Verkehrsrecht: Justizministerium plant neue Haftungsregeln für Leasingwagen
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 23:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf zur Reform des Straßenverkehrs- und Schadensersatzrechts vorgelegt. Wie das Rechtsportal Legal Tribune Online in einem Bericht vom 02.10.2026 meldete, zielt das Vorhaben darauf ab, Haftungsfragen bei Unfällen künftig präziser zu regeln.
Im Mittelpunkt stehen dabei veränderte Maßstäbe für geleaste Fahrzeuge sowie ein verbesserter Schutz von Opfern bei vorsätzlich herbeigeführten Schadensereignissen.
Neuregelung für Leasingwagen und Schutz bei Angriffen
Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs betrifft die Verteilung von Pflichten und Risiken bei Unfällen mit Leasingwagen. Nach den Plänen des Justizministeriums soll sich die rechtliche Haftung künftig genauer nach der tatsächlichen Verantwortung der Beteiligten richten.
Bislang führten bestehende gesetzliche Zurechnungsregeln im Schadensfall mitunter zu komplexen Auseinandersetzungen zwischen Halter, Leasinggeber und tatsächlichem Fahrzeugführer. Mit der Neufassung soll das Verschulden beziehungsweise die konkrete Verursachung klarer darüber entscheiden, wer für die entstandenen Folgen einzustehen hat.
Darüber hinaus reagiert das Ministerium auf schwere Straftaten im Straßenverkehr. Wenn ein Fahrzeug vorsätzlich als Waffe eingesetzt wird, sollen Geschädigte künftig direkt den Kfz-Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen können.
Die Neuregelung soll sicherstellen, dass Opfer von Anschlägen oder gezielten Attacken mit Kraftfahrzeugen nicht leer ausgehen oder langwierige Schadensersatzprozesse gegen Täter führen müssen, bei denen oft keine finanziellen Mittel vorhanden sind. Der direkte Zugriff auf die Versicherung gewährt Betroffenen damit einen verlässlichen Schutz.
Das Justizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Haftung bei Unfällen mit Leasingwagen künftig stärker an der tatsächlichen Verantwortung ausrichten soll — und zugleich höhere Mindestversicherungssummen vorsieht. Für Flottenverantwortliche heißt das: Verträge und Policen frühzeitig prüfen, nicht erst nach dem Gesetzesbeschluss. Unser kostenloser Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie Haftungsverteilung, Versicherungssummen und Leasingklauseln heute schon vorbereiten. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Erhöhte Mindestversicherungssummen und Haftungshöchstgrenzen
Neben den Haftungsgrundsätzen sieht der Referentenentwurf eine Anpassung der finanziellen Schutzgrenzen vor. Geplant sind verbindliche Haftungshöchstgrenzen je Unfallereignis. Diese sollen künftig bei 10 Mio. € für Personenschäden und bei 2 Mio. € für Sachschäden liegen.
Gleichzeitig werden die gesetzlichen Mindestversicherungssummen neu justiert, um den gestiegenen Kosten für Behandlungen, Pflege und Wiederbeschaffung Rechnung zu tragen. Für Personenschäden sieht das Ministerium eine Mindestsumme von 15 Mio. € vor.
Für Sachschäden soll die Grenze bei 2,5 Mio. € liegen, während für reine Vermögensschäden eine Mindestversicherungssumme von 100.000 € vorgesehen ist. Durch die höheren Vorgaben müssen Versicherungsunternehmen ihre Policen anpassen, um sicherzustellen, dass Großschäden vollständig abgedeckt werden können.
Weiterer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
Das Justizministerium hat mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs die Verbändebeteiligung eingeleitet. Betroffene Fachkreise, Organisationen und Interessenvertreter haben die Möglichkeit, ihre Einschätzungen zu den vorgeschlagenen Regelungen einzubringen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.10.2026 eingereicht werden.
Steigende Mindestversicherungssummen können Ihre Flottenkosten spürbar verschieben — geplant sind 15 Mio. € für Personenschäden und 2,5 Mio. € für Sachschäden je Unfallereignis. Wer jetzt die Vertragswerke anpasst, vermeidet Hektik, wenn der Regierungsentwurf kommt. Der Leitfaden liefert Ihnen Musterklauseln für Leasingverträge und eine klare Checkliste, mit der Sie Halter-, Leasinggeber- und Fahrerpflichten sauber trennen. Musterklauseln und Checkliste jetzt sichern
Nach Ablauf dieser Konsultationsphase wird das Ministerium die Rückmeldungen auswerten und einen überarbeiteten Regierungsentwurf erstellen, bevor das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat beginnen kann. Für Flottenbetreiber, Leasinggesellschaften und die Versicherungswirtschaft zeichnen sich mit dem Vorhaben bereits jetzt organisatorische und vertragliche Anpassungsbedarfe ab.
