Trainer-Klage, Kwasniok

Trainer-Klage: Kwasniok fordert volle Bezüge vom 1. FC Köln

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Lukas Kwasniok fordert vor dem Arbeitsgericht Köln die Klärung seiner Ansprüche gegen den 1. FC Köln und dessen Gehaltsregelung.

Lukas Kwasniok verklagt 1. FC Köln wegen Freistellung
Leeres Fußballstadion bei Tageslicht mit Blick auf den grünen Rasen von der Spielertunnel-Perspektive. Illustration mit AI erstellt.

Der ehemalige Cheftrainer Lukas Kwasniok geht juristisch gegen seine Beurlaubung beim 1. FC Köln vor. Am 9. September 2026 reichte der 45-Jährige Klage beim Arbeitsgericht Köln ein, um seine arbeitsrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Bundesligisten klären zu lassen. Damit tritt die Auseinandersetzung zwischen dem Verein und seinem freigestellten Trainer in eine neue Phase, nachdem bisherige Einigungsversuche erfolglos blieben.

Rechtlicher Streit nach sportlichem Misserfolg

Der 1. FC Köln hatte Kwasniok am 22. März 2026 von seinen Aufgaben entbunden. Ausschlaggebend für die Freistellung war ein 3:3-Unentschieden gegen Borussia Mönchengladbach sowie eine Serie von zuvor sieben Spielen ohne Sieg. Über die genaue sportliche Bilanz des Trainers liegen unterschiedliche statistische Erhebungen vor.

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Während Berichte von 27 Bundesliga-Spielen mit 6 Siegen und 13 Niederlagen sprechen, führen andere Quellen für den Zeitraum von Juli 2025 bis März 2026 insgesamt 29 Spiele an, in denen 7 Siege, 8 Remis und 14 Niederlagen erzielt wurden.

Kwasniok war im Sommer 2025 für eine Ablösesumme von rund 1 Million Euro zuzüglich möglicher Bonuszahlungen vom SC Paderborn in die Domstadt gewechselt.

Trotz der Freistellung im Frühjahr 2026 besteht das Vertragsverhältnis formal fort, da der Kontrakt laut dem Kölner Stadt-Anzeiger noch eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2028 aufweist. Der Verein ist dementsprechend weiterhin zur Gehaltszahlung verpflichtet, wobei die Höhe der Bezüge nun Gegenstand der rechtlichen Prüfung sein dürfte.

Komplexe Vertragsgestaltung und Gehaltskürzungen

Ein zentraler Aspekt der juristischen Auseinandersetzung liegt in einer spezifischen Vertragsklausel begründet. Während der ersten Phase seiner Anstellung bis zum Ende der Saison 2025/26 erhielt Kwasniok ein volles Grundgehalt in Höhe von rund 1 Million Euro pro Jahr, ergänzt durch Prämien und Boni.

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Seit dem Beginn der laufenden Spielzeit greift jedoch eine vertraglich vereinbarte Reduzierung der Bezüge. Demnach erhält der freigestellte Trainer nur noch 50 Prozent seines ursprünglichen Grundgehalts, was einer Summe von etwa 500.000 Euro entspricht.

Die Vereinsführung des 1. FC Köln sieht der Klage offenbar gelassen entgegen. Geschäftsführer Philipp Türoff erklärte, dass sich der Verein bei der Umsetzung der Vertragsinhalte sowie der Abwicklung der Freistellung vollumfänglich vertragsgemäß verhalten habe.

Personalien und weitere juristische Termine

Ein im August 2026 anberaumter Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Köln endete ohne eine Einigung zwischen den Streitparteien. Infolgedessen wurde nun ein Kammertermin für den 16. Februar 2027 um 10:45 Uhr angesetzt. Das Gericht ordnete hierfür das persönliche Erscheinen von Lukas Kwasniok sowie FC-Geschäftsführer Philipp Türoff an.

Kwasniok ist nicht der einzige ehemalige Mitarbeiter der sportlichen Leitung, der gegen den Verein klagt. Auch der 33-jährige Hannes Dold, der als Co-Trainer und Chefanalytiker unter Kwasniok tätig war, hat rechtliche Schritte eingeleitet.

Für den Fall Dold ist ein Gütetermin für den kommenden Dienstag um 14:15 Uhr in Saal 3 des Kölner Arbeitsgerichts vorgesehen. Damit sieht sich die Rechtsabteilung des 1. FC Köln mit mehreren parallelen Verfahren konfrontiert, die die finanzielle Abwicklung des Trainerstabes aus der vergangenen Saison betreffen.

Mehr zum Thema bei t-online: „1. FC Köln: Ex-Trainer Kwasniok klagt gegen seinen ehemaligen Verein“

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