Urheberrecht und KI: EU-Kommission ringen um Opt-in-Regeln
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 23:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission treibt die Überarbeitung der Urheberrechtsrichtlinie (Digital Single Market Directive) voran, um die Nutzung von Daten für Künstliche Intelligenz (KI) neu zu regeln. Eine aktuelle Konsultation mit insgesamt 432 eingegangenen Stellungnahmen verdeutlicht jedoch eine erhebliche Kluft zwischen den Interessen der Technologiebranche und des Kreativsektors.
Während die Kommission darauf abzielt, KI-Unternehmen den Zugang zu notwendigen Trainingsdaten zu erleichtern und gleichzeitig eine faire Vergütung für Urheber sicherzustellen, fordern Vertreter der Kreativbranche grundlegende Änderungen am geltenden System.
Streit um Opt-in-Verfahren und Lizenzpflichten
Im Zentrum der Debatte steht die Art und Weise, wie Rechteinhaber der Nutzung ihrer Werke widersprechen können. Der Kreativsektor fordert die Einführung eines Opt-in-Modells. Dies würde bedeuten, dass KI-Modelle nur mit Daten trainiert werden dürfen, für die eine explizite Zustimmung der Urheber vorliegt.
Derzeit basieren viele Prozesse auf einem Opt-out-Verfahren, bei dem die Nutzung erst nach einem aktiven Widerspruch der Rechteinhaber unterbleiben muss.
KI-Unternehmen wie Anthropic lehnen eine allgemeine Lizenzpflicht für Trainingsdaten hingegen ab. Dennoch greifen Firmen zu ungewöhnlichen Mitteln, um an hochwertige Datenbestände zu gelangen.
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Anthropic bestätigte die Existenz von „Project Panama“, im Rahmen dessen das Unternehmen massenhaft gebrauchte Bücher aufkauft. Diese werden für das KI-Training destruktiv gescannt. Deutsche Antiquare meldeten in diesem Zusammenhang bereits Großbestellungen aus Nordamerika, die den Händlern teils Gewinne im sechsstelligen Bereich einbrachten.
Komplexe Rechtslage und gerichtliche Auseinandersetzungen
Die rechtliche Bewertung solcher Praktiken unterscheidet sich je nach Rechtsraum erheblich. In Deutschland ist das Scannen urheberrechtlich geschützter Bücher für das KI-Training bei rechtmäßigem Zugang zwar unter bestimmten Auflagen erlaubt, eine geregelte Vergütung für die Autoren fehlt jedoch.
Ein Urteil des LG München vom 31.07.2026 verdeutlichte zudem die Grenzen der erlaubten Nutzung: Das Gericht befand, dass das KI-Training an geschützten Songs das Urheberrecht verletze.
In den USA bleibt die Rechtslage, insbesondere in Bezug auf die „Fair-Use“-Doktrin bei großflächigen Scans, weiterhin ungeklärt. Anthropic zahlte zuletzt im Rahmen eines Vergleichs eine Summe von 1,5 Mrd. Dollar an Autoren. Dies entspricht einer Entschädigung von etwa 3.000 US-Dollar pro Werk.
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Der Vergleich wurde notwendig, nachdem das Unternehmen raubkopierte Bücher aus Quellen wie LibGen und PiLiMi für seine Modelle genutzt hatte. Ein Richter genehmigte die Einigung, womit die grundsätzliche juristische Klärung der Fair-Use-Frage jedoch vertagt wurde.
Plattform-Richtlinien sorgen für Nutzerwiderstand
Auch bei großen Plattformbetreibern führt die Nutzung von Nutzerinhalten für KI-Zwecke zu Spannungen. Die zu Amazon gehörende Streaming-Plattform Twitch aktivierte standardmäßig die Nutzung von Stream-Inhalten für das Training eigener KI-Modelle. Zwar haben Nutzer die Möglichkeit, dieser Verwendung in den Kontoeinstellungen zu widersprechen (Opt-out), doch stößt dies auf breite Kritik.
Über 15.000 Twitch-Nutzer fordern die Plattform mittlerweile auf, die Praxis in ein Opt-in-Verfahren umzuwandeln. Es bleibt zudem unklar, in welchem Umfang bereits Daten von Streamern für Trainingszwecke verwendet wurden, bevor Nutzer von der neuen Voreinstellung erfuhren.
Die EU-Kommission sieht trotz der konträren Positionen erste Kompromissansätze, um den Konflikt zwischen dem Innovationsbedarf der KI-Wirtschaft und dem Schutzrecht der Urheber beizulegen. Eine finale Entscheidung über die Ausgestaltung der Richtlinie steht noch aus.
