Trassenpreise 2027: DB InfraGO plant Erhöhung um 7,9 Prozent
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 16:26 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Gebühren für die Nutzung des deutschen Schienennetzes sollen 2027 durchschnittlich um 7,9 Prozent steigen.
DB InfraGO beantragt 7,5 Milliarden Euro
Die für das Netz zuständige DB InfraGO will bei der Bundesnetzagentur einen Zielerlös von 7,5 Milliarden Euro beantragen, wie die Deutsche Bahn mitteilte. Im Schienengüterverkehr sollen die Trassenpreise um 12,9 Prozent steigen, im Schienenpersonennahverkehr um 7,7 Prozent und im Fernverkehr um 5,0 Prozent.
Die InfraGO will damit eine vom Verwaltungsgericht Köln festgelegte Obergrenze der Gesamtkosten von 8,2 Milliarden Euro nicht ausschöpfen. Das Gericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Bahn die Trassenpreise im kommenden Jahr im geplanten Umfang erhöhen und auf die Verkehrsunternehmen umlegen darf.
Vorläufige Planung für 2028
Für 2028 will die InfraGO zunächst einen Zielerlös von 8,6 Milliarden Euro beantragen. Rechnerisch entspräche dies einer durchschnittlichen Erhöhung der Trassenpreise um 15,1 Prozent.
Nach Angaben der Bahn handelt es sich dabei um einen vorläufigen Wert, weil unter anderem die Höhe der Instandhaltungsförderung noch nicht feststeht. Sobald die offenen Punkte geklärt sind, soll der Antrag nach unten angepasst werden.
Gebühr für die Nutzung des Schienennetzes
Die Bahn-Tochter DB InfraGO betreibt das deutsche Schienennetz. Eisenbahnunternehmen zahlen für die Nutzung eine kilometerabhängige Gebühr, die unter anderem den Betrieb, die Instandhaltung und Investitionen in die Infrastruktur finanziert.
Die Trassenpreise fallen für Güter-, Fern- und Regionalverkehr unterschiedlich aus und müssen in einem jährlichen Verfahren von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Deutliche Kritik an der geplanten Erhöhung kam aus den Ländern und von Anbietern im Güterverkehr.
Warnung vor Folgen im Nahverkehr
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, der derzeitige Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, bezeichnete die angekündigte Erhöhung als nicht akzeptabel. Der Schienenpersonennahverkehr kämpfe bereits mit steigenden Trassen-, Energie- und Personalkosten, die stärker zunähmen als Regionalisierungsmittel und Fahrgeldeinnahmen.
Der Bund müsse für Planungssicherheit sorgen, die Entwicklung der Trassenpreise bremsen und ausreichend Regionalisierungsmittel bereitstellen, forderte der CSU-Politiker. Andernfalls könnten im schlimmsten Fall erhebliche Streichungen im Nahverkehr drohen.
Güterbahnen kritisieren Kostenentwicklung
Anbieter des Schienengüterverkehrs sprachen von Rekordsteigerungen, obwohl die Qualität des Schienennetzes weiter sinke. Eine notwendige Reform sei vom Bundesverkehrsministerium bislang nicht angegangen worden, erklärte der Verband Die Güterbahnen.
Güterbahnen-Vertreter Oliver Schmock kritisierte, bei der DB InfraGO stiegen die Kosten, bei den Unternehmen die Preise, während die Verkehrsunternehmen um ihre wirtschaftliche Existenz kämpften. Die Schiene drohe dadurch aus dem Güterverkehrsmarkt gedrängt zu werden.
Trassenpreise als Teil der Netzkosten
Die angekündigte Erhöhung betrifft nicht unmittelbar die Ticketpreise, sondern zunächst die Entgelte, die Eisenbahnunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur zahlen. Diese Kosten fließen jedoch in die Kalkulation von Verkehrsangeboten ein. Besonders im bestellten Regionalverkehr ist entscheidend, ob Länder und Aufgabenträger zusätzliche Mittel bereitstellen oder Leistungen neu bewerten müssen.
Die Unterschiede zwischen den Verkehrsarten sind erheblich: Güterbahnen sollen 2027 mit einem Plus von 12,9 Prozent stärker belastet werden als der Personenverkehr. Für Unternehmen, die im Wettbewerb mit dem Straßengüterverkehr stehen, erhöhen sich damit die laufenden Kosten je Zugkilometer. Das kann die Wirtschaftlichkeit einzelner Verbindungen verschlechtern, vor allem auf Strecken mit geringer Auslastung.
Folgen für Regionalverkehr und Infrastruktur
Im Nahverkehr treffen die höheren Entgelte auf bereits gestiegene Personal- und Energiekosten. Werden diese Belastungen nicht durch öffentliche Mittel, Fahrgelder oder Effizienzgewinne aufgefangen, können Verkehrsunternehmen Angebote reduzieren oder bei Ausschreibungen höhere Zuschüsse verlangen. Für Fahrgäste wären dann weniger Verbindungen oder höhere öffentliche Finanzierungslasten mögliche Folgen.
Gleichzeitig benötigt das Schienennetz erhebliche Mittel für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau. Die Entscheidung über die zulässigen Entgelte muss deshalb einen Ausgleich zwischen Finanzierungssicherheit für die Infrastruktur und bezahlbaren Trassen für die Unternehmen schaffen. Für 2028 bleibt die Belastung vorläufig, weil die Höhe der Instandhaltungsförderung noch nicht feststeht.
