Tödlicher Absturz in Chieming: Unternehmer zahlt 8.500 Euro Geldauflage
Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deNach dem tödlichen Absturz eines 34-jährigen Bauarbeiters bei Dacharbeiten im oberbayerischen Chieming hat das Amtsgericht Traunstein das Verfahren gegen den verantwortlichen Subunternehmer eingestellt. Am 15. Oktober 2026 endete der Prozess gegen den 58-jährigen Inhaber einer südhessischen Montagefirma wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung mit einer Geldauflage in Höhe von 8.500 Euro.
Tödlicher Absturz am Kieswerk
Das Unglück ereignete sich am 7. Oktober 2024 bei Bauarbeiten am Werkstatt- und Verwaltungsgebäude eines Kieswerks in Chieming. Ein 34-jähriger Arbeiter stürzte dabei aus einer Höhe von 9 Metern vom Dach des Gebäudes ab. Unmittelbar darauf wurde der Verunglückte von einem fast 2,7 Tonnen schweren Blechpaket getroffen. Der Arbeiter erlag noch an Ort und Stelle seinen schweren Verletzungen.
In der Folge leitete die Justiz ein Ermittlungsverfahren gegen den 58-jährigen Firmeninhaber ein, um die strafrechtliche Verantwortung für die Sicherheitsvorkehrungen und den Hergang auf der Baustelle zu klären. Wie Medien am 16. Oktober 2026 berichteten, darunter chiemgau24.de und das Traunsteiner Tagblatt, befasste sich das Amtsgericht Traunstein nun im Rahmen der Hauptverhandlung mit den Umständen des Unfalls.
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Juristische Einordnung und Gerichtsentscheidung
Vor Gericht stand der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum. Richterin Veronika Ritz stufte die Gesamtumstände des Geschehens am 15. Oktober 2026 im Rahmen der Verhandlung als einen Grenzfall ein.
Das Gericht entschied daraufhin, das Strafverfahren gegen den Unternehmer vorläufig einzustellen. Voraussetzung für die Einstellung ist die Zahlung einer Geldauflage von insgesamt 8.500 Euro. Von dieser Summe gehen jeweils 2.000 Euro an die Deutsche Herzstiftung sowie an die Deutsche Krebshilfe. Der verbleibende Betrag fließt an die Staatskasse.
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Weiterführung des Betriebs
Der 58-jährige Unternehmer führt seinen Montagebetrieb mit fünf Angestellten weiter. Mit der gerichtlich festgesetzten finanziellen Auflage und der Einstellung des Verfahrens ist der strafrechtliche Prozess um den Baustellenunfall von Chieming für den Betriebsinhaber abgeschlossen.
