US-Zölle, EU-Importe

US-Zölle: 10–12,5% auf EU-Importe ab Juni angekündigt

04.06.2026 - 22:19:22 | boerse-global.de

IHK Darmstadt analysiert Auswirkungen neuer US-Zollpläne, verschärfter Verrechnungspreisprüfungen und geänderter EU-Exportvorschriften auf Unternehmen.

IHK-Report: Neue US-Zölle und EU-Exportregeln im Fokus
US-Zölle - Ein teilweise geöffneter Versandkarton mit der Aufschrift „EU-Importe“ und einem roten „TARIFF“-Stempel im Inneren, der Spannung und wirtschaftliche Reibung symbolisiert. 04.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Zwischen neuen US-Zollplänen, verschärften Prüfungen bei Verrechnungspreisen und aktualisierten EU-Exportvorschriften müssen Unternehmen ihre Strategien grundlegend überdenken. Die IHK Darmstadt hat dazu einen aktuellen Statusbericht vorgelegt.

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Präferenznachweise: Das ändert sich bei EU-Exporten

Wer Zollvergünstigungen bei Exporten nutzen will, muss die präferenzielle Herkunft seiner Waren nachweisen können. Das zentrale Dokument dafür bleibt die EUR.1-Warenverkehrsbescheinigung, die in der Regel vier Monate gültig ist. Für kleinere Sendungen bis 6.000 Euro reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung aus.

Unternehmen mit höheren Exportvolumen können den Status eines Ermächtigten Ausführers beantragen. Das erlaubt Ursprungserklärungen ohne Wertgrenze – erfordert aber dokumentierte interne Arbeits- und Organisationsanweisungen. Anders sieht es bei neueren Handelsabkommen aus: Die Abkommen mit Kanada, Japan und Großbritannien nutzen das REX-System (Registered Exporter), das auf diese speziellen Anweisungen verzichtet.

Für den Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei bleibt die A.TR.-Warenverkehrsbescheinigung das entscheidende Dokument für zollfreien Handel bestimmter Güter.

Verrechnungspreise: Wenn Konzerninternes zum Zollrisiko wird

Die Finanz- und Zollbehörden schauen immer genauer auf die Preisgestaltung innerhalb von Konzernen. Mehrere Gerichtsurteile haben das Risiko von Nachzahlungen bei Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer deutlich erhöht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 4. September 2025, dass Verrechnungspreisanpassungen als steuerpflichtige Gegenleistung für konzerninterne Dienstleistungen gelten können. Ein weiteres EuGH-Urteil vom 13. Mai 2026 wertete solche Anpassungen als Änderung der Bemessungsgrundlage.

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte am 15. Juli 2025 klar: Nachträgliche Preiserhöhungen innerhalb eines Konzerns sind ein Indiz für ein preisbeeinflussendes Verhältnis. Die Botschaft an Unternehmen ist eindeutig: Jede Anpassung konzerninterner Preise kann den angemeldeten Zollwert gefährden und zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

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Neue US-Zölle: Droht ein Handelskrieg?

Die USA verschärfen den Ton. Am 3. Juni kündigte die US-Regierung mögliche Zusatzzölle von 10 oder 12,5 Prozent auf Importe aus 60 Volkswirtschaften an – darunter die EU, Großbritannien, Kanada, die Schweiz, China und Indien. Grundlage ist Section 301 des Trade Act, nachdem ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Februar frühere Zollbefugnisse eingeschränkt hatte.

Die Vorwürfe wiegen schwer: Die USA behaupten, die betroffenen Handelspartner würden nicht ausreichend gegen Importe vorgehen, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Bernd Lange, Vorsitzender des EU-Handelsausschusses, wies die Vorwürfe am 3. Juni scharf zurück. Er bezeichnete die Anschuldigungen als absurd und verwies auf die EU-Lieferkettenrichtlinie von 2024. Klar stellte er auch: Zölle über der 15-Prozent-Schwelle, die im Juli 2025 im Turnberry-Abkommen festgelegt wurde, seien inakzeptabel. Eine öffentliche Anhörung zu den neuen US-Zollplänen ist für den 7. Juli 2026 angesetzt.

China: Zollsenkungen in Sicht?

Parallel dazu gibt es Bewegung im Verhältnis zu China. Das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) leitete am 2. Juni eine Konsultation zu möglichen Zollsenkungen auf nicht-sensitive Güter ein. Basierend auf einer Vereinbarung zwischen der US-amerikanischen und der chinesischen Führung vom Mai 2026 soll ein Handelsvolumen von rund 30 Milliarden US-Dollar pro Seite ermöglicht werden. Interessierte können bis zum 10. Juli 2026 Stellungnahmen einreichen.

Digitalisierung: Zollverfahren werden einfacher

Während die geopolitischen Spannungen zunehmen, setzen einige Länder auf Vereinfachung. Vietnam schaffte per Dekret vom 28. Mai 2026 sechs Zollverwaltungsverfahren ab, darunter solche für Duty-free-Shops und Zollabfertigungsagenten. Viele verbleibende Verfahren, etwa die Anerkennung von Zolllagern, wurden auf Online-Portale verlagert.

Die Schweiz aktualisierte am 3. Juni ihre QuickZoll-App. Die Anwendung unterstützt nun zwei Mehrwertsteuersätze – 8,1 Prozent für Standardwaren und 2,6 Prozent für ermäßigte Güter. Ein Zeichen für die zunehmende Digitalisierung im Reiseverkehr.

Montenegro plant bis 2028 ein "National Single Window" für Zollverfahren. Das digitale Zentrum soll Verwaltungskosten senken und Transparenz erhöhen. Ein Gesetzesentwurf liegt bis zum 17. Juni 2026 zur Diskussion vor.

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