Türkei-Steuern, Befreiung

Türkei-Steuern: 20 Jahre Befreiung für Zuzügler ab Januar

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Türkei erweitert Steueranreize für internationale Dienstleister und bietet Umzüglern 20 Jahre Steuerfreiheit auf Auslandseinkünfte.

Türkei lockt mit Steuerbefreiungen für ausländische Firmen und Fachkräfte
Moderne Büroarchitektur in Istanbul bei Sonnenuntergang als Symbol für den internationalen Dienstleistungsstandort Türkei. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die türkische Regierung baut die steuerlichen Anreize für ausländische Unternehmen und Fachkräfte massiv aus. Mit Befreiungen bei der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen positioniert sich das Land verstärkt als Standort für internationale Dienstleistungszentren. Flankiert wird diese Entwicklung durch aktuelle Gerichtsurteile zur digitalen Plattformökonomie.

Steuerbefreiungen für internationale Dienstleistungszentren

Internationale Dienstleister können in der Türkei von einer Körperschaftsteuerbefreiung von bis zu 100 Prozent profitieren. Die Regelung gilt für Dienstleistungen, die ausschließlich gegenüber ausländischen Auftraggebern erbracht werden – sofern die Vergütung bis zur Steuererklärung vereinnahmt wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es zudem Umsatzsteuerbefreiungen, Vorsteuererstattungen und Förderungen bei der Lohnsteuer.

Allerdings gilt seit 2025 eine Mindestkörperschaftsteuer von 10 Prozent. Für sogenannte „Qualified Service Center“ sieht die Gesetzgebung eine spezifische Ermäßigung der Körperschaftsteuer um 95 Prozent vor. Ziel der Strategie: die Integration in globale Lieferketten vertiefen und den Export von Dienstleistungen in Sektoren wie Softwareentwicklung und Datenverarbeitung fördern.

Reformgesetz lockt mit 20 Jahren Steuerfreiheit

Einen weiteren Meilenstein stellt das Gesetz Nr. 7582 dar, das am 21. Mai 2026 beschlossen und am 4. Juni 2026 veröffentlicht wurde. Die Neuregelung sieht vor: Personen, die ihren Wohnsitz in die Türkei verlegen, werden unter bestimmten Bedingungen für 20 Jahre von der Einkommensteuer auf ihre ausländischen Einkünfte befreit.

Die Regelung gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2026. Voraussetzung: Die Betroffenen waren in den vorangegangenen drei Jahren nicht in der Türkei ansässig. Juristen warnen jedoch vor internationalen Fallstricken. Bei einem Umzug aus Deutschland müssen die Regelungen zur Wegzugsteuer sowie potenzielle Rückfallklauseln im Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

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Klarheit bei Kurzzeitvermietungen und Plattformen

Auch die türkische Justiz sorgt für Klarheit. Das höchste Verwaltungsgericht (Dan??tay) entschied am 29. Juni 2026: Kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb sind nicht automatisch als gewerbliche Tätigkeit einzustufen. Solange keine zusätzlichen Leistungen wie Reinigung oder Frühstück erbracht werden, handelt es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Damit wurde ein Rundschreiben der Finanzverwaltung vom Januar 2025 aufgehoben, das eine pauschale Gewerbesteuerpflicht vorgesehen hatte. Betroffene Vermieter können auf Basis dieser Entscheidung Erstattungen bereits gezahlter Steuern beantragen.

Compliance-Risiken und internationaler Datenaustausch

Trotz der attraktiven Steuervergünstigungen stehen Unternehmen vor wachsenden administrativen Herausforderungen. Eine Studie unter 300 Finanzleitern vom 20. Juli 2026 zeigt: 44 Prozent der Befragten empfinden die Geschwindigkeit der steuerrechtlichen Änderungen als zu hoch. 61 Prozent sehen in den neuen Anforderungen das größte Compliance-Risiko.

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Gleichzeitig verschärfen auch Partnerstaaten die Kontrollmechanismen. In Deutschland wurde Mitte Juli 2026 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der den automatischen Austausch von Steuerdaten über Einkünfte auf digitalen Plattformen auf Drittstaaten wie die Türkei ausweitet. Betroffen sind insbesondere Einkünfte aus Vermietung und Dienstleistungen, die jährlich über das OECD-System gemeldet werden sollen. Zudem müssen Kryptobörsen seit Jahresbeginn 2026 Nutzerdaten und Transaktionen umfassend an die Finanzbehörden übermitteln – für eine lückenlose Besteuerung von Gewinnen.

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