Trassenpreise 2027: Gericht erlaubt Bahn höhere Schienenmaut
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 16:50 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Deutsche Bahn darf die Trassenpreise für die Nutzung des deutschen Schienennetzes im Jahr 2027 im geplanten Umfang und darüber hinaus erhöhen.
Gericht setzt höhere Obergrenze
Das Verwaltungsgericht Köln gab einer Klage des bundeseigenen Konzerns statt. Sie richtete sich gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur, die eine niedrigere Obergrenze für die Trassenpreise festgelegt hatte, als die Bahn für 2027 angemeldet hatte.
Nach dem Gerichtsbeschluss darf die Bahn rund 8,2 Milliarden Euro auf die Verkehrsunternehmen umlegen. Ursprünglich hatte die Bahn bei der Bundesnetzagentur eine Obergrenze von etwa 7,55 Milliarden Euro beantragt. Die Behörde genehmigte schließlich rund 7,3 Milliarden Euro.
Bahn will Rahmen vermutlich nicht ausschöpfen
Aus Bahnkreisen hieß es, die gerichtlich festgelegte höhere Obergrenze werde vermutlich nicht vollständig ausgeschöpft. Die DB InfraGo betreibt das deutsche Schienennetz und erhebt von den Verkehrsunternehmen Gebühren für dessen Nutzung.
Mit den Einnahmen finanziert die Bahn-Tochter unter anderem Betrieb, Instandhaltung und Investitionen. Die Trassenpreise werden pro Kilometer berechnet und fallen für Güter-, Fern- und Regionalverkehr unterschiedlich aus.
Konkrete Erhöhungen noch offen
Wie stark die Gebühren pro Kilometer im kommenden Jahr im Durchschnitt steigen, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln hat die Festlegung verzögert.
Die DB InfraGo hatte ursprünglich eine Erhöhung um 12,6 Prozent im Güterverkehr, 7,7 Prozent im Regionalverkehr und 5,3 Prozent im Fernverkehr angemeldet. Im Güterverkehr rechnete der Wettbewerberverband Die Güterbahnen zuletzt mit einem Anstieg von 3,48 auf 3,92 Euro je Kilometer und einer Mehrbelastung von rund 112 Millionen Euro.
Mögliche Folgen für Regionalverkehr
Auch im Regionalverkehr könnten die höheren Gebühren Auswirkungen auf das Angebot für Fahrgäste haben. Die Unternehmen kämpfen bereits mit gestiegenen Kosten für Personal und Energie.
Der Europäische Gerichtshof hatte im März die sogenannte Trassenpreisbremse gekippt. Sie hatte Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr vor stark steigenden Trassenpreisen geschützt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist nach Angaben des Gerichts unanfechtbar.
Trassenpreise als Kostenfaktor
Trassenpreise sind Gebühren für die Nutzung des Schienennetzes. Die DB InfraGo erhebt sie von Unternehmen im Güter-, Fern- und Regionalverkehr und finanziert damit unter anderem Betrieb, Instandhaltung und Investitionen. Die Höhe wird jährlich in einem regulierten Verfahren festgelegt.
Das Urteil erhöht den finanziellen Spielraum der Infrastrukturtochter für 2027 deutlich. Zugrunde liegt eine Obergrenze von rund 8,2 Milliarden Euro; die Bundesnetzagentur hatte zuvor etwa 7,3 Milliarden Euro genehmigt. Wie stark die Preise je Kilometer tatsächlich steigen, hängt davon ab, in welchem Umfang die Bahn den zulässigen Rahmen ausschöpft.
Folgen für Bahnunternehmen und Länder
Besonders sensibel ist die Entwicklung im Regionalverkehr. Dort treffen höhere Trassenpreise auf bereits gestiegene Personal- und Energiekosten. Verkehrsunternehmen könnten dadurch unter zusätzlichen Kostendruck geraten; für Länder und Aufgabenträger kann sich die Finanzierung bestellter Zugleistungen verteuern.
Für Fahrgäste wäre eine unmittelbare Preiswirkung nicht automatisch gegeben. Möglich sind jedoch mittelbare Folgen, etwa wenn Verkehrsangebote angepasst, Bestellungen neu kalkuliert oder höhere Zuschüsse erforderlich werden. Im Güterverkehr können steigende Gebühren zudem die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber dem Straßentransport belasten. Die endgültigen Durchschnittspreise für 2027 stehen nach dem verzögerten Verfahren noch nicht fest.
