Vergaberecht: EU bindet 2,5 Billionen Euro an europäische Wertschöpfung
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission will die Vergabe öffentlicher Aufträge künftig enger an europäische Wertschöpfungskriterien binden. Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union jährlich rund 2,5 Billionen Euro im Rahmen der öffentlichen Beschaffung aufwenden, soll diese enorme Finanzkraft künftig gezielter zur Stärkung der heimischen Wirtschaft und zur Wahrung strategischer Interessen eingesetzt werden.
Mehr Schutz vor Drittstaaten in sensiblen Bereichen
Ein wesentlicher Bestandteil der Brüsseler Pläne sieht vor, den Marktzugang für Akteure aus Drittstaaten zu beschränken. Künftig sollen auch innerhalb der EU angesiedelte Tochtergesellschaften chinesischer Unternehmen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können.
Diese Regelung zielt insbesondere auf sensible Bereiche wie die Verteidigung, die Cybersicherheit und den Betrieb kritischer Infrastrukturen ab, um Abhängigkeiten und Sicherheitsrisiken zu minimieren.
Die Brüsseler Behörde hat hierzu den Vorschlag für ein Vergabegesetz vorgelegt, das als Public Procurement Act bezeichnet wird. Die Präsentation des Entwurfs erfolgte mit mehr als zwei Monaten Verspätung.
Nach Berechnungen der Kommission vergeben öffentliche Stellen in der Europäischen Union jährlich Aufträge im Wert von rund 2,6 Billionen Euro, was einem Anteil von etwa 15 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts entspricht.
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Stéphane Séjourné von der EU-Kommission betonte in diesem Zusammenhang, dass Europa jedes Jahr Hunderte von Milliarden Euro für die Vergabe öffentlicher Aufträge aufwende. Ergänzend zum Vergabegesetz stellte die Kommission zudem ein Innovationsgesetz vor, den sogenannten European Innovation Act, der sich spezifisch auf die Beschaffung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen konzentriert.
Nationale Dimensionen und digitale Souveränität
Wie umfangreich die betroffenen Budgets auf nationaler Ebene ausfallen, zeigen Daten aus den Mitgliedstaaten: In Österreich gibt der Staat nach einer Analyse des Lieferketteninstituts ASCII jährlich rund 67 Milliarden Euro für Beschaffungen aus.
In Deutschland wurden bereits weitreichende Schritte im Vergaberecht verankert, um die strategische Ausrichtung von Staatsaufträgen zu stärken. Seit dem 1. Juli 2026 führt die deutsche Vergabeverordnung in Paragraph 58 Absatz 2 Aspekte der digitalen Souveränität ausdrücklich als mögliches Zuschlagskriterium auf. Entsprechende Souveränitätsanforderungen lassen sich zudem als Ausführungsbedingung verbindlich im Vertrag festschreiben.
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Für die praktische Umsetzung und Prüfung solcher Vorgaben stehen den Vergabestellen standardisierte Instrumente zur Verfügung. Neben dem Kriterienwerk C3A des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik liefert das Souveränitätsregelwerk der EU-Kommission für Cloud-Dienste eine konkrete Bewertungsgrundlage.
Dieses System beurteilt insgesamt acht Souveränitätsziele auf einer Skala von 0 bis 4, um Behörden eine rechtssichere Einordnung bei der Beschaffung digitaler Technologien zu ermöglichen.
