US-Botschafter, Entlastung

US-Botschafter fordert Entlastung: EU-ESG-Regeln für Amerikaner

Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 14:23 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Washington verlangt von Brüssel weitreichende Zugeständnisse bei CSRD und CSDDD. Die EU-Kommission lehnt eine Aufweichung ihrer Regulierungsstandards jedoch ab.

US-Botschafter Puzder fordert EU zur Entschärfung der ESG-Regeln auf
Ein belebter Überseehafen bei Dämmerung mit Containerschiffen und Frachtcontainern, die den transatlantischen Handel symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der US-Botschafter Andrew Puzder hat die Europäische Union aufgefordert, die Nachhaltigkeitsregulierung für US-Unternehmen massiv zu entschärfen. In einem aktuellen Ultimatum verlangte er eine weitere Lockerung der Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).

Puzder berief sich dabei auf das sogenannte Turnberry-Abkommen und forderte eine Entlastung amerikanischer Konzerne von den europäischen Vorgaben für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).

Forderungen nach Reduzierung der Berichtspflichten

Die US-Regierung hat Mitte August formelle Kommentare zu den Richtlinien CSDDD und CSRD eingereicht. Kernpunkt der Kritik ist die extraterritoriale Anwendung der Regeln. Washington fordert die EU auf, die entsprechenden Artikel zu streichen, die auch Unternehmen außerhalb der Union in die Pflicht nehmen. Die Regulierung solle sich stattdessen ausschließlich auf die Aktivitäten der Tochtergesellschaften innerhalb der EU beschränken.

Ein weiterer zentraler Aspekt der US-Position betrifft die Strafbemessung. Die US-Regierung verlangt, dass Sanktionen bei Verstößen lediglich auf Basis des in der EU erzielten Umsatzes berechnet werden und nicht auf Grundlage des globalen Gesamtumsatzes.

Zudem fordert die amerikanische Seite die Einstufung der USA als Niedrigrisiko-Jurisdiktion. Dies solle dazu beitragen, doppelte Compliance-Anforderungen und negative Auswirkungen auf US-Zulieferer zu vermeiden. Auch die Wiedereinführung verpflichtender Klimatransitionspläne wird abgelehnt.

Gesetzgeberische Initiativen in den USA

Flankiert wird der diplomatische Druck durch legislative Schritte im US-Repräsentantenhaus. Die Abgeordneten Goldman, Arrington und Steube brachten den sogenannten Stop EU Overreach Act ein.

Das Gesetzesvorhaben sieht eine Untersuchung durch den US-Handelsbeauftragten (USTR) gemäß Section 301 gegen die EU-ESG-Regularien vor, wovon neben CSRD und CSDDD auch die Entwaldungsverordnung (EUDR) und der Grenzausgleichsmechanismus CBAM betroffen wären. Letzterer wird von Botschafter Puzder als protektionistisch kritisiert.

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Die Unterstützer des Gesetzesentwurfs begründen den Vorstoß mit den massiven finanziellen Belastungen für die amerikanische Wirtschaft. Schätzungen zufolge könnten sich die Compliance-Kosten für US-Unternehmen auf über 1 Billion US-Dollar belaufen.

In der Argumentation der US-Seite wird zudem auf ein Handelsabkommen aus dem Sommer 2025 verwiesen, in dem sich die EU verpflichtet habe, bis zum Jahr 2028 US-Energie im Wert von 750 Milliarden US-Dollar abzunehmen.

Reaktion der Europäischen Union

Die EU-Kommission reagierte ablehnend auf die Forderungen aus Washington. Ein Sprecher betonte, dass die Regulierungsautonomie der Europäischen Union nicht verhandelbar sei. Der bestehende Rahmen diene dazu, einheitliche Standards für den europäischen Binnenmarkt zu schaffen.

Gleichzeitig verwies die EU darauf, dass im Rahmen von Reformen bereits erhebliche Zugeständnisse gemacht wurden. Die Schwellenwerte für die Anwendung der Richtlinien waren bereits gesenkt worden. Demnach gilt die CSDDD erst ab einer Unternehmensgröße von 5.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Euro. Für die CSRD liegen die Grenzwerte bei 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro.

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Durch diese Anpassungen reduzierte sich die Zahl der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen bei der CSRD von ursprünglich 10.000 auf etwa 1.200 Betriebe. Zeitlich sieht der Fahrplan der EU vor, dass die CSRD für EU-Unternehmen ab Januar 2027 und für Nicht-EU-Unternehmen ab Januar 2028 greift.

Die Anwendung der CSDDD wurde bereits auf Juli 2029 verschoben. Dennoch beharrt die US-Regierung darauf, dass private Klagen ohne vorherige Entscheidung einer Regulierungsbehörde ausgeschlossen werden müssten, um die Rechtssicherheit für amerikanische Firmen zu gewährleisten.

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