Unterhaltsvorschuss: Altersgrenze sinkt auf 16 Jahre, 100.000 betroffen
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Deutsche Bundestag hat den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 nach der ersten Lesung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Das Zahlenwerk sieht signifikante Einsparungen bei den staatlichen Leistungen für Alleinerziehende vor. Insbesondere beim Unterhaltsvorschuss ist eine deutliche Reduzierung der Mittel sowie eine Anpassung der Altersgrenzen vorgesehen, was bereits zu Kritik von Fachverbänden führt.
Geplante Mittelkürzungen und Anpassung der Altersgrenze
Der Haushaltsentwurf sieht vor, die Mittel für den Unterhaltsvorschuss im Jahr 2027 auf 914 Millionen Euro zu senken. Im Vergleich zum Jahr 2026, für das 1,31 Milliarden Euro veranschlagt sind, entspräche dies einem Rückgang von knapp 400 Millionen Euro.
Parallel zu den finanziellen Kürzungen steht eine Absenkung der Altersgrenze für den Bezug der Leistung im Raum. Demnach soll der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss künftig bereits mit 16 Jahren enden, statt wie bisher mit 18 Jahren.
Auf Basis der letzten detaillierten Altersstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2023 wären von dieser Neuregelung schätzungsweise 100.618 Jugendliche betroffen. Zum Stichtag am 31. Dezember 2024 bezogen bundesweit insgesamt 855.654 Kinder und Jugendliche Unterhaltsvorschuss.
Verbände fordern umfassende Reform statt punktueller Einsparungen
Die Interessengemeinschaft Unterhalt und Familienrecht (ISUV) äußerte sich kritisch zu den Plänen der Bundesregierung. Der Verband warne vor reinen Sparmaßnahmen, denen ein tragfähiges Gesamtkonzept fehle.
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 an den Haushaltsausschuss überwiesen. Vorgesehen ist, die Mittel für den Unterhaltsvorschuss von 1,31 Mrd. Euro auf 914 Mio. Euro zu senken und die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Unser kostenloser Leitfaden ordnet die geplanten Änderungen ein und zeigt, wie Sie Ansprüche heute prüfen und sichern. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Statt punktueller Kürzungen fordere der ISUV eine grundlegende Gesamtreform, die den Kindesunterhalt, den staatlichen Rückgriff bei unterhaltspflichtigen Elternteilen sowie die allgemeine staatliche Absicherung in ein abgestimmtes Verhältnis setze. Ein solches Gesamtkonzept sei notwendig, um die finanzielle Stabilität betroffener Familien dauerhaft zu gewährleisten.
Administrative Herausforderungen auf kommunaler Ebene
Am Beispiel der Stadt Wiesbaden werden die komplexen administrativen Abläufe und finanziellen Belastungen bei der Umsetzung des Unterhaltsvorschusses deutlich. Die Landeshauptstadt trat im Jahr 2025 monatlich in rund 3.600 Fällen mit Unterhaltszahlungen in Vorleistung.
Die Abrechnung erfolgt monatlich über das Regierungspräsidium Kassel, wobei die Stadt einen Kostenanteil von 30 Prozent trägt, während Bund und Land die restlichen 70 Prozent übernehmen.
In Wiesbaden trat die Stadt 2025 monatlich in rund 3.600 Fällen mit Unterhaltsvorschuss in Vorleistung — die offene Sollstellung liegt laut einer ehemaligen Sozialdezernentin im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Unser Leitfaden erklärt, wie der staatliche Rückgriff bei unterhaltspflichtigen Elternteilen funktioniert und welche Rolle Beistandschaften dabei spielen. Leitfaden zum Unterhaltsrückgriff sichern
Die Beitreibung der verauslagten Gelder gestaltet sich jedoch schwierig. Laut Angaben einer ehemaligen Sozialdezernentin liegt die offene Sollstellung in Wiesbaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich.
Eine exakte Bezifferung sei derzeit aufgrund fehlender digitaler Schnittstellen nicht valide möglich. Um die Zusammenführung der verschiedenen Zahlungsströme zu verbessern, soll Anfang 2027 eine neue Software einsatzbereit sein, die eine präzisere Erfassung und Verwaltung der Außenstände ermöglichen soll.
