Vereine-Reform: Bayern verdoppelt Steuerfreibetrag auf 10.000 Euro
Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bayerische Staatsregierung hat am 8. September 2026 eine neue Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, um die steuerlichen Rahmenbedingungen für Vereine grundlegend zu verbessern.
Mit diesem Vorstoß reagiert das bayerische Kabinett auf die gestiegenen administrativen und finanziellen Anforderungen im Ehrenamt. Ziel ist es, durch höhere Freibeträge und eine angepasste Besteuerungsgrenze den ehrenamtlichen Sektor zu stärken und von bürokratischen Lasten zu befreien.
Verdopplung des Gewinnfreibetrags und neue Besteuerungsgrenzen
Der Kern der bayerischen Initiative liegt in einer deutlichen Anpassung der steuerlichen Schwellenwerte für gemeinnützige Organisationen. Der Vorschlag sieht vor, den steuerlichen Gewinnfreibetrag für Vereine von derzeit 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu verdoppeln.
Diese Maßnahme würde es vielen Organisationen ermöglichen, einen größeren Teil ihrer erwirtschafteten Mittel direkt in ihre satzungsgemäßen Aufgaben zu investieren, ohne dass diese durch Ertragsteuern gemindert werden.
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Ein weiterer zentraler Punkt der Initiative betrifft die Besteuerungsgrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Diese soll nach den Vorstellungen der Staatsregierung auf 100.000 Euro angehoben werden.
Bisher liegt diese Grenze deutlich niedriger, was dazu führt, dass bereits kleinere wirtschaftliche Aktivitäten eines Vereins, wie etwa der Betrieb eines Vereinsheims oder die Organisation von Festen, schnell zur Steuerpflicht führen können.
Durch die Anhebung auf 100.000 Euro würden zahlreiche Vereine aus der Steuerpflicht fallen, was nicht nur eine finanzielle Ersparnis bedeutet, sondern vor allem die steuerliche Komplexität der Buchführung reduziert.
Fokus auf Bürokratieabbau im Ehrenamt
Ministerpräsident Markus Söder und Finanzminister Albert Füracker unterstrichen im Rahmen der Vorstellung der Initiative die Bedeutung dieses Vorstoßes für das gesellschaftliche Miteinander.
Ministerpräsident Söder betonte, dass das Ehrenamt das Rückgrat der Gesellschaft bilde und die Vereine durch die geplanten Maßnahmen gezielt unterstützt werden müssten. Es sei notwendig, den Fokus wieder stärker auf die eigentliche Vereinstätigkeit und weniger auf die Verwaltung zu legen.
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Finanzminister Albert Füracker ergänzte, dass die Initiative ein deutliches Signal für den Bürokratieabbau aussende. Die aktuellen administrativen Hürden und steuerrechtlichen Pflichten stellten für viele ehrenamtlich Tätige eine erhebliche Belastung dar.
Die bayerische Forderung ziele darauf ab, diese Lasten zu senken, damit sich Vereinsmitglieder und Vorstände wieder verstärkt ihren Kernaufgaben widmen können. Durch die höheren Schwellenwerte bei der Besteuerung und den Freibeträgen würde für eine Vielzahl von Vereinen der Aufwand für steuerliche Meldungen und Prüfprozesse signifikant sinken oder in vielen Fällen sogar komplett entfallen.
Die Initiative wird nun im Bundesrat eingebracht, um eine bundesweite Mehrheit für diese steuerlichen Erleichterungen zu finden. Sollte der Vorstoß erfolgreich sein, müssten entsprechende Anpassungen im Bundesrecht vorgenommen werden, um die vorgeschlagenen Freibeträge und Grenzen gesetzlich zu verankern.
Die bayerische Regierung setzt darauf, dass die Notwendigkeit einer Entlastung der Vereine auch in anderen Bundesländern erkannt wird, um das bürgerschaftliche Engagement nachhaltig zu sichern.
Teile dieses Beitrags beruhen auf Recherchen von Süddeutsche Zeitung.
