Verfassungstreue-Check: Schleswig-Holstein prüft Beamten vor Ernennung
19.06.2026 - 16:56:19 | boerse-global.de
Die schwarz-grüne Landesregierung in Kiel will vor der ersten Berufung in ein Beamten- oder Richterverhältnis eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz einführen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde heute vorgestellt.
Schleswig-Holstein folgt damit einem Trend, der sich in Norddeutschland abzeichnet. Hamburg hatte erst kürzlich eine verpflichtende Regelanfrage für alle Bewerber im öffentlichen Dienst beschlossen.
Sicherheitscheck vor der Ernennung
Der Entwurf zielt auf Personen, die erstmals in ein Beamtenverhältnis auf Probe oder ein Richterverhältnis berufen werden sollen. Digitalisierungsminister Dirk Schrödter (CDU) stellte klar: Eine Beschäftigung im Staatsdienst sei unvereinbar mit der Ablehnung des Grundgesetzes.
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Die Entscheidung über die Einstellung bleibt aber bei der zuständigen Behörde. Die Regelanfrage soll lediglich helfen, extremistische Bestrebungen frühzeitig zu erkennen. Die Opposition sieht das kritisch: SPD, FDP und SSW äußerten Bedenken zur Rechtsstaatlichkeit und zogen Vergleiche zum historischen Radikalenerlass.
Verschärfte Regeln für sensible Bereiche
Für bestimmte Aufgabenfelder gelten noch strengere Maßstäbe. Wer in besonders sensiblen Positionen arbeiten will – etwa bei der Polizei, der Justiz oder in der Verwaltung kritischer Infrastrukturen – muss mit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung rechnen.
Parallel dazu beriet der Landtag am Mittwoch in erster Lesung über ein neues Antidiskriminierungsgesetz für Behörden. Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) erklärte, es solle den Schutz vor Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung stärken. Bei nachgewiesener Diskriminierung sind Entschädigungen zwischen 300 und 1.000 Euro vorgesehen.
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Hamburg als Vorreiter
Mit den Plänen zieht Schleswig-Holstein mit Hamburg gleich. Die Hansestadt hatte am Mittwoch mit 85 zu 25 Stimmen eine verpflichtende Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber im öffentlichen Dienst beschlossen.
Innensenator Andy Grote (SPD) begründete den Schritt mit rund 50 extremistischen Einzelfällen unter bereits eingestellten Beschäftigten in den vergangenen Jahren. Ein Schwerpunkt lag im Schulbereich. Trotz der Mehrheit gab es deutliche Kritik – von der Linken, der AfD sowie von Gewerkschaften wie der GEW und Verdi. Auch die Jugendorganisationen von Grünen und SPD positionierten sich dagegen.
Reerdigung als neue Bestattungsform
Abseits der Sicherheitsdebatte verabschiedete der Landtag gestern einstimmig eine Neuerung im Bestattungsrecht: Die sogenannte Reerdigung wird offizielle Bestattungsform. Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) verwies auf die bestätigte Unbedenklichkeit des Verfahrens nach einer Erprobungsphase.
Bei dieser Methode wird der Körper innerhalb von 40 Tagen in einem speziellen Behältnis zu Humus umgewandelt. Bis Ende April wurden in Schleswig-Holstein bereits 76 Menschen auf diese Weise bestattet – sie stammten aus 14 Bundesländern und dem Ausland.
