TKG-Novelle: BVI fordert 36 Monate für Glasfaser-Ausbau in WEG
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 10:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rechtliche Rahmenbedingungen und gerichtliche Klärungen bestimmen das Zusammenleben und die internen Prozesse in Wohnungseigentümergemeinschaften, wie ein Bericht vom 12. Oktober 2026 zur Rechtslage und Entscheidungsfindung aufzeigt.
Neben allgemeinen Fragen der Verwaltung rücken dabei zunehmend bundesweite gesetzliche Regelungen in den Fokus, die unmittelbare Auswirkungen auf das Innenverhältnis und die Willensbildung innerhalb der Eigentümergemeinschaften haben.
Ein aktueller Schwerpunkt liegt auf den Vorgaben für den Netzausbau: Anlässlich der ersten Lesung der TKG-Novelle am 9. Oktober im Deutschen Bundestag forderte der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) deutliche Korrekturen an dem Gesetzentwurf. Von den geplanten Regelungen sind bundesweit rund 9,3 Millionen Wohnungen betroffen.
Längere Fristen für Begehung und Leitungswege
Im Zentrum der Debatte stehen die zeitlichen Vorgaben für die Modernisierung von Wohngebäuden. Der vorliegende Regierungsentwurf sieht vor, die Frist für die Begehung und die Abstimmung des Leitungswegs in Wohnungseigentümergemeinschaften von bisher sechs Wochen auf fünf Monate zu verlängern.
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Diese Anpassung soll den Eigentümern und Verwaltern ermöglichen, bauliche Gegebenheiten vor Ort sorgfältig zu prüfen und notwendige Schritte zu koordinieren. Trotz dieses Entgegenkommens warnt die Immobilienwirtschaft davor, dass andere Regelungen im Entwurf die formalen Abläufe in den Gemeinschaften überfordern könnten.
Verband verlangt mehr Zeit für den Eigenausbau
Besonders kritisch bewertet der BVI die vorgesehene Frist für Gemeinschaften, die eine gebäudeinterne Glasfaserinfrastruktur selbst errichten wollen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür einen Zeitraum von 24 Monaten vor. Aus Sicht des Verbands ist dieser zeitliche Rahmen deutlich zu knapp bemessen, weshalb mindestens 36 Monate gefordert werden.
BVI-Präsident Thomas Meier betonte, das Verfahren müsse mit den Entscheidungswegen einer WEG vereinbar sein. In der Praxis müssen bauliche Beschlüsse über Versammlungen vorbereitet, Vergleichsangebote eingeholt und Abstimmungen durchgeführt werden. Diese internen Abstimmungsprozesse erfordern nach Verbandsansicht verlässliche und ausreichend bemessene Zeiträume.
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Relevanz für Millionen Wohneinheiten
Die geforderten Nachbesserungen betreffen einen substanziellen Teil des bundesweiten Wohnungsbestands. Der BVI vertritt über 800 Mitgliedsunternehmen mit rund 3.000 Mitarbeitern und etwa 1,4 Millionen verwalteten Wohneinheiten.
Die Organisation drängt darauf, die gesetzlichen Fristen praxisnah an die Beschlussfassungszyklen der Wohnungseigentümergemeinschaften anzupassen, um rechtliche Unsicherheiten bei künftigen Modernisierungsprojekten zu vermeiden.
