Verkehrssicherheit, EU-Pflicht

Verkehrssicherheit: EU-Pflicht für Notbremsassistenten ab 7. Juli

17.06.2026 - 11:11:12 | boerse-global.de

Trotz moderner Helfer warnt die DGUV vor Risiken im toten Winkel. Neue KI-Systeme und EU-Pflichten sollen die Sicherheit erhöhen.

DGUV warnt: Toter Winkel bleibt trotz Assistenzsystemen gefährlich
Verkehrssicherheit - Ein Bauarbeiter in Warnkleidung erhält eine Warnung auf einem Armband. Im Hintergrund ist ein LKW auf einer Baustelle zu sehen. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit am 20. Juni betont die Organisation: Trotz moderner Assistenzsysteme bleiben erhebliche Risiken bestehen. Besonders Kinder auf dem Schulweg sind gefährdet.

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KI-Systeme alarmieren per Vibration

Der österreichische Autobahnbetreiber ASFINAG und der ÖAMTC haben am Montag eine neue Sicherheitskampagne gestartet. Hintergrund sind die Unfallzahlen von 2025: Auf Autobahnen gab es 2.137 Unfälle mit Personenschaden, 45 davon tödlich. Sechs ASFINAG-Mitarbeiter verunglückten im Dienst, einer starb.

Ein Pilotprojekt setzt jetzt auf KI-basierte Kollisionswarnung. Fünf Kamerasysteme sind bereits im Test, 21 weitere bestellt. Die Technik erkennt herannahende Fahrzeuge aus 300 Metern Entfernung. Droht eine Kollision, ertönt ein Hupsignal für Autofahrer – das Baustellenpersonal wird über Vibrationen am Körper alarmiert.

Neue EU-Pflicht ab Juli

Ab dem 7. Juli müssen alle neu zugelassenen Pkw in der EU mit Notbremsassistenten ausgerüstet sein. Diese müssen auch Fußgänger und Radfahrer erkennen. Pflicht werden zudem Notfall-Spurhalteassistenten und erweiterte Müdigkeitswarner.

Doch TÜV und Dekra warnen vor Lücken bei der Überprüfung. Hersteller geben Diagnosecodes oft nicht frei – eine vollständige Prüfung bei der Hauptuntersuchung ist kaum möglich. Laut einer ACV-Umfrage berichten 40 Prozent der Nutzer von Fehlfunktionen ihrer Assistenzsysteme.

Kalibrierung bleibt Problem

Jährlich werden rund zwei Millionen Stoßfänger und Windschutzscheiben ausgetauscht. Nur 52 Prozent der Werkstätten kalibrieren danach die Sensoren. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet an nationalen und europäischen Lösungen.

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Bienenstich ist Dienstunfall

Auch die Rechtsprechung beschäftigt sich mit Arbeitswegunfällen. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied am 12. Mai: Ein Bienenstich auf dem Arbeitsweg gilt als Dienstunfall. Ein Arbeitnehmer war auf einer 20-Kilometer-Radstrecke verunglückt. Das Gericht argumentierte: Die Gefahr eines Insektenstichs gehört zum allgemeinen Verkehrsrisiko – der Versicherungsschutz entfällt nicht durch sportliche Betätigung.

Deutsche fordern strengere Regeln

Eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt wachsende Zustimmung für schärfere Verkehrsregeln. 68 Prozent der Deutschen befürworten strengere Alkoholgrenzen, 45 Prozent plädieren für ein absolutes Alkoholverbot.

Die Diskrepanz zwischen Einstellung und Verhalten ist groß: 60 Prozent der Befragten sind bereits unter Alkoholeinfluss Auto gefahren, bei Radfahrern sind es 67 Prozent. Verkehrsminister Schnieder (CDU) sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Änderung der Grenzwerte.

Die DGUV und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat halten an der „Vision Zero“ fest – der kompletten Vermeidung tödlicher Unfälle. Sabine Bünger von der DGUV mahnt: Mit der Größe eines Fahrzeugs steigt die Gefahr durch den toten Winkel.

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