Urheberrecht, Carlsen

Urheberrecht: Carlsen Verlag klagt gegen OpenAI wegen ChatGPT-Training

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 01:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Carlsen, Marc-Uwe Kling und Astrid Henn reichen Klage gegen OpenAI ein. Vorwurf: Unerlaubte Nutzung des Kinderbuchs für das KI-Training.

Carlsen Verlag verklagt OpenAI: Urheberrechtsverletzung durch KI-Training mit „Das NEINhorn“
Ein aufgeschlagenes Kinderbuch liegt neben einem Laptop auf einem Schreibtisch in einem Anwaltsbüro bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Carlsen Verlag hat gemeinsam mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn eine Klage gegen das US-Unternehmen OpenAI eingereicht. Wie am 19. August 2026 bekannt wurde, werfen die Kläger dem Betreiber von ChatGPT vor, das Urheberrecht im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Kinderbuch „Das NEINhorn“ verletzt zu haben. Das Werk wurde laut den Beteiligten unrechtmäßig zum Training der Künstlichen Intelligenz (KI) herangezogen.

Vorwurf des Diebstahls und gefälschte Metadaten

Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht die Behauptung, dass ChatGPT in der Lage sei, Geschichten und Illustrationen zu generieren, die dem Originalwerk aus dem Jahr 2019 in hohem Maße ähneln. Die Kläger bezeichnen diesen Vorgang als Diebstahl ihres geistigen Eigentums. Besonders schwer wiege laut den Unterlagen der Vorwurf, dass die KI sogar Druckvorlagen erstelle, die mit gefälschten Bestellnummern versehen seien.

Der Autor Marc-Uwe Kling und die Illustratorin Astrid Henn sehen in der Nutzung ihrer kreativen Arbeit ohne entsprechende Vergütung oder Genehmigung einen gravierenden Verstoß. OpenAI habe die Inhalte des Buches systematisch ausgewertet, um die Fähigkeiten des Sprachmodells ChatGPT zu verbessern, ohne dabei die Rechte der Urheber zu berücksichtigen.

Massive Klageflut gegen KI-Entwickler in den USA

Die Klage des Carlsen Verlags reiht sich in eine Serie von Rechtsstreitigkeiten ein, die derzeit die Technologiebranche beschäftigen. Bereits im Zeitraum vom 17. bis 18. August 2026 wurden in Kalifornien umfangreiche Klagen gegen die KI-Unternehmen Suno und Anthropic eingereicht. In diesen Fällen tritt Round Hill Music als Kläger auf und wirft den Entwicklern ein massives kommerzielles Kopieren von geschützten Werken vor.

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Laut den vorliegenden Berichten basiert die Klage von Round Hill Music auf dem Vorwurf des Scrapings von zunächst 500 Songs für das KI-Training. Es bestehe zudem die Absicht, das Verfahren auf mehr als 10.000 weitere Musiktitel auszuweiten.

Die geforderten Schadensersatzsummen belaufen sich auf Beträge zwischen mehreren hundert Millionen und über 1 Milliarde US-Dollar. Ein beteiligter Rechtsanwalt betonte, dass es nicht hinnehmbar sei, wenn Unternehmen Diebstahl als Grundlage für den Aufbau ihrer kommerziellen Produkte nutzten.

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Mitbeklagte und technologische Hintergründe

Zusätzlich zu den KI-Entwicklern wurde das Unternehmen Bright Data als Mitbeklagter benannt. Ihm wird vorgeworfen, Web-Scraping-Tools bereitgestellt zu haben, die gezielt zur Entfernung von Urheberrechtsinformationen eingesetzt wurden. Dies stelle einen Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) dar.

Josh Gruss, CEO von Round Hill Music, erklärte zu den Verfahren, dass man nicht grundsätzlich gegen die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz eingestellt sei. Man beabsichtige jedoch, diese Fälle konsequent vor Gericht zu bringen, um den Schutz des Urheberrechts zu wahren.

Während die juristischen Vorwürfe zunehmen, haben sich Suno und Anthropic bislang nicht öffentlich zu den gegen sie erhobenen Klagen geäußert. Die Ergebnisse dieser Verfahren könnten wegweisend für die künftige Regulierung von Trainingsdaten im Bereich der generativen KI sein.

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