Textilbranche, Kreislaufwirtschaft

Textilbranche: Kreislaufwirtschaft ab April 2028 verpflichtend

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 18:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 2028 gelten EU-weite Kreislaufpflichten für Textilien. Die erweiterte Herstellerverantwortung und das Vernichtungsverbot zwingen die Branche zu neuen Modellen.

EU-Textilgesetz: Kreislaufwirtschaft ab 2028, Hersteller in der Pflicht
Stapel hochwertiger Textilien in einem modernen Lagerhaus als Symbol für die Kreislaufwirtschaft in der Modebranche. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Union verschärft die regulatorischen Vorgaben für die Mode- und Textilbranche massiv. Ab April 2028 müssen Textilien innerhalb der EU verpflichtend in einer Kreislaufwirtschaft geführt werden. Diese Neuregelung zielt darauf ab, die Umweltauswirkungen der Branche drastisch zu reduzieren und die bisher lineare Wertschöpfungskette durch ein geschlossenes System zu ersetzen.

Erweiterte Herstellerverantwortung als regulatorische Basis

Die Grundlage für diesen ökologischen Umbau bildet die bereits seit dem 16. Oktober 2025 geltende erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Im Rahmen dieser Regelung werden Produzenten finanziell für die Sammlung und das Recycling ihrer in den Verkehr gebrachten Textilien in die Pflicht genommen. Damit wird das Verursacherprinzip gestärkt, nach dem Unternehmen für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich sind.

In Deutschland wird die europäische Stoßrichtung durch nationale Gesetzesvorhaben flankiert. Im März 2026 wurde ein Eckpunktepapier für ein nationales Textilgesetz vorgelegt, das sich derzeit in der Ausarbeitung befindet. Auch auf Ebene der Bundesländer wächst der Druck: So wurde in Baden-Württemberg im Rahmen der Abfallbilanz 2025 die Forderung nach einer konsequenten Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für den Textilsektor bekräftigt.

Neue Geschäftsmodelle durch Vernichtungsverbot

Ein wesentlicher Treiber für die Transformation ist das EU-weite Textilvernichtungsverbot. Diese Maßnahme zwingt große Marktteilnehmer wie H&M, Zalando und Otto zu einer grundlegenden Neuausrichtung ihrer Geschäftsmodelle. In der Vergangenheit waren Überproduktion und die anschließende Vernichtung unverkaufter Neuware gängige Praxis in der Branche. Das Verbot macht solche Praktiken künftig unmöglich und erfordert präzisere Bedarfsplanungen sowie effiziente Zweitverwertungsstrategien.

Branchenexperten warnen in diesem Zusammenhang jedoch vor zunehmendem Greenwashing. Es bestehe die Gefahr, dass Unternehmen die neuen Regelungen lediglich oberflächlich für Marketingzwecke nutzen, ohne substanzielle Änderungen an ihren Produktionsprozessen vorzunehmen.

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Die EU verschärft die Regeln für die Textilbranche massiv: Ab April 2028 müssen Textilien im Kreislauf geführt werden, die erweiterte Herstellerverantwortung gilt bereits seit Oktober 2025. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch einen Wettbewerbsnachteil. Dieser Report liefert Ihnen eine konkrete Checkliste, wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Pflichten vorbereiten – von der EPR-Umsetzung bis zur Vermeidung von Greenwashing-Vorwürfen. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern

Empfehlungen für eine wettbewerbsfähige Umsetzung

Das Konsortium CIRCULAR REPUBLIC hat konkrete Empfehlungen erarbeitet, wie ein funktionierendes Kreislaufsystem ausgestaltet sein sollte. Die Experten plädieren für ein wettbewerbliches EPR-Modell, das auf einer sogenannten Ökomodulation basiert. Dabei sollen die Abgaben der Hersteller nach ökologischen Kriterien gestaffelt werden.

Zu den vorgeschlagenen Kernkomponenten gehören ein zentrales Register sowie einheitliche Kriterien für die Kreislauffähigkeit. Ein zentral verwalteter Fonds soll zudem gebietsbezogene Ausschreibungen ermöglichen. Ein weiterer zentraler Punkt der Empfehlung ist die Einführung materialspezifischer Recyclingquoten, um die technische Verwertung der verschiedenen Faserarten gezielt zu fördern.

Herausforderungen in der praktischen Umsetzung

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Das EU-Textilvernichtungsverbot zwingt große Player wie H&M, Zalando und Otto zum Umdenken – und betrifft auch Ihr Unternehmen. Überproduktion und Vernichtung unverkaufter Ware sind bald tabu. Erfahren Sie, wie Sie mit präziserer Bedarfsplanung und effizienten Zweitverwertungsstrategien nicht nur compliant bleiben, sondern auch Kosten senken. Leitfaden gegen das Vernichtungsverbot jetzt sichern

Dass die Branche bereits Schritte in Richtung Kreislaufwirtschaft unternimmt, zeigen Daten aus der Praxis, wobei gleichzeitig Kritik an der bisherigen Gesetzgebungsgeschwindigkeit laut wird. Das dänische Unternehmen Textilia verarbeitete im Jahr 2025 insgesamt 798 Tonnen Alttextilien. Davon konnten bereits 63 Prozent recycelt oder anderweitig genutzt werden. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 eine Recyclingquote von 100 Prozent zu erreichen, kritisierte jedoch zuletzt die noch lückenhaften gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Textilrecycling.

Die kommenden Jahre bis zur vollständigen Inkraftsetzung der EU-Vorgaben im Frühjahr 2028 werden für die Branche eine Phase intensiver technischer und logistischer Anpassungen markieren. Unternehmen müssen nun in Sortiertechnologien, recyclinggerechtes Design und Rücknahmesysteme investieren, um den neuen Compliance-Anforderungen gerecht zu werden.

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