UV-Schutz, Arbeitsplatz

UV-Schutz am Arbeitsplatz: IG BAU fordert WSS-Regel als Standard

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 04:31 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Gewerkschaften verlangen Ausweitung der Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung für Bau- und Landarbeiter.

IG BAU fordert mehr UV-Schutz für Außenbeschäftigte
Ein Bauarbeiter trägt Sonnenschutzmittel auf seinen Arm auf einer sonnigen Baustelle. Im Hintergrund sind eine Wasserflasche und ein schattiger Bereich zu sehen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Angesichts steigender Fallzahlen und hoher UV-Belastung fordern Arbeitnehmervertreter eine deutliche Ausweitung der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte im Freien. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt eindringlich vor den Gefahren durch UV-Strahlung.

Besonders für Beschäftigte auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder in der Landschaftspflege steige das Krebsrisiko signifikant an. Mitte Juli verwiesen mehrere Regionalverbände auf die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen konsequent in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Die WSS-Regel als Standard

Im Zentrum steht die sogenannte WSS-Regel – Wasser, Sonnencreme, Schatten. Für Beschäftigte unter praller Sonne empfehlen die Gewerkschaften konkrete Verhaltensregeln. Dazu gehört Sonnenschutz mit Lichtschutzfaktor 50, wobei Nachcremen alle zwei Stunden Pflicht ist.

Die Haut sollte durch lange Kleidung und Helme mit Nackenschutz bedeckt werden. Arbeitgeber sollen eine Getränke-Flatrate bereitstellen: Drei bis fünf Liter täglich, idealerweise alle 15 bis 20 Minuten ein Glas Wasser. Pausen gehören konsequent in den Schatten, Arbeitszeiten sollten flexibel gestaltet werden, um die intensivsten Strahlungsstunden zu meiden.

Hautkrebs als Berufskrankheit

Dass Hautkrebs durch UV-Exposition am Arbeitsplatz als Berufskrankheit anerkannt werden kann, zeigen Berichte aus der Schweiz. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Behandlungskosten, Franchise und Selbstbehalt entfallen. Zudem können Ansprüche auf Taggeld oder Invalidenrenten entstehen.

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Die Dunkelziffer bleibt jedoch hoch. In der Schweiz werden jährlich etwa 3.500 Fälle von schwarzem und 25.000 Fälle von weißem Hautkrebs registriert. Nur rund 140 Fälle des weißen Hautkrebses werden als berufsbedingt gemeldet. Da die UV-Belastung bereits ab April gefährlich ist, müssen Betriebe Schutzmaßnahmen über das gesamte Sommerhalbjahr bereitstellen.

Kritik an der Vergütung

Neben der Prävention steht das medizinische Screening-System in der Kritik. Ein Berliner Dermatologe warnte vor zunehmenden Einschränkungen bei der Früherkennung. Die aktuelle Vergütung von 30 Euro pro Screening sei nicht kostendeckend – die Betriebskosten einer Praxis erreichten bis zu 300 Euro pro Stunde.

Ästhetische Behandlungen wie Botox-Injektionen seien wirtschaftlich attraktiver als die medizinisch notwendige Vorsorge. Die Hautkrebsfälle haben sich innerhalb von 20 Jahren verdoppelt, was zu mehr stationären Behandlungen und Todesfällen führte. Pläne, das Screening-Angebot ab 35 Jahren zu streichen, stoßen daher auf deutliche Ablehnung.

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Einige Unternehmen haben bereits eigene Programme etabliert. Die Brauerei Veltins führt seit längerem „Veltins Vital“ durch – mit Modulen zu Bewegung, Ernährung und Stressmanagement sowie Vitamin-D-Tests und Grippeschutzimpfungen. 2026 wurde das Angebot erstmals um Krebsvorsorge erweitert.

Fachleute betonen: Solche Einzelinitiativen können die flächendeckende Vorsorge nicht ersetzen. Ein jährlicher Hautkrebs-Check bleibe für alle Beschäftigten in Außenberufen unverzichtbar, um die steigenden Erkrankungsraten langfristig zu senken.

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