THG-Prämie für E-Autos: Antragsfrist bei vielen Anbietern endet am 31. Oktober
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deFür Halter reiner Elektroautos drängt die Zeit bei der Sicherung ihrer jährlichen Prämie aus der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Wie Verbraucherschützer betonen, endet die Antragsfrist für das laufende Kalenderjahr bei zahlreichen Anbietern am 31. Oktober. Wer die Auszahlung für 2026 in Anspruch nehmen möchte, muss die Unterlagen zeitnah einreichen.
Voraussetzungen und Nachweise für die Auszahlung
Der gesetzliche Anspruch auf die jährliche Prämie besteht ausschließlich für Halter reiner batterieelektrischer Fahrzeuge. Plug-in-Hybride sind von dieser Förderung grundsätzlich ausgeschlossen. Verbraucher können die Quote zudem nicht eigenständig veräußern: Ein Direktverkauf an Mineralölunternehmen ist gesetzlich nicht vorgesehen, weshalb die Abwicklung und Auszahlung zwingend über spezialisierte THG-Quoten-Dienstleister erfolgen muss.
Der formale Aufwand für Antragsteller bleibt dabei überschaubar. Für die Einreichung bei den Dienstleistern genügt die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Faktoren wie der tatsächliche Kilometerstand des Fahrzeugs oder die Herkunft des genutzten Ladestroms haben keinen Einfluss auf die Auszahlungshöhe oder die Berechtigung.
Fristen der Dienstleister und Tarifmodelle im Vergleich
Hintergrund der vorgezogenen Fristen für Fahrzeughalter sind behördliche Vorgaben: Zwar können THG-Quoten-Dienstleister gesammelte Quoten noch bis zum 15. November beim Umweltbundesamt für das Jahr 2026 einreichen, viele Intermediäre setzen ihre interne Antragsfrist für Verbraucher jedoch auf den 31. Oktober fest, um die Bearbeitung und Bündelung der Daten fristgerecht abzuschließen.
Ein genauer Vergleich der Marktteilnehmer lohnt sich vor dem Abschluss. Einige Dienstleister zahlen feste Beträge aus, während andere Modelle an die jeweiligen Marktpreise der Quoten koppeln.
Zudem weichen Fristen im Einzelfall ab: Bei THG Pro, einem Angebot der CO2 Energy & Mobility GmbH, liegt der Annahmeschluss für 2026 erst am 10. November 2026. Das Unternehmen bietet feste Prämien ohne Servicegebühren oder Pflichtabonnements. Als Einzeltarif stehen dort 300 Euro für 2026 sowie 260 Euro für 2027 zur Auswahl.
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Im Rahmen eines Kombideals für 2026 und 2027 werden insgesamt 605 Euro pro reinem Elektro-Pkw angeboten, was einen zusätzlichen Bonus von 45 Euro umfasst. Die Auszahlung erfolgt in diesem Fall jahresweise spätestens 30 Tage nach der Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Die Einreichung für das Quotenjahr 2027 ist frühestens ab Januar möglich.
Steuerliche Einordnung und Verzögerungen bei der Fahrzeuglieferung
Hinsichtlich der Besteuerung unterscheidet der Gesetzgeber nach der Nutzungsart des Fahrzeugs. Wird das Elektroauto privat gehalten, ist die THG-Prämie frei von Einkommen- und Umsatzsteuer. Befindet sich der Wagen hingegen im Betriebsvermögen, unterliegt die Prämie der regulären Steuerpflicht.
Besondere Hürden zeigen sich in der Praxis bei Verzögerungen während der Fahrzeugübergabe. Bei Leasingnehmern führte ein Lieferverzug bereits dazu, dass der Fahrzeugschein nicht rechtzeitig vor dem 31. Oktober eingereicht werden konnte.
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Bei einem entgangenen Betrag von rund 300 bis 400 Euro – was etwa fünf bis sechs Leasingraten von jeweils circa 70 Euro entspricht – stellen sich juristische Fragen.
Strittig ist in solchen Konstellationen regelmäßig, inwiefern ein verbindliches Lieferdatum vereinbart war, ab wann ein Verzug vorliegt und ob die versäumte THG-Prämie als Verzugsschaden gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden kann.
