VdS 2228: Diese Qualifikationen brauchen Prüfer elektrischer Anlagen
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Für die verlässliche Prüfung elektrischer Anlagen gelten im Bereich des Brandschutzes und der Schadensverhütung anspruchsvolle Standards. Welche Voraussetzungen Fachleute erfüllen müssen, um eine offizielle Anerkennung zur Prüfung elektrischer Anlagen nach der Richtlinie VdS 2228 zu erlangen, erläutern aktuelle Fachbeiträge, wie das Branchenportal elektro.net am 13.10.2026 berichtete.
Die zugrundeliegende Richtlinie VdS 2228:2026-07 der VdS Schadenverhütung regelt das Verfahren und formuliert detaillierte Qualifikationskriterien für Sachverständige.
Qualifikation und praktische Berufserfahrung
Die Anforderungen an die fachliche Vorbildung sind klar umrissen. Für eine Anerkennung ist ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik oder alternativ eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erforderlich. Wer den Weg über die öffentliche Bestellung oder Vereidigung wählt, muss zusätzlich einen Abschluss als Meister oder Techniker nachweisen.
Absolventen eines elektrotechnischen Studiums müssen darüber hinaus eine mindestens 5-jährige praktische Tätigkeit in den Bereichen Elektrotechnik oder Installationstechnik belegen. Zu den weiteren fachlichen Voraussetzungen gehören nach Angaben des Fachberichts die Teilnahme an Revisionen unter Anleitung eines bereits VdS-anerkannten Sachverständigen sowie die öffentliche Bestellung und Vereidigung im Fachgebiet der elektrischen Energietechnik.
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Wirtschaftliche Unabhängigkeit und persönliche Integrität
Neben der fachlichen Eignung stellt die Institution strikte Bedingungen an die berufliche Ausrichtung und Unabhängigkeit der Gutachter. Vorgeschrieben ist, dass der Sachverständige hauptberuflich prüfend tätig sein muss. Eine gleichzeitige Tätigkeit im Bereich der Installation oder im Vertrieb von elektrotechnischen Produkten schließt das Regelwerk explizit aus, um Interessenkonflikte von vornherein zu vermeiden.
Zusätzlich verlangt VdS Schadenverhütung den Nachweis wirtschaftlicher Unabhängigkeit sowie das Fehlen von Vorstrafen, um eine neutrale und integre Prüftätigkeit bei Kunden und Versicherern sicherzustellen.
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Befristung und Voraussetzungen für die Verlängerung
Wird das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erfolgt die Bestätigung schriftlich. Sie ist streng personenbezogen, gilt für eine Dauer von maximal 4 Jahren und umfasst neben der Ausstellung eines Zertifikats auch den Eintrag in das offizielle VdS-Verzeichnis.
Nach Ablauf dieser Periode ist eine Verlängerung um weitere 4 Jahre möglich, sofern die Sachverständigen kontinuierliche Weiterbildung und Qualitätssicherung nachweisen. Hierfür sind die Teilnahme an 2 Fortbildungen, ein gültiger Nachweis über die Kalibrierung der eingesetzten Messgeräte sowie ein aktueller Normennachweis beizubringen. Gegebenenfalls ist zudem der Fortbestand der öffentlichen Bestellung nachzuweisen.
