US-Zölle, Länder

US-Zölle ab heute: 10–12,5% für 60 Länder wegen Zwangsarbeit

Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 05:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die USA ersetzen pauschale Sonderzölle durch ein System mit Sätzen bis 12,5 Prozent, das auf Vorwürfe zu Zwangsarbeit zielt.

Neues US-Zollsystem: Höhere Hürden für EU-Exporteure ab heute
Ein großer Containerhafen bei Sonnenaufgang, der die globale Handelsthematik und Lieferketten symbolisiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ab heute tritt ein neues US-Zollregime in Kraft. Es ersetzt die bisherigen pauschalen Sonderzölle durch ein System, das auf Vorwürfe unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit gestützt ist. Für internationale Unternehmen bedeutet das eine deutliche Verschärfung der Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten.

Neue Rechtsgrundlage nach Supreme-Court-Urteil

Die neuen Abgaben liegen zwischen 10 und 12,5 Prozent und betreffen Importe aus rund 60 Ländern und Gebieten – darunter die EU, die Schweiz, Japan und Taiwan. Der US-Supreme Court hatte im Februar 2026 die Erhebung von Zöllen auf Basis von Notstandsgesetzen für rechtswidrig erklärt. Als neue rechtliche Grundlage nutzt die US-Regierung nun Paragraf 301 des Handelsgesetzes von 1974.

Der US-Handelsbeauftragte Greer kündigte die Maßnahmen bereits im Juni an. Er begründete sie mit einem mangelhaften Vorgehen der betroffenen Handelspartner gegen Zwangsarbeit. Die neuen Tarife treten heute um 06:01 Uhr deutscher Zeit in Kraft. Sie lösen die weltweiten Sonderzölle von 10 Prozent ab, die seit Jahresbeginn auf Basis von Paragraf 122 für 150 Tage galten.

Betroffen sind laut Branchenberichten rund 99,4 Prozent aller Importe. Ausgenommen bleiben bereits verschiffte Waren sowie spezifische Gütergruppen wie Stahl, Aluminium, Öl und Gas. Auch für Kaffee, Kakao, Erze, zivile Luftfahrzeuge und Halbleiter gelten gesonderte Bestimmungen.

Härtere Bedingungen für europäische Exporteure

Für Unternehmen aus der EU greifen teilweise abweichende Konditionen, die auf den sogenannten Turnberry-Deal zurückgehen. Demnach liegt die Obergrenze für Zölle bei 93 Prozent der EU-Exporte bei 15 Prozent. Dennoch steigt die durchschnittliche Belastung nach Analystenberechnungen leicht an. Besonders hart trifft es einzelne Produktgruppen wie Käse, der effektiv mit Sätzen von knapp 25 Prozent belegt werden kann.

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In Deutschland berichten bereits mehr als 60 Prozent der Industriebetriebe von negativen Auswirkungen der US-Zollpolitik. Das ergab eine Umfrage des Ifo-Instituts. Die Modebranche sieht sich durch den Fokus auf die Zwangsarbeitsproblematik besonders unter Druck gesetzt. Der EU-Abgeordnete Bernd Lange warnte vor einer Eskalation: Regulatorische Maßnahmen der EU – etwa Wettbewerbsstrafen gegen Technologiekonzerne – dürften nicht als Vorwand für handelsbezogene Vergeltungsmaßnahmen dienen.

Auch die Schweiz ist betroffen, obwohl im November 2025 eine Absichtserklärung zur Deckelung der US-Zölle bei 15 Prozent unterzeichnet wurde. Schweizer Politiker und Wirtschaftsvertreter beobachten die Entwicklung mit Sorge. Bundespräsident Guy Parmelin führt Verhandlungen, um Erleichterungen etwa bei Autoimporten zu erwirken.

Rückzahlung rechtswidriger Abgaben läuft

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Parallel zur Einführung der neuen Tarife hat die US-Regierung ein Verfahren zur Rückerstattung früherer Abgaben eingeleitet. Hintergrund ist das Supreme-Court-Urteil vom Februar 2026, das die per Notstand dekretierten Zölle kippte. Seit dem 20. April steht ein Onlinesystem zur Verfügung. Über es können schätzungsweise 166 Milliarden US-Dollar an zu Unrecht erhobenen Zöllen zurückgefordert werden.

Davon profitieren mehr als 330.000 Importeure aus Branchen wie Maschinenbau, Uhrenindustrie und Luftfahrt. Erste Unternehmen haben bereits Rückzahlungen erhalten. Der Pharma- und Laborzulieferer Sartorius gab im Rahmen seiner Halbjahresbilanz bekannt, die Kompensationen an seine Kunden weiterzugeben. Trotz dieser Rückzahlungen warnen Branchenverbände wie Swissmem vor bürokratischen Hürden und Verzögerungen im Erstattungsprozess. Gleichzeitig fordert die neue Zollbelastung die Liquidität der Unternehmen erneut.

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