich zwischen ETF-Sparplänen und Bausparverträgen

Ein wesentlicher Faktor für das Endergebnis nach der Vertragslaufzeit ist die gewählte Anlageklasse. In der Regel laufen VL-Verträge über insgesamt sieben Jahre, wobei nach sechs Jahren der Einzahlung ein Ruhejahr folgt. Beispielrechnungen verdeutlichen die Unterschiede in der Kapitalentwicklung:

Bei einer konservativen Anlage mit einer Verzinsung von lediglich 0,5 Prozent pro Jahr erreicht das angesparte Kapital bei einer monatlichen Rate von 40 Euro nach Ablauf der sieben Jahre etwa 2.900 Euro. Dies entspricht in etwa dem Niveau eines klassischen Bausparers in der aktuellen Marktsituation.

Wird das Kapital hingegen in ein ETF-Depot investiert und erzielt eine durchschnittliche Rendite von 6 Prozent pro Jahr, beläuft sich das Endkapital auf rund 3.700 Euro. Damit bieten aktienbasierte VL-Lösungen deutlich höhere Wachstumschancen als klassische Zinsprodukte, unterliegen jedoch auch den üblichen Marktschwankungen.

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Kostenstrukturen bei digitalen VL-Anbietern

Für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen in ETFs investieren möchten, spielen auch die anfallenden Kosten eine Rolle bei der Anbieterwahl. Digitale Dienstleister wie Oskar-VL 2 rufen beispielsweise eine Servicegebühr ab 1,0 Prozent pro Jahr auf das verwaltete Vermögen auf. Hinzu kommen die Kosten für die eigentlichen börsengehandelten Indexfonds (ETFs), die laut Marktangaben bei etwa 0,14 Prozent pro Jahr liegen.

Trotz dieser Gebührenstrukturen bleibt die Differenz zwischen den Anlageformen bestehen, da die potenziell höheren Renditechancen bei Fondsanlagen die Kosten im Vergleich zu zinsschwachen Alternativen oft kompensieren können. Arbeitnehmer sollten daher prüfen, welche Anlageform am besten zu ihrem Risikoprofil und ihren Einkommensverhältnissen passt, um die monatlichen Zuschüsse ihres Arbeitgebers effektiv zu nutzen.

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