Vergaberecht gelockert: Direktaufträge bis 50.000 Euro ohne Verfahren
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 12:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Juli neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Verkehrssektor beschlossen. Elektrofahrzeuge sollen künftig von der Schadstoffplakettenpflicht befreit werden. Weitere Entlastungen sind für die Schifffahrt und den Artenschutz geplant.
Parallel dazu einigten sich Deutschland und Frankreich bei einem gemeinsamen Ministerrat auf grenzübergreifende Maßnahmen zur Reduzierung administrativer Lasten. Die Kooperation soll Verfahren zwischen beiden Ländern vereinfachen.
Vergaberecht wird deutlich gelockert
Seit dem 1. Juli gilt das Vergabebeschleunigungsgesetz. Öffentliche Auftraggeber können nun Direktaufträge bis 50.000 Euro vergeben – ohne aufwendiges Verfahren. Bei Infrastrukturprojekten ab 10,8 Millionen Euro sind Gesamtvergaben möglich, die Planung und Ausführung kombinieren.
Weitere Erleichterungen: Informations- und Wartepflichten bei Rahmenvereinbarungen entfallen. Videoverhandlungen sind rechtlich zugelassen. Das soll Verfahren deutlich beschleunigen.
Österreich setzt auf „GovGPT“
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll präsentierte am 20. Juli die KI-Anwendung „GovGPT“. Das Tool basiert auf einer europäischen Sprachmodell-Architektur und läuft auf Servern des Bundesrechenzentrums. Bis Jahresende soll es rund 250.000 Bediensteten zur Verfügung stehen.
Hintergrund: In den nächsten 13 Jahren werden schätzungsweise 44 Prozent der Stellen frei. Eine Pensionierungswelle rollt auf die Verwaltung zu. Ab Ende Juli soll zudem ein neuer Chatbot in die staatliche Identitäts-App integriert werden.
Deutschland testet KI in der Steuerverwaltung
In Thüringen läuft ein Pilotprojekt: Über 50.000 Steuerpflichtige erhielten automatisierte Festsetzungsvorschläge. Die Zustimmungsquote liegt bei etwa einem Drittel. Die Rückmeldefrist läuft bis Ende Juli.
International setzt auch Vietnam auf KI im öffentlichen Dienst. Neue Bewertungsstandards schreiben dort die Nutzung lokaler Infrastrukturen vor.
Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz in Verwaltung und Unternehmen erfordert einen klaren Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des EU AI Acts. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihnen eine kompakte Übersicht zu Risikoklassen, Pflichten und Fristen für Ihren rechtssicheren KI-Einsatz. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Kritik am Regelungswildwuchs
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) schlägt Alarm. In einem aktuellen Positionspapier weist er auf ein Ungleichgewicht zwischen Datenschutz- und Datenwirtschaftsrecht hin. Über 1.600 Einzelpflichten und fünf verschiedene Aufsichtsbehörden – das sei ein „Wildwuchs“ an Digitalgesetzen.
Der Rat fordert ein einheitliches Datengesetzbuch. Nur so lasse sich eine effiziente Datenökonomie schaffen.
Beratungsabhängigkeit wächst
Die Föderale IT-Kooperation (Fitko) plant einen Rahmenvertrag für Projekt- und Produktberatung. Das geschätzte Volumen: 254,5 Millionen Euro über vier Jahre. Branchenbeobachter und IT-Experten kritisieren die starke Externalisierung an Beratungsfirmen. Die Behörde verteidigt das Verfahren als wirtschaftlich und effizient.
Während die Verwaltung über Regelungswildwuchs klagt, stehen Unternehmen bereits heute vor konkreten Compliance-Herausforderungen durch neue Gesetze und Cyberrisiken. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche rechtlichen Pflichten und Bedrohungen Sie als Unternehmer jetzt kennen müssen, um Ihre IT-Sicherheit zukunftssicher aufzustellen. Gratis-Report zu neuen KI-Gesetzen und Cyberrisiken
Kommunen digitalisieren Schritt für Schritt
Bonn macht es vor: Seit dem 20. Juli ist die Wohnsitzanmeldung vollständig digital möglich. Voraussetzung: ein NFC-fähiges Smartphone und die Online-Funktion des Personalausweises. Braunschweig zieht nach: Ab dem 1. August werden Bewohnerparkausweise rein digital ausgestellt. Die Kontrolle erfolgt über eine Kennzeichendatenbank.
Neue Regeln für Beamte und Angestellte
Für Anfang 2028 ist die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit geplant. Die zulässige Gesamtdauer von Befristungen soll auf 48 Monate verdoppelt werden. Hamburg verschärft die Sicherheitsanforderungen: Seit Mitte Juli müssen alle Bewerber im öffentlichen Dienst beim Verfassungsschutz abgefragt werden.
Gerichte mahnen zur Vorsicht
Das Arbeitsgericht Siegburg verurteilte eine Ärztin wegen Datenschutzverstößen in einem Messenger-Chat. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass Arbeitgeber auch für Diskriminierungen durch Kunden haften können – nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
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