TVöD-Reform, Millionen

TVöD-Reform: 2,5 Millionen müssen bis September wählen

Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 21:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bis September 2026 entscheiden Angestellte von Bund und Kommunen über die Umwandlung von Sonderzahlungen in zusätzliche Urlaubstage.

TVöD: 2,5 Mio. Beschäftigte wählen zwischen Geld und Freizeit
Ein moderner Schreibtisch mit Kalender und digitalem Tablet, das Arbeitszeitdiagramme zur flexiblen Zeitgestaltung zeigt. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 2,5 Millionen Angestellte bei Bund und Kommunen stehen vor einer tarifvertraglichen Richtungsentscheidung. Bis zum 1. September 2026 müssen die Beschäftigten festlegen, ob sie ihre Jahressonderzahlung in voller Höhe beziehen oder einen Teil davon in zusätzliche freie Tage umwandeln möchten. Diese Neuregelung im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der individuellen Arbeitszeit auf Kosten des klassischen Weihnachtsgeldes.

Details zur Umwandlung und prozentualen Anrechnung

Gemäß den aktuellen Bestimmungen können die betroffenen Mitarbeiter bis zu drei zusätzliche freie Tage pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Umrechnung erfolgt dabei nach einem festen Schlüssel: Ein freier Tag entspricht einem Verzicht auf 5,4 Prozent der individuellen Jahressonderzahlung. Wer die vollen drei Tage wählt, reduziert seinen Bonus entsprechend, gewinnt jedoch an zeitlicher Flexibilität.

Unterschiedliche Sätze für Bund und Kommunen

Bei der Höhe der Sonderzahlung gibt es deutliche Abstufungen zwischen den verschiedenen Arbeitgebern. Im Bereich des Bundes erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8 künftig 95 Prozent der Sonderzahlung, was eine Steigerung gegenüber dem bisherigen Satz von 90 Prozent darstellt. In den Kommunen wurde hingegen ein einheitlicher Wert von 85 Prozent festgelegt.

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Besondere Regelungen gelten zudem für spezifische Einrichtungen und Berufsgruppen. In kommunalen Heimen erhalten Beschäftigte in den Entgeltgruppen S2 bis S9 eine Sonderzahlung in Höhe von 90 Prozent. Auch für Krankenhäuser sind explizite Ausnahmeregelungen im Tarifgefüge verankert.

Verfahren und Fristen für die Umsetzung

Für die Ausübung des Wahlrechts ist kein aufwendiges formelles Antragsverfahren erforderlich. Nach vorliegenden Informationen genügt eine formlose E-Mail an die zuständige Stelle des Arbeitgebers, um die Entscheidung für das kommende Jahr zu hinterlegen.

Sollten die durch Umwandlung erworbenen freien Tage innerhalb des Kalenderjahres nicht in Anspruch genommen werden, sieht das Regelwerk eine finanzielle Absicherung vor. In solchen Fällen werden die nicht genutzten Tage bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres wieder an die Beschäftigten ausgezahlt.

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Langfristige Anpassungen der Urlaubsregelung

Über die aktuelle Wahloption zwischen Geld und Freizeit hinaus sieht das Tarifwerk weitere strukturelle Anpassungen vor. Ab dem Jahr 2027 ist für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein genereller zusätzlicher Urlaubstag vorgesehen. Damit wird das Zeitkontingent für die Angestellten unabhängig von der individuellen Entscheidung über die Jahressonderzahlung dauerhaft erweitert.

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