Urheberrecht, Sony

Urheberrecht: Sony und Warner klagen Anthropic wegen 7 Millionen Bücher

Veröffentlicht am: 30.08.2026 um 22:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sony Music Publishing und Warner Chappell beschuldigen Anthropic der unerlaubten Nutzung von Liedtexten und Büchern für Claude.

Sony und Warner verklagen Anthropic wegen KI-Training mit Songtexten
Reihen von Server-Racks in einem dunklen Rechenzentrum, beleuchtet durch kühles blaues Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In einer umfassenden Klage werfen die Musikverlage Sony Music Publishing und Warner Chappell dem KI-Unternehmen Anthropic vor, urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal für das Training des Sprachmodells Claude genutzt zu haben.

Die Klageschrift, die am 30. August 2026 bekannt wurde, umfasst Vorwürfe zum systematischen Scraping von Liedtexten sowie zur Nutzung illegaler Quellen für Millionen von Büchern. Die Kläger bezeichnen das Vorgehen als eines der größten Diebstähle geistigen Eigentums in der Geschichte.

Vorwurf des massiven Diebstahls geistigen Eigentums

Die Klage stützt sich auf die Behauptung, Anthropic habe sich für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) unberechtigten Zugang zu geschützten Werken verschafft. Konkret wird dem Unternehmen vorgeworfen, Songtexte von Plattformen wie MusixMatch und LyricFind gescrapt zu haben. Darüber hinaus sollen Torrent-Downloads von insgesamt 7 Millionen Büchern aus Schattenbibliotheken wie LibGen und PiLiMi für das Training verwendet worden sein.

Die Verlage fordern in der rechtlichen Auseinandersetzung Schadensersatz in erheblicher Höhe: Bis zu 150.000 US-Dollar werden pro Werk sowie 25.000 US-Dollar für jeden einzelnen Verstoß geltend gemacht. Als Beleg für die wirtschaftliche Tragweite von Urheberrechten in der Branche verweisen die Kläger auf einen Vergleich über 1,5 Milliarden US-Dollar, den Sony Music Publishing und Warner Chappell im September 2025 mit Autoren erzielt hatten.

Anthropic hat die Vorwürfe einer Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung von Songtexten zurückgewiesen. Das Unternehmen argumentiert, dass das Training von KI-Modellen unter die „Fair Use“-Doktrin falle und somit rechtmäßig sei.

Project Panama und die Praxis des destruktiven Scannens

Im Zentrum der Vorwürfe steht auch das sogenannte „Project Panama“. Berichten zufolge kaufte Anthropic im Rahmen dieses Projekts Millionen von Büchern an, um diese zu digitalisieren. Dabei kam ein Verfahren zum Einsatz, bei dem die Bücher gescannt und anschließend geschreddert wurden. Ein Vertrag soll die Beschaffung von 500.000 bis 2 Millionen Büchern innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vorgesehen haben.

Anzeige

Wer sich mit dem Einsatz von KI-Systemen befasst, muss heute komplexe rechtliche Rahmenbedingungen wie den EU AI Act genau kennen. Dieser kostenlose Leitfaden bietet Unternehmen einen kompakten Überblick über Fristen, Pflichten und Risikoklassen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen

Während Händler von Großbestellungen mit sechsstelligen Gewinnen berichteten, betonte Anthropic, dass keine seltenen Exemplare zerstört worden seien. Die Kläger werfen dem Unternehmen vor, bereits 2021 rund 5 Millionen Bücher und im Jahr 2022 weitere 2 Millionen Bücher über Torrents bezogen zu haben.

Berichte über ähnliche Praktiken, wie das Digitalisieren von Büchern in einem Amazon-Lager, verweisen auf die First-Sale-Doktrin, nach der das destruktive Scannen zwar legal, in der Branche jedoch höchst umstritten ist.

Anzeige

Die rechtlichen Anforderungen an die Entwicklung und Nutzung von KI verschärfen sich zusehends, was viele Verantwortliche vor große Herausforderungen stellt. Der kostenlose Umsetzungsleitfaden klärt auf, welche Systeme als Hochrisiko gelten und wie Sie die Compliance in Ihrem Bereich sicherstellen. Kostenloses E-Book zum EU AI Act herunterladen

Rechtliche Einordnung und Branchenkontext

Der Fall reiht sich in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten zwischen Inhabern von Urheberrechten und KI-Entwicklern ein. So verklagte der Carlsen Verlag kürzlich OpenAI, nachdem das Modell ChatGPT eine Druckvorlage für ein Bilderbuch erstellte, das den Stil und die Figuren des Werks „NEINhorn“ von Marc-Uwe Kling und Astrid Henn kopierte.

Ein Fachanwalt für Urheberrecht sieht in solchen Fällen eine Verletzung durch die sogenannte Memorisierung und die anschließende Ausgabe geschützter Inhalte.

Zudem stärkte ein Urteil des LG München im Fall der GEMA gegen Suno die Position der Rechteinhaber. Das Gericht urteilte, dass KI-Training, das auf Memorisierung basiert, rechtswidrig sei.

Während ein indisches Gericht in einem Verfahren gegen OpenAI entschied, dass die Nutzung von Nachrichtenhalten keine Urheberrechtsverletzung darstelle, sofern keine Beweise für einen konkreten Schaden vorliegen, verdeutlicht die Klage von Sony und Warner die wachsende Entschlossenheit der Musikindustrie, ihre Kataloge gegen unlizenzierte Nutzung zu verteidigen. Eine Evaluation der rechtlichen Konsequenzen und des Umfangs der genutzten Datensätze bleibt Kern der kommenden gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Mehr zum Thema bei t3n: „Sony und Warner verklagen Anthropic wegen Urheberrechtsverletzungen“

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70026034 |