Gewerbeanmeldung einer GmbH

Unternehmensgründungen gehen in den ersten Monaten des Jahres 2020 deutlich zurück

05.06.2020 - 11:02:43

Die Zahl der Unternehmensgründungen mit größerem wirtschaftlichen Potential brachen in den ersten drei Monaten des Jahres deutlich ein.

Im ersten Quartal des Jahres 2020 wurden deutlich weniger Unternehmen gegründet wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldete insgesamt 32.200 Gewerbeanmeldungen, die auf eine größeren Beschäftigungseffekt schließen lassen. Damit sank die Zahl im Vorjahresvergleich um 7,7 Prozent. Der Einbruch ist in erster Linie auf die Entwicklung in den letzten Märzwochen nach dem wirtschaftlichen Lock-Down zurückzuführen. Als Ursachen nennt das Bundesamt die Schließung der Gewerbeämter und Personalprobleme, wodurch keine Eintragungen vorgenommen werden konnten. Zu dem Einbruch der Zahlen haben allerdings auch die Folgen der Corona-Beschränkungen beigetragen, welche die Zukunftserwartungen und damit die Risikobereitschaft der Unternehmensgründer negativ beeinflussten.
Der Faktor „größere wirtschaftliche Bedeutung“ wird von den Statistikern für Unternehmen vergeben, die auf der Basis einer juristischen Person, oder als Personengesellschaften gegründet werden. Für Betriebe mit natürlichen Personen als Gründer, werden unter diese Kategorie gerechnet, wenn die Betriebe im Handelsregister eingetragen werden, der Gründer eine Handwerkskarte besitzt und Arbeitnehmer beschäftigt.
Auf dem Sektor der Kleinunternehmen betrug der Rückgang der Gewerbeneumeldungen in den ersten drei Monaten des Jahres 14,6 Prozent, was einer absoluten Zahl von 40.100 entspricht. Die Anmeldung von Nebenerwerbsunternehmen ging nur leicht zurück und betrug im ersten Quartal 73.300 (-1,7 Prozent). Die Gesamtzahl aller Gewerbeanmeldungen betrug laut Statistischem Bundesamt 179.200, was einem Rückgang im Vorjahresvergleich von 6,7 Prozent entspricht. Zu den Gewerbeanmeldungen gehören neben Neuanmeldungen auch Betriebsübergaben durch Kauf oder Gesellschaftereintritt, Umwandlungen und regionale Ummeldungen bereits bestehender Betriebe.
Als Kleinunternehmen wird ein Betrieb in der Statistik gewertet, wenn er keine Eintragung im Handelsregister aufweist oder die Hauptniederlassung nicht von einem Kaufmann/Kauffrau geleitet wird. Außerdem beschäftigt das Kleinunternehmen keine weiteren Arbeitnehmer und weist darüber hinaus bei der Gründung keine Handwerkskarte auf.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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