Vermögensteuer, DGB

Vermögensteuer: DGB legt Konzept mit einer Million Euro Freibetrag vor

Veröffentlicht: 03.06.2026 um 11:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Der DGB präsentiert ein Modell zur Wiedereinführung der Vermögensteuer mit Freibeträgen und einer Sonderabgabe für Milliardäre.

Vermögensteuer: DGB legt Konzept mit einer Million Euro Freibetrag vor Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de
Vermögensteuer: DGB legt Konzept mit einer Million Euro Freibetrag vor Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Gewerkschaften sehen dringenden Handlungsbedarf. Am 3. Juni präsentierte der DGB ein umfassendes Modell zur Reaktivierung der Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Ziel ist es, die klammen Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden zu füllen. Ohne neue Einnahmen, so warnte DGB-Vize Stefan Körzell, seien wichtige soziale Leistungen in Gefahr.

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Freibeträge und eine Sonderabgabe für Milliardäre

Das DGB-Modell sieht eine Besteuerung des Nettovermögens vor. Los gehen soll es ab einer Million Euro – für Ehepaare gilt der doppelte Freibetrag. Darüber hinaus schlagen die Gewerkschaften eine einmalige Vermögensabgabe von zehn Prozent auf Nettovermögen über zehn Millionen Euro vor. Diese Sonderabgabe wäre über einen Zeitraum von 20 Jahren zu entrichten. Die Gewerkschaften sehen darin einen notwendigen Schritt, um die Schieflage bei der Verteilung der finanziellen Ressourcen im Land zu korrigieren.

Die Superreichen werden immer reicher

Der Vorstoß fällt in eine Zeit wachsender Vermögenskonzentration. Allein im vergangenen Jahr wuchs die Zahl der Superreichen in Deutschland – definiert als Personen mit einem Vermögen von über 100 Millionen Dollar – um 1.100 auf rund 5.000 Menschen. Das geht aus Berechnungen der Boston Consulting Group hervor, die der DGB in seinem Konzept zitiert. Diese kleine Gruppe besitzt inzwischen mehr als ein Viertel aller deutschen Finanzanlagen. Für den DGB ist das ein klares Argument für eine Rückkehr zur Vermögensbesteuerung.

Verfassungsrechtliche Hürden und politischer Streit

Die Geschichte der Vermögensteuer ist kompliziert. Seit 1997 ruht sie – nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Die Karlsruher Richter hatten die damalige Regelung gekippt, weil Immobilien im Vergleich zu anderen Vermögenswerten ungleich niedriger bewertet wurden. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.

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Politisch ist das Thema hoch umstritten. Die SPD fordert seit Jahren die Wiederbelebung der Steuer. Die Union blockt im aktuellen Koalitionsvertrag ab. Doch es gibt Bewegung: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich zuletzt offen für eine Wiedereinführung gezeigt.

Reformstau auch bei der Erbschaftsteuer

Die Debatte um die Vermögensteuer ist nicht die einzige Baustelle im deutschen Steuerrecht. Zeitgleich läuft die Diskussion um die Erbschaftsteuer, die mit einem Anteil von nur 1,5 Prozent am gesamten Steueraufkommen kaum ins Gewicht fällt – aber hohe Verwaltungskosten verursacht. Auch hier hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach nachgebessert: 1995, 2006 und zuletzt 2014. Ein neues Urteil wird noch in diesem Jahr erwartet.

Kritiker bemängeln vor allem die komplizierten Bewertungsverfahren und die ungleiche Behandlung verschiedener Unternehmensformen. Einige Experten plädieren daher für Alternativmodelle: etwa einen Steuerzuschlag oder eine komplette Freistellung für direkte Angehörige – ähnlich wie in anderen Ländern bereits praktiziert.

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