Urlaub, Arbeitsgericht

Urlaub: Arbeitsgericht kippt Zwei-Wochen-Begrenzung

02.06.2026 - 12:10:11 | boerse-global.de

Flexible Arbeitszeiten, eine Sonderverordnung zum Lärmschutz und aktuelle Gerichtsurteile prägen die WM-Saison 2026 in deutschen Unternehmen.

Urlaub: Arbeitsgericht kippt Zwei-Wochen-Begrenzung - Bild: über boerse-global.de
Urlaub: Arbeitsgericht kippt Zwei-Wochen-Begrenzung - Bild: über boerse-global.de

Die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 steht vor der Tür – und mit ihr eine Reihe neuer Regelungen für den Arbeitsalltag in Deutschland. Von flexiblen Arbeitszeiten über Lärmschutz bis hin zu Urlaubsansprüchen: Arbeitgeber und Beschäftigte müssen sich auf besondere Bedingungen einstellen.

Flexible Arbeitszeiten als Lösung

Grundsätzlich gilt: Während der WM bleibt die Arbeitspflicht uneingeschränkt bestehen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Chefs ist es Beschäftigten untersagt, Livestreams zu verfolgen, Ticker zu lesen oder Radio zu hören. Die Industrie- und Handelskammer Schwaben und andere Arbeitsexperten empfehlen Unternehmen daher, frühzeitig klare Regeln aufzustellen.

Anzeige

Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeitdokumentation verpflichtet Unternehmen zum Handeln, besonders wenn flexible Arbeitszeitmodelle zur WM eingeführt werden. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Erfassung rechtssicher umsetzen und Bußgelder vermeiden. Kostenlosen Ratgeber zur Arbeitszeiterfassung herunterladen

Eine bewährte Lösung: flexible Arbeitszeitmodelle. Wer seine Arbeitszeit verschiebt, kann Spiele verfolgen, ohne gegen Dienstvorschriften zu verstoßen. Veranstalten Firmen zudem Public-Viewing-Events für ihre Mitarbeiter, gelten diese steuerlich als Betriebsausflüge. Bis zu zwei solcher Veranstaltungen pro Jahr sind abgabenfrei – vorausgesetzt, die Kosten pro Person übersteigen nicht 110 Euro.

Lärmschutz: Sonderregelung für späte Spiele

Die Zeitverschiebung des Turniers stellt Deutschland vor eine besondere Herausforderung. 18 Gruppenspiele beginnen um 21 oder 22 Uhr, zwölf Partien sogar um 3 Uhr morgens. Die Bundesregierung hat deshalb eine eigene Verordnung erlassen: die „WM2026LärmSchV“. Sie gilt vom 20. Mai bis 31. Juli 2026 und erlaubt Ausnahmen vom nächtlichen Lärmschutz für Public Viewing und Gastronomie.

Gastwirte müssen dafür allerdings eine Einzelgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßt die flexible Regelung ausdrücklich.

Neue Urteile: Urlaub und Überstunden

Pünktlich zur WM haben die Gerichte wichtige Entscheidungen getroffen. Das Landesarbeitsgericht Thüringen entschied am 2. März 2026: Betriebliche Regelungen, die den Urlaub auf maximal zwei Wochen am Stück begrenzen, sind rechtswidrig. Das Bundesurlaubsgesetz schreibt einen zusammenhängenden Urlaub von mindestens zwölf Werktagen vor – als Untergrenze, nicht als Obergrenze. Drei Wochen am Stück sind also grundsätzlich möglich, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.

Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2025 stellt klar: Urlaub bedeutet kein absolutes Kontaktverbot. Bei dringenden Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter darf der Arbeitgeber auch während des Urlaubs Kontakt aufnehmen – etwa bei Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten.

Und noch eine finanzielle Neuerung: Die Bundesregierung plant eine Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge ab 2026. Zuschläge von bis zu 25 Prozent des Grundgehalts für Arbeit über die Vollzeit hinaus sollen steuerfrei bleiben. Die Hans-Böckler-Stiftung rechnet jedoch vor, dass nur rund 1,4 Prozent der Beschäftigten davon profitieren dürften. Gewerkschaften kritisieren zudem, dass Teilzeitkräfte benachteiligt werden.

Anzeige

Ob Überstunden oder Sonderschichten während der WM – Arbeitgeber müssen bei der Vergütung rechtlich auf der sicheren Seite stehen. Sichern Sie sich 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen und vermeiden Sie teure Fehler in Ihren Arbeitsverträgen. Gratis E-Book: Rechtssichere Arbeitsverträge erstellen

Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Da die WM mitten im Sommer stattfindet, rückt der Gesundheitsschutz in den Fokus. Seit Januar 2026 gilt eine Hitzeschutzverordnung, deren Wirksamkeit derzeit überprüft wird. Anfang Juni 2026 wollen die Arbeiterkammer Wien und die Medizinische Universität Wien eine Studie zu Hitzestress am Arbeitsplatz vorlegen. Die Ergebnisse könnten zeigen, ob die aktuellen Maßnahmen ausreichen oder nachgeschärft werden muss.

Marketing und Markenrechte

Die WM treibt auch das Marketinggeschäft an. Mehrere Unternehmen haben groß angelegte Trikot-Aktionen gestartet, um Kunden zu binden und Daten zu sammeln. Ein großer Dienstleister meldete innerhalb von 24 Stunden fast eine Million Bestellungen. Marketingexperten sehen dahinter vor allem den Wunsch nach Markensympathie und Datenerfassung.

Gleichzeitig warnen Experten: Wer eigene Public-Viewing-Events oder Werbeaktionen plant, muss die Markenrechte der FIFA respektieren. Unerlaubte Nutzung von Logos oder offiziellen Bezeichnungen kann teure Abmahnungen nach sich ziehen.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69470086 |