VdS 3155: GDV verschärft Asbestsanierung bei Brandschäden
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die fachgerechte Sanierung von Gebäudeschäden erfordert aufgrund potenzieller Gesundheitsrisiken durch Schadstoffe eine präzise Planung und Ausführung. Im Zentrum der regulatorischen Anforderungen steht dabei der Umgang mit asbesthaltigen Materialien, die insbesondere bei älteren Bausubstanzen eine Herausforderung darstellen.
Um eine einheitliche und rechtssichere Handhabung zu gewährleisten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit dem Praxisleitfaden VdS 3155 ein verbindliches Regelwerk für die Branche etabliert.
Einheitliche Standards für Brand- und Leitungswasserschäden
Die Einführung des Praxisleitfadens VdS 3155 erfolgte im April 2025. Ziel dieser Veröffentlichung war es, klare Handlungsanweisungen für die Sanierung von Brand- und Leitungswasserschäden bereitzustellen, bei denen das Risiko einer Asbestfreisetzung besteht.
Der Leitfaden richtet sich primär an Sanierungsunternehmen, Sachverständige und Versicherer, um sicherzustellen, dass bei der Schadensbeseitigung keine Gefährdung für Bewohner, Handwerker oder die Umwelt entsteht.
Hintergrund dieser Initiative war die Notwendigkeit, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für spezifische Schadensszenarien zu definieren. Da Asbest in der Vergangenheit in zahlreichen Baustoffen verwendet wurde, ist bei Gebäuden, die vor dem Asbestverbot errichtet wurden, im Schadensfall regelmäßig mit entsprechenden Belastungen zu rechnen.
Der GDV legte mit dem Dokument im Frühjahr 2025 fest, wie betroffene Bereiche identifiziert, beprobt und unter Einhaltung von Sicherheitsstandards saniert werden müssen.
Anpassungen an die novellierte Gefahrstoffverordnung
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Gefahrstoffen unterliegen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Bereits im Dezember 2025 sah sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veranlasst, den Praxisleitfaden VdS 3155 einer Aktualisierung zu unterziehen.
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Grund für diese Revision war eine Verschärfung der staatlichen Gefahrstoffverordnung, die neue Anforderungen an die gewerbliche Tätigkeit in belasteten Bereichen stellte.
Die aktualisierte Fassung des Leitfadens berücksichtigt insbesondere die verschärften Regelungen für Abbrucharbeiten. Diese sind bei der Sanierung von Brand- und Wasserschäden oft unumgänglich, wenn zerstörte Bauteile entfernt werden müssen. Der GDV passte die Empfehlungen dahingehend an, dass die Trennung von asbesthaltigen und unbelasteten Materialien sowie die Entsorgungswege noch strikter dokumentiert werden müssen.
Fokus auf Dokumentation und Meldepflichten
Ein wesentlicher Schwerpunkt der im Dezember 2025 veröffentlichten Aktualisierung liegt auf der Einhaltung von Anzeigepflichten. Experten weisen darauf hin, dass die novellierte Verordnung eine detailliertere Meldung von Tätigkeiten mit Asbest bei den zuständigen Aufsichtsbehörden verlangt. Der Praxisleitfaden unterstützt die betroffenen Betriebe dabei, diese administrativen Anforderungen rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
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Durch die Integration der neuen gesetzlichen Vorgaben in den VdS 3155 soll eine Harmonisierung zwischen versicherungstechnischen Anforderungen und staatlichem Arbeitsschutz erreicht werden.
Der Leitfaden dient somit als zentrales Instrument, um Haftungsrisiken für Sanierer und Auftraggeber zu minimieren und gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard bei der Bearbeitung von Versicherungsschäden zu garantieren. Branchenkenner betonen, dass die konsequente Anwendung des aktualisierten Leitfadens eine wesentliche Voraussetzung für die qualitätsgesicherte Schadensabwicklung darstellt.
