Verfassungsschutz-Abfragen in Hamburg: 4.049 Kontrollen, fünf Treffer
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 23:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine erste Bilanz zur Einführung der Regelüberprüfung von Bewerbern im öffentlichen Dienst sorgt in Hamburg für Diskussionen. Seit dem 1. August müssen sich dort Personen vor einer Einstellung oder Statusänderung einer Abfrage beim Verfassungsschutz unterziehen. Erste behördliche Auswertungen zeigen nun das Ausmaß der Kontrollen und rufen deutliche Kritik am Umfang des Verfahrens hervor.
Tausende Überprüfungen und wenige Verdachtsfälle
Nach Angaben des Hamburger Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Linken-Innenexperten Deniz Celik gingen im ersten Monat nach Inkrafttreten der Neuregelung insgesamt 4.049 Anfragen zur Verfassungstreue ein.
Bei den Abfragen wurden in fünf Fällen Erkenntnisse des Verfassungsschutzes übermittelt. Drei dieser Treffer betrafen die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, während jeweils ein Fall auf die Behörde für Finanzen und Bezirke sowie auf die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation entfiel.
Statusrechtlich verteilen sich die fünf Verdachtsfälle auf zwei Verbeamtungen auf Probe, ein Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie zwei Einstellungen über ein normales Arbeitsverhältnis.
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Bislang liegen zwei Behördenzeugnisse vor, von denen eines dem Phänomenbereich Islamismus und eines dem Linksextremismus zugeordnet ist. Drei Fälle befinden sich gegenwärtig noch in der Bearbeitung; in einem Fall wurde eine betroffene Person bereits angehört, wobei eine abschließende Entscheidung noch aussteht.
Breiter Anwendungsbereich trifft Bildungseinrichtungen
Die Neuregelung erfasst nicht nur Beamte, sondern sämtliche Angestellte sowie studentische Hilfskräfte. Die Sicherheitsabfrage greift zudem nicht allein bei Neueinstellungen, sondern auch bei Beförderungen, Versetzungen und weiteren Personalmaßnahmen.
Von den 4.049 registrierten Abfragen entfielen 2.341 auf reguläre Einstellungen, 677 auf Verbeamtungen auf Probe, 420 auf Verbeamtungen auf Lebenszeit und 475 auf Vertragsverlängerungen. Zudem wurden 35 Versetzungen, 28 Entfristungen, 17 Übernahmen von Auszubildenden und 13 Umsetzungen gemeldet.
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Besonders stark eingebunden sind Bildungsinstitutionen: Auf die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung entfielen 1.016 Anfragen. An der Universität Hamburg gab es inklusive der Hilfskräfte 625 Abfragen, an der Technischen Universität Hamburg 436, an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften 182 und an der HafenCity-Universität 137 Überprüfungen. Der Linken-Politiker Celik erklärte dazu, dass rund 60 Prozent aller Überprüfungen Schulen und Hochschulen beträfen.
Weitere Vorgänge betrafen unter anderem das Zentrum für Aus- und Fortbildung mit 239 Fällen, die Feuerwehr mit 224, Gerichte mit 156, Bezirksämter mit 139 – darunter 45 im Bezirk Mitte –, die Polizei mit 54 und den Landesbetrieb Erziehung mit 20 Anfragen.
Debatte um Verhältnismäßigkeit und gerichtliche Praxis
Während der Senat betont, dass die Regelanfrage die Resilienz des öffentlichen Dienstes nachhaltig stärke, formiert sich Kritik. Der Landesdatenschutzbeauftragte warnte vor einer anlasslosen Einbeziehung breiter Beschäftigtengruppen und meldete verfassungsrechtliche Bedenken an.
Die bundesweite Debatte um Überprüfungen im Vorfeld von Einstellungen spiegelt sich auch in der Rechtsprechung wider. Am 21. September 2026 lehnte das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Eilantrag einer Bewerberin für den Vorbereitungsdienst an Gymnasien ab. Ihre Zulassung zum 10. August 2026 war nach einer Regelabfrage durch das Landesamt für Verfassungsschutz zurückgenommen worden.
Das Gericht sah begründete Zweifel an der Verfassungstreue wegen wiederholter Teilnahme an Veranstaltungen des Instituts für Staatspolitik in den Jahren 2022 bis 2025. Sachsens Kultusminister Conrad Clemens erklärte dazu, dass sich ernstzunehmende Hinweise auf einen rechtsextremen Hintergrund bestätigt hätten.
