US-Strafzölle: 10% für EU, 12,5% für China gegen Zwangsarbeit
04.06.2026 - 12:40:33 | boerse-global.deGrund: angebliche Mängel bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit in den Lieferketten.
Das US-Handelsministerium (USTR) hat ein abgestuftes Zollsystem vorgelegt. Es richtet sich nach den bestehenden Rechtsrahmen der betroffenen Staaten. Länder mit teilweisen Importverboten für Zwangsarbeitsprodukte – wie die Europäische Union – sollen mit zehn Prozent belastet werden. Für Staaten ohne entsprechende Verbote, darunter China, Indien und die Schweiz, sind 12,5 Prozent vorgesehen.
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Rechtsgrundlage nach historischem Urteil
Handelsbeauftragter Greer bezeichnete den Schritt als notwendig, um unfaire Wettbewerbsbedingungen zu korrigieren. Die Regierung argumentiert, dass Zwangsarbeit in internationalen Lieferketten US-Unternehmen benachteilige.
Die Initiative folgt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom Februar 2026, das frühere Notfallzölle – sogenannte „Liberation Day“-Abgaben – kippte. Die neue Regelung stützt sich nun auf Section 301 des US-Handelsgesetzes, eine rechtliche Grundlage, die vor Gericht schwerer anzufechten ist.
Empörung in Brüssel und Bern
Die Ankündigung stößt international auf heftigen Widerstand. Der Europaabgeordnete Bernd Lange nannte die Vorwürfe „absurd“ und verwies auf die strengen EU-Regeln gegen Zwangsarbeit aus dem Jahr 2024, die am 14. Dezember 2027 vollständig in Kraft treten. EU-Vertreter erinnerten zudem an ein Handelsabkommen vom Sommer 2025, das eine Obergrenze von 15 Prozent für derartige Zölle vorsah.
Auch die Schweiz, gegen die ein Satz von 12,5 Prozent vorgeschlagen ist, wehrt sich. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) betont, das Land erfülle internationale Arbeitsverpflichtungen – auch wenn es kein spezifisches Importverbot für Zwangsarbeitswaren erlassen habe. Bundespräsident Parmelin traf sich am 3. Juni 2026 in Paris mit USTR-Chef Greer, um über Handelsbeziehungen zu verhandeln.
Die Schweizer Wirtschaft ist besonders alarmiert: Die bisherigen Übergangszölle von zehn Prozent laufen am 24. Juli 2026 aus. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hält die Differenz von 2,5 Prozent für manche Branchen zwar für verkraftbar – die Vorwürfe selbst aber für unbegründet.
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27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit
Die US-Vorwürfe stützen sich auf Daten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Demnach befinden sich weltweit rund 27,6 Millionen Menschen in Zwangsarbeit – sie erwirtschafteten 2024 illegale Gewinne von schätzungsweise 236 Milliarden US-Dollar. Die US-Ermittlungen konzentrieren sich auf Branchen wie Textilien, Landwirtschaft und Solarmodul-Produktion, besonders in Asien und Südostasien.
Die deutsche Autoindustrie rechnet vorerst nicht mit direkten Auswirkungen: Die bestehenden 15-Prozent-Zölle auf Fahrzeuge bleiben von diesem Vorstoß unberührt.
Zeitplan: Anhörungen bis Juli 2026
Die USA haben eine öffentliche Konsultationsphase eingeleitet. Betroffene Staaten und Interessengruppen können bis zum 6. Juli 2026 Stellungnahmen einreichen. Eine öffentliche Anhörung ist für den 7. Juli 2026 angesetzt.
Eine endgültige Entscheidung über die Zölle wird für den Sommer 2026 erwartet. Parallel dazu prüft das USTR in einer separaten Untersuchung industrielle Überkapazitäten in 16 Ländern – weitere Handelsmaßnahmen könnten noch in diesem Jahr folgen.
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