Überwachung: EGMR prüft Staatstrojaner und BND-Spyware
29.06.2026 - 20:38:34 | boerse-global.de
Die Verfahren richten sich gegen Staatstrojaner und die BND-Fernmeldeaufklärung. Dass die Fälle diese Hürde genommen haben, ist juristisch bedeutsam: Nur zwei Prozent aller Beschwerden werden zur Prüfung zugelassen.
Verfahren mit Signalwirkung für die Pressefreiheit
Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) hat die Beschwerden initiiert. Das Gericht in Straßburg sieht darin Potenzial für ein Musterverfahren und will die Fälle beschleunigt behandeln. Im Kern geht es um den Schutz journalistischer Quellen und die Sicherheit digitaler Kommunikation.
RSF-Anwalt Niko Härting warnt: Der Einsatz von Spähsoftware schüchtere Quellen ein und zerstöre das Vertrauen in die Vertraulichkeit von Kommunikation. Zudem stellt sich die Frage, ob staatliche Spyware die IT-Sicherheit insgesamt schwächt. Denn bekannte Schwachstellen werden nicht gemeldet, sondern für Überwachungszwecke offen gehalten.
Kritik an BND und Staatstrojanern
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Eine Beschwerde befasst sich explizit mit der strategischen Fernmeldeaufklärung des BND. Hier kooperiert RSF mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und dem Rechtswissenschaftler Matthias Bäcker. Die Kritik: Die Reform des BND-Gesetzes von 2020 setze die verfassungsrechtlichen Vorgaben nur unzureichend um.
Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, befürchtet zudem, dass das Bundeskanzleramt dem BND weitere Kompetenzen einräumen will – und ihn gleichzeitig der Datenschutzaufsicht entziehen könnte. Das wiegt schwer: Im aktuellen Ranking zur Pressefreiheit belegt Deutschland nur Platz 14 von 180 Staaten.
Bundesregierung muss bis Oktober antworten
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Der EGMR zwingt die Bundesregierung nun zur Stellungnahme. Die Frist läuft bis Oktober. Dann muss sich Berlin zu den Vorwürfen der Überwachungspraxis und den möglichen Grundrechtseingriffen äußern.
Die Entscheidung für ein beschleunigtes Verfahren unterstreicht die Relevanz für den gesamten europäischen Rechtsraum. Es geht um die Kernfrage: Sind die deutschen Überwachungsgesetze mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar – oder schränken sie Privatsphäre und Pressefreiheit unzulässig ein?
