Unternehmensnachfolge: Gerichte setzen neue steuerliche Maßstäbe
06.06.2026 - 22:40:22 | boerse-global.de
Aktuelle Gerichtsurteile und neue EU-Vorgaben verändern die Spielregeln.
Drei Wege, ein Ziel
Bei der Veräußerung von Familienunterstehen stehen derzeit drei Optionen im Fokus: die familieninterne Nachfolge, das Management-Buy-out oder der externe Verkauf. Die steuerliche Verschonung bei einer internen Übergabe kann laut Erbschaftsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen 85 bis 100 Prozent betragen.
In der Bewertungspraxis kommen häufig EBIT-Multiplikatoren im Bereich des Drei- bis Sechsfachen zum Einsatz. Eine bestehende Familienverfassung kann den Unternehmenswert um 10 bis 20 Prozent steigern – sie stärkt Stabilität und Governance. Der Arbeitsmarkt zeigt die Bedeutung des Feldes: In Hamburg waren Anfang Juni knapp 20 Stellen explizit für Experten in der Unternehmensbewertung ausgeschrieben.
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Gerichte setzen neue Maßstäbe
Das Finanzgericht Münster lieferte im Februar 2026 wichtige Impulse zur steuerlichen Behandlung von Auslandsbeziehungen. Die Richter entschieden: Der Begriff der Einkommensminderung im Körperschaftsteuergesetz ist wirtschaftlich-abstrakt auszulegen. Im konkreten Fall blieb eine verdeckte Gewinnausschüttung einer spanischen Tochter an ihre deutsche Mutter steuerfrei – weil die Gewinne bereits im Ausland steuerbefreit waren.
Das Finanzgericht Düsseldorf befasste sich im April 2026 mit der schenkungsteuerlichen Erfassung von Lebenssachverhalten. Eine doppelte Erfassung durch mehrere Bescheide führt demnach nicht zur Nichtigkeit, sondern gilt als korrigierbarer Fehler. In beiden Fällen ließen die Gerichte die Revision zum Bundesfinanzhof zu – eine höchstrichterliche Klärung steht bevor.
Bereits Ende 2025 stärkte der Bundesfinanzhof den Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Eine Gelangensbestätigung ist nicht zwingend erforderlich, sofern der Unternehmer gutgläubig handelte und alle zumutbaren Nachweise erbrachte.
Strengere Regeln für Sanierung und Nachhaltigkeit
Für Unternehmen in Krisen gelten durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verschärfte Bedingungen für die Eigenverwaltung. Nötig sind nun eine detaillierte sechsmonatige Finanzplanung sowie ein tragfähiges Sanierungskonzept.
Parallel treibt die EU-Kommission die Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung voran. Im Mai 2026 legte sie Entwürfe für vereinfachte europäische Standards (Simplified ESRS) vor. Diese zielen auf berichtspflichtige Unternehmen mit geringeren Datenanforderungen. Zudem gibt es einen neuen, freiwilligen Standard für kleinere Betriebe in der Wertschöpfungskette – sie sollen Nachhaltigkeitskriterien gegenüber größeren Geschäftspartnern leichter nachweisen können.
Netzwerke helfen beim Generationswechsel
Kammern und Verbände bauen ihre Unterstützungsangebote aus. Im Mittelrheinland kooperiert der BVMW mit einem spezialisierten Netzwerk für Nachfolgelösungen – Hilfe bei Kaufpreisermittlung und Nachfolgersuche inklusive. Die IHK Berlin stellt Verzeichnisse öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bereit, die auf die Bewertung von Unternehmen oder Arztpraxen spezialisiert sind.
Im Juni 2026 finden bundesweit Aktionen statt, darunter ein Nachfolgestammtisch der IHK Lippe Mitte des Monats. Übergeber und potenzielle Nachfolger treffen sich im informellen Rahmen. Auch das Institut für Law and Economics der Universität St. Gallen begleitet die Entwicklung durch Fachseminare zur Unternehmensbesteuerung im weiteren Jahresverlauf.
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