Überstundenzuschläge: Steuererleichterung für Vollzeitbeschäftigte geplant
08.06.2026 - 08:40:53 | boerse-global.de
Der Entwurf des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes vom September 2025 ist noch immer nicht in Kraft. Dabei wollte die Bundesregierung unter Kanzler Merz eigentlich schon zum 1. Januar 2026 durchstarten.
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Wer profitieren soll – und wer nicht
Das Gesetz sieht vor: Überstundenzuschläge bis 25 Prozent des Grundlohns bleiben steuerfrei. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Profitieren sollen ausschließlich Vollzeitbeschäftigte – und zwar ab 34 Stunden (tariflich) beziehungsweise 40 Stunden (nicht tariflich) pro Woche.
Das hat einen Haken. Rund 30 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland arbeiten in Teilzeit – darunter fast jede zweite berufstätige Frau. Sie gehen bei der geplanten Steuererleichterung leer aus. „Das ist eine Schieflage", kritisieren Verbände.
Die Rechnung für die Begünstigten: Bei 3.000 Euro Bruttogehalt und durchschnittlich 13,1 bezahlten Überstunden blieben monatlich rund 30 Euro mehr Netto übrig. Aktuell sind weiterhin nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei.
Drei Wege, Überstunden auszugleichen
Wer Mehrarbeit leistet, hat grundsätzlich drei Optionen – jede mit eigenen Fallstricken.
Finanzielle Vergütung: Klingt einfach, ist aber teuer. Die Auszahlung ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Wer durch die Extra-Stunden in eine höhere Steuerprogression rutscht, zahlt drauf.
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Freizeitausgleich: Klingt flexibel, ist aber nicht frei wählbar. Der Arbeitgeber bestimmt, wann das Zeitguthaben abgebaut wird. Und: Laut Bundesarbeitsgericht wandelt sich ein Urlaubsanspruch während des Arbeitsverhältmisses nicht automatisch in Geld um.
Lebensarbeitszeitkonto: Die langfristige Variante. Beschäftigte sparen Stunden an – für ein Sabbatical oder den früheren Ruhestand.
Was das Gesetz dazu sagt
Die rechtliche Basis liefert § 612 BGB. Demnach gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten ist. Ausnahmen gibt es für Ärzte und Anwälte – hier ist Mehrarbeit oft mit dem Grundgehalt abgegolten.
Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 2012 (Az.: 5 AZR 347/11) macht Arbeitnehmern das Leben schwer: Sie müssen Beginn und Ende jeder Arbeitseinheit genau darlegen. Bestreitet der Arbeitgeber pauschal, gelten die Stunden als zugestanden. Pauschale Abgeltungsklauseln in Verträgen sind dagegen oft unwirksam – wenn nicht klar ist, wie viele Überstunden genau abgegolten sein sollen.
Die Zahlen des IAB für 2024 zeigen die Dimension: Pro Beschäftigtem fielen im Schnitt 28,2 Überstunden an. Nur 13,1 wurden bezahlt, 15,1 blieben unbezahlt.
Streit um den Acht-Stunden-Tag
Parallel zur Steuerdebatte gibt es in der Koalition Bestrebungen, die Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland sprach sich am 6. Juni klar dagegen aus. „Ein 13-Stunden-Tag ist mit den Lebensrealitäten der Menschen nicht vereinbar", warnte sie.
Zusätzlichen Druck erzeugt die EU. Deutschland hat die Umsetzungsfrist für die Entgelttransparenzrichtlinie verpasst – sie endete am 7. Juni. Familienministerin Prien kündigte an, die Richtlinie bis Anfang 2027 umzusetzen. Sie sieht unter anderem Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten vor. Das könnte künftig auch für mehr Transparenz bei der Vergütung von Mehrarbeit sorgen.
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