Vereinsfreibetrag: Finanzministerium senkt Grenze von 5.000 auf 1.000 Euro
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 10:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium will die steuerlichen Freibeträge für Vereine massiv kürzen und Privilegien bei Betriebsveräußerungen streichen. Die Opposition spricht von Täuschung.
Freibetrag wird zur Freigrenze
Kern des Referentenentwurfs aus dem Haus von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD): Der Freibetrag für Vereine und steuerpflichtige Körperschaften soll von 5.000 auf 1.000 Euro sinken. Ab 2027 soll der Betrag zudem nur noch als Freigrenze gelten. Der Unterschied ist entscheidend: Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der Teil darüber.
Das Ministerium erwartet dadurch jährliche Mehreinnahmen von rund 45 Millionen Euro. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Pakets, das Geringverdiener und Familien entlasten soll, während Spitzenverdiener stärker zur Kasse gebeten werden.
Betriebsverkäufe: Freibeträge komplett gestrichen
Noch härter trifft es Unternehmer: Die Freibeträge für Betriebsveräußerungen (aktuell 45.000 Euro) und für Anteilsverkäufe sollen vollständig entfallen. Experten rechnen mit zusätzlichen Einnahmen von etwa 300 Millionen Euro pro Jahr.
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Hintergrund ist die angespannte Haushaltslage. Die Regierung fürchtet offenbar negative Folgen für Deutschlands Triple-A-Rating, sollte die Neuverschuldung weiter steigen. Klingbeil plant laut Berichten, in den kommenden fünf Jahren erhebliche zusätzliche Kredite aufzunehmen. Ökonomen wie Ifo-Chef Clemens Fuest warnen vor den Folgen für Stabilität und Wachstum.
Opposition: Entlastung kleiner als versprochen
Die Union reagiert empört. Statt der versprochenen 10 Milliarden Euro Entlastung seien nur maximal 7 Milliarden geplant – „eine Täuschung der Bürger“, so der Vorwurf. Auch der Ausgleich der kalten Progression sei unzureichend.
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Das Ministerium verweist auf Entlastungen von 5,6 Milliarden Euro für 2027 und 4,2 Milliarden für 2028, unter anderem durch höhere Grundfreibeträge und mehr Kindergeld. Gegenfinanziert werden soll das Paket neben den Verschärfungen auch durch eine Superreichensteuer.
Doch damit nicht genug: Ab 2028 kommen auf viele Ehepaare höhere Krankenkassenbeiträge zu. Die Mitversicherung von Ehepartnern ohne eigenes Einkommen wird dann kostenpflichtig – Ausnahmen gelten nur etwa bei der Betreuung von Kindern unter 12 Jahren.
