Tribunal Supremo: Fünf Pflegetage gelten ohne Jahresobergrenze
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 20:03 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Spanien haben Beschäftigte Anspruch auf jeweils fünf Tage bezahlte Freistellung zur Pflege naher Angehöriger, und zwar für jeden einzelnen Pflegefall ohne Begrenzung pro Kalenderjahr. Das hat das Tribunal Supremo in einem Urteil vom 25. September 2026 klargestellt. Das oberste spanische Gericht wies damit den Versuch von Arbeitgeberseite zurück, die gesetzliche Pflegezeit auf insgesamt maximal fünf Tage im Jahr zu deckeln.
Klage gegen Automobilclub-Gruppe bestätigt Gewerkschaften
Der Rechtsstreit ging auf eine Klage der Gewerkschaften UGT, CCOO und CSIF gegen die Unternehmensgruppe Grupo RACE zurück, die über 500 Beschäftigte zählt. Das Unternehmen hatte die Auffassung vertreten, dass die Freistellung auf höchstens fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt sei und sich zudem ausschließlich auf Zeiträume mit stationärer Krankenhausaufnahme oder Operationen beschränken müsse.
Bereits im März 2025 hatte die Audiencia Nacional den Gewerkschaften recht gegeben. Mit der Entscheidung vom 25. September 2026 bestätigte das Tribunal Supremo dieses Urteil letztinstanzlich. Das Höchstgericht stellte klar, dass jede qualifizierende Situation einen neuen Anspruch auf bis zu fünf Tage bezahlten Sonderurlaub begründet. Bereits im Februar hatte es eine ähnliche richterliche Entscheidung gegeben.
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Gesetzlicher Rahmen und flexible Nutzung der Pflegetage
Grundlage des Anspruchs ist Artikel 37 beziehungsweise 37.3 des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores). Die Regelung gewährt Arbeitnehmern bis zu fünf Tage Freistellung bei Unfällen, schweren Erkrankungen, Hospitalisierungen oder Operationen, die eine häusliche Pflege und Ruhebedürftigkeit nach sich ziehen. Der Schutz gilt für die Betreuung von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern sowie Verwandten bis zum zweiten Grad.
Nach der Klarstellung durch das Tribunal Supremo endet der Anspruch nicht automatisch mit der Entlassung aus dem Krankenhaus, sofern weiterhin Bedarf an häuslicher Pflege besteht. Zudem muss die Freistellung von Beschäftigten flexibel genutzt werden können und ist nicht zwingend an starre Kalendertage unmittelbar ab dem auslösenden Ereignis gekoppelt.
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Gewerkschaftliche Bewertung der Entscheidung
Die Gewerkschaft CSIF begrüßte die Bestätigung durch das Höchstgericht und bezeichnete die richterliche Auslegung laut Medienberichten als soziologisch, vernünftig und garantieorientiert.
Durch den Wegfall einer starren Jahresobergrenze wird sichergestellt, dass Beschäftigte bei mehreren voneinander unabhängigen Krankheits- oder Notfällen im familiären Umfeld innerhalb eines Jahres jeweils erneut die gesetzlich vorgesehenen Pflegetage in Anspruch nehmen können.
Arbeitgeber dürfen die Freistellung somit weder pauschal auf ein Jahreskontingent zusammenstreichen noch vorzeitig beenden, solange eine medizinisch begründete häusliche Fürsorge fortdauert.
