Transparenzregister: EU führt einheitliche Standards ab Juli 2027 ein
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 05:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am 10. August 2026 haben internationale Rechtsnetzwerke neue regulatorische Details und Anforderungen für das Transparenzregister publiziert. Die Veröffentlichung verdeutlicht den zunehmenden Fokus auf die Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und bereitet Unternehmen auf eine umfassende Vereinheitlichung der Transparenzstandards innerhalb der Europäischen Union vor.
EU-Geldwäscheverordnung bringt strengere Standards ab 2027
Ein wesentlicher Teil der neuen Anforderungen basiert auf der EU-Geldwäscheverordnung (AML-VO), für die ab dem 10. Juli 2027 unionsweit einheitliche Regelungen gelten werden. Mit dieser Verordnung wird die Beteiligungsschwelle, ab der eine Meldung erfolgen muss, auf 25 Prozent festgesetzt. Ein zentraler Punkt der Neuerung ist die Einführung des sogenannten Durchrechnungsprinzips bei mehrstufigen Unternehmensstrukturen.
Für Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Ausweitung der meldepflichtigen Angaben. Sie sind künftig dazu verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Eigentümerstrukturen einzuholen und diese lückenlos zu dokumentieren. Die neuen Vorgaben sollen die Transparenz erhöhen und die missbräuchliche Nutzung von Gesellschaftsstrukturen erschweren.
Regionale Entwicklungen in der Schweiz und Liechtenstein
Auch außerhalb der unmittelbaren EU-Regelung passen Nachbarstaaten ihre Transparenzsysteme an. In der Schweiz wird zum 1. Oktober 2026 ein Transparenzregister für wirtschaftlich Berechtigte eingeführt. Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Registern wird dieses Verzeichnis nicht öffentlich zugänglich sein. Dennoch gelten strikte Meldepflichten für Gesellschaften, deren Missachtung mit Bußgeldern von bis zu CHF 500.000 belegt werden kann.
Die Schweizer Behörden haben hierfür einen gestaffelten Zeitplan für die Einreichung der Daten vorgesehen. Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision müssen ihre Meldungen bis zum 31. Dezember 2026 abschließen. Für andere Gesellschaftsformen endet die Frist am 31. Januar 2027. Aktiengesellschaften ohne ordentliche Revision haben bis zum 28. Februar 2027 Zeit, während für die verbleibenden Gesellschaften der 31. März 2027 als Stichtag gilt. Für vereinfachte Fälle wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2028 eingeräumt.
In Liechtenstein musste das Handelsregister jüngst auf Sicherheitsrisiken reagieren. Das Verzeichnis wirtschaftlich Berechtigter wurde vorsorglich vom Netz genommen, nachdem ein Cyberangriff befürchtet worden war. Obgleich es keine direkten Hinweise auf einen erfolgreichen Angriff gab, bleibt der Online-Zugang vorerst gesperrt. Auszüge können derzeit nur am Schalter oder per E-Mail angefordert werden; eine schrittweise Wiederaufschaltung des digitalen Registers soll in den kommenden Tagen und Wochen erfolgen.
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Rückblick auf die Entwicklung in Deutschland und technische Umsetzung
In Deutschland ist das Transparenzregister bereits seit dem 1. August 2021 als Vollregister ausgestaltet. Damit entfiel die ursprüngliche Meldefiktion, was zu festen Übergangsfristen für verschiedene Unternehmensformen führte. Während Aktiengesellschaften, SE und KGaA ihre Meldungen bis zum 31. März 2022 vornehmen mussten, galt für GmbHs und Genossenschaften eine Frist bis zum 30. Juni 2022. Personengesellschaften wie die GmbH & Co. KG unterliegen bereits seit Oktober 2017 der Meldepflicht.
Die technische Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) stellt Unternehmen vor komplexe Aufgaben. Fachleute beschreiben die UBO-Identifikation zunehmend als mathematisches Problem, bei dem die effektive Beteiligung als Summe aller Pfadprodukte in einer Beteiligungsstruktur berechnet wird. Beträgt die Beteiligung beispielsweise in einer Kette 60 Prozent an einer Gesellschaft, die wiederum 30 Prozent an einer Zielgesellschaft hält, und besteht ein zweiter Pfad mit 60 Prozent über 40 Prozent zu 50 Prozent, ergibt sich eine Gesamtbeteiligung von 30 Prozent (18 Prozent plus 12 Prozent). Da dieser Wert über der Schwelle von 25 Prozent liegt, wird die Meldepflicht ausgelöst. Experten betonen, dass eine rechtssichere Dokumentation eine vollständige Beweiskette sowie die Berücksichtigung von Kontrollrechten als separate Achse erfordert.
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