US-Zölle, Handelspartner

US-Zölle: Bis zu 12,5% auf 60 Handelspartner wegen Zwangsarbeit

03.06.2026 - 16:39:39 | boerse-global.de

Washington verhängt gestaffelte Zölle gegen 60 Nationen wegen angeblicher Zwangsarbeit. EU und China weisen Vorwürfe zurück.

ASML Faces Scrutiny Over Semiconductor Equipment Sales to Chinese Entities - Bild: über boerse-global.de
ASML Faces Scrutiny Over Semiconductor Equipment Sales to Chinese Entities - Bild: über boerse-global.de

Die US-Regierung plant zusätzliche Zölle von bis zu 12,5 Prozent auf Importe aus 60 Handelspartnern – darunter die Europäische Union, China und die Schweiz. Als Begründung führt Washington unzureichende Maßnahmen gegen Zwangsarbeit in globalen Lieferketten an.

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Neue Rechtsgrundlage nach Gerichtsurteil

Der am 3. Juni 2026 vorgelegte Vorschlag stützt sich auf Paragraph 301 des US-Handelsgesetzes von 1974. Grund für den neuen rechtlichen Rahmen ist ein Urteil des Obersten US-Gerichtshofs vom Februar 2026, das frühere Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) für ungültig erklärte. Die Regierung sucht nun nach einer neuen rechtlichen Grundlage für ihre Handelspolitik.

Das gestaffelte System sieht zwei Tarifstufen vor: Länder, die bereits Verbote für Produkte aus Zwangsarbeit erlassen haben, sollen mit zehn Prozent belastet werden. Dazu zählen die EU, Großbritannien, Kanada, Mexiko, Indonesien, Ecuador und Pakistan. Für Staaten ohne entsprechende Verbote – darunter die Schweiz, Japan, China, Indien, Südkorea, Israel, Katar und Saudi-Arabien – ist ein höherer Satz von 12,5 Prozent vorgesehen.

Die Zölle treten nicht sofort in Kraft. Die Behörden haben eine öffentliche Konsultationsphase eingeleitet. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 6. Juli 2026 eingereicht werden, eine öffentliche Anhörung folgt am 7. Juli 2026.

Brüssel weist Vorwürfe zurück

Die Europäische Kommission hat die US-Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen. Beamte in Brüssel verwiesen auf die eigene EU-Verordnung gegen Produkte aus Zwangsarbeit, die Ende 2024 verabschiedet wurde und am 14. Dezember 2027 in Kraft treten soll. Zudem erinnerten sie an eine Vereinbarung zwischen Kommissionspräsidentin von der Leyen und der US-Regierung aus dem Sommer 2025 zur gemeinsamen Bekämpfung von Zwangsarbeit.

Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses im Europäischen Parlament, bezeichnete die amerikanischen Anschuldigungen als absurd. „Die EU hat eines der strengsten Gesetze der Welt gegen Zwangsarbeit verabschiedet“, so Lange. Er vermutet hinter dem Vorstoß lediglich die Suche nach einem neuen rechtlichen Vorwand für protektionistische Maßnahmen. Jeder Zoll über 15 Prozent sei völlig inakzeptabel.

Die deutsche Bundesregierung zeigt sich trotz der Spannungen gelassen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärte, der Fokus liege derzeit auf der Umsetzung bestehender Handelsabkommen. Eine Abstimmung über ein EU-weites Zollabkommen wird für Mitte Juni 2026 im Europäischen Parlament erwartet.

Schweiz und China unter Druck

Die Schweiz fällt in die höhere Zollkategorie von 12,5 Prozent. Die Ankündigung fiel zeitlich mit einem Treffen zwischen Bundespräsident Parmelin und US-Handelsbeauftragtem Greer am 3. Juni 2026 in Paris zusammen. Die Schweiz befindet sich in der Schlussphase von Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit den USA. Die Frist für diese Gespräche endet am 24. Juli 2026. Helene Budliger Artieda, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), deutete an, dass die Verhandlungen kurz vor dem Abschluss stünden.

China hat scharfen Protest gegen die geplanten einseitigen Zölle eingelegt. Peking wies die Vorwürfe der Zwangsarbeit zurück und kritisierte den Einsatz von Handelsbarrieren als Instrument politischen Drucks.

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Mögliche Ausnahmen für Schlüsselbranchen

Der Zollplan sieht mehrere Ausnahmeregelungen vor, um die Auswirkungen auf wichtige Güter und Hightech-Bereiche abzufedern. Während die breiten Maßnahmen 60 Volkswirtschaften betreffen, könnten Elektronik und Produkte aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz ausgenommen werden. Auch bestimmte Rohstoffe wie Rindfleisch, Tomaten, Bananen, Kaffee, Orangensaft, Metalle, Treibstoffe und Chemikalien stehen derzeit auf der Liste möglicher Ausnahmen.

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