Urlaub, Pflicht

Urlaub ab sofort: 30 Tage auch für unter 30-Jährige Pflicht

12.06.2026 - 20:42:06 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht kippt die Staffelung von Urlaubstagen nach Lebensalter. Jüngere Beschäftigte erhalten nun den vollen Anspruch von 30 Tagen.

Urlaubstage nach Alter: BAG verbietet Diskriminierung
Urlaub - Eine vielfältige Gruppe von Fachkräften in einem modernen Büro, die sich entspannt unterhalten, mit subtilen Hinweisen auf Urlaub im Hintergrund. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht hat klare Kante gezeigt: Eine nach Lebensalter gestaffelte Vergabe von Urlaubstagen ist unzulässige Altersdiskriminierung. Auch Beschäftigte unter 30 Jahren haben jetzt Anspruch auf volle 30 Urlaubstage – nicht mehr nur 26 oder 29.

Die Gemeinden ziehen bereits nach. Die Gemeinde Schwanewede etwa bietet sozialpädagogischen Fachkräften in der offenen Kinder- und Jugendarbeit 30 Tage Urlaub plus zwei Regenerationstage. Auch die Oberschwabenklinik in Ravensburg orientiert sich an den Tarifen des öffentlichen Dienstes – inklusive 30 Urlaubstagen und Zuschlägen für Nacht- und Feiertagsarbeit.

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So wird der Urlaub berechnet

Entscheidend für den individuellen Urlaubsanspruch bleibt die wöchentliche Arbeitszeit. Bei einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 20 Tage. Bei Teilzeit reduziert sich der Anspruch proportional.

Die Rechtsprechung hat aber auch klare Grenzen gezogen. Eine Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit ist zulässig – pro vollem Kalendermonat Elternzeit darf der Arbeitgeber den Anspruch um ein Zwölftel reduzieren. Nicht erlaubt ist dagegen die eigenmächtige Belastung von Zeitkonten mit Minusstunden, sofern kein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung das explizit vorsieht.

Hamburg und Österreich: Kräftige Gehaltserhöhungen

Hamburg macht Tempo bei der Beamtenbesoldung. Der Senat plant eine rückwirkende Erhöhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 – mit einem Mindestbetrag von 100 Euro. Weitere Anpassungen folgen: 2,0 Prozent zum 1. März 2027 und 1,0 Prozent zum 1. Januar 2028. Dazu kommt eine neue Hamburg-Zulage für bürgernahe Dienste sowie den Sozial- und Erziehungsdienst.

Auch Österreich zieht nach. Bundesbedienstete in Verwaltung, Schulen und bei der Polizei bekommen ab Juli 2026 eine Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent. Ursprünglich war die Anpassung für den Jahresbeginn geplant – die Haushaltslage machte einen Strich durch die Rechnung. Für 2027 und 2028 sind weitere sozial gestaffelte Fixbeträge vorgesehen.

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Lehrkräfte profitieren von neuem Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht stärkt die Position von Lehrkräften. Eine zeitliche Lücke zwischen Vorbereitungsdienst und Beamtenverhältnis auf Probe – etwa durch die Sommerferien – darf keine versorgungsrechtlichen Nachteile bringen. Das Gericht entschied: Bei unvermeidbaren, vom Dienstherrn verursachten Unterbrechungen bleibt die Unmittelbarkeit des Dienstverhältnisses gewahrt.

Parallel treibt der öffentliche Sektor die Digitalisierung voran. Das Bundeskriminalamt sucht in Wiesbaden eine Referatsleitung für DevOps. Die Position, eingestuft in Entgeltgruppe 15 TV EntGO Bund, umfasst Projekte zu Continuous Integration, Continuous Deployment und der Integration von Künstlicher Intelligenz.

EU macht Druck: Entgelttransparenz hakt

Ein dicker Brocken liegt noch auf dem Tisch der Bundesregierung. Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie lief am 7. Juni 2026 ab – ohne dass ein Gesetzentwurf vorliegt. Die Richtlinie verlangt unter anderem Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Mitarbeitern und die Angabe von Gehaltsspannen in Stellenanzeigen.

Der unbereinigte Gender Pay Gap liegt bei 16 Prozent. Deutschland drohen nun Vertragsverletzungsverfahren und mögliche Strafzahlungen durch die EU. Kein Wunder also, dass die Reaktionen aus Brüssel heftig ausfallen.

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